Makler kommt nicht in die Gänge

Hallo,

wir haben ein Haus was zum Verkauf steht. Im November letzten Jahres wurde ein Makleralleinstellungsauftrag unterschrieben. Dieser hat eine Laufzeit von 1 Jahr. Ebenfalls steht im Vertrag, dass potenzielle Käufer weitervermittelt werden sollen an den besagten Makler.

Nun ist es aber so:

Der Makler hat sich bis heute nicht mal bei uns mit einem Interessenten gemeldet. Auch wenn er nicht ab November sofort suchen konnte, ist es meiner Meinung nach überfällig. Selber haben wir bereits 3 Interessenten gefunden. (Allerdings niemanden weitergeleitet) Ich sehe es nicht ein einen Käufer weiter zu leiten an den Makler, dieser streicht die Provision ein und hat kaum etwas selber gemacht.

Gibt es eine Möglichkeit den Vertrag vorzeitig aufzulösen? Im Vertrag ist nichts geregelt diesbezüglich. Oder gibt es nur die Möglichkeit zu warten bis das Jahr vorbei ist? Würden nur gerne vorher schon verkaufen und nicht noch warten müssen.

Ich würde mich freuen wenn ich fachkundige Antworten bekommen könnte.

Danke im Voraus

James, grundsätzlich kannst du jederzeit, also auch während eines laufenden Maklervertrages, selbst und ohne provisionspflichtig zu werden verkaufen. Es sei denn es ist abweichendes ausdrücklich vereinbart.

Und weiterleiten „„müssen““ geht mal ohne Individualvereinbarung (=qualifizierter Maklervertrag) gar nicht. Aber auch hier ist natürlich gleichwohl entscheidend was wie vereinbart wurde. I.d.R. sind solche Vereinbarungen, wenn sie denn existieren, nichtig.

Und ja, du kannst den MV u.U. wegen Untätigkeit vorzeitig kündigen.

Hallo,

auch wenn Sie sich jetzt ärgern und nicht einsehen, dass Sie dem Makler die Interessenten geben sollen, so gilt Grundsäzlich der unterschriebene Vertrag.

Wenn Sie es so nicht gewollt haben, dann hätten Sie den Vertrag nicht akzeptieren dürfen.

Wenn der Makler nachweislich nichts unternommen hat, um Ihr Haus zu verkaufen, dann hat er damit gegen seine übernommenen Verpflichtungen verstoßen. Dann dürfen Sie den Vertrag auch vorzeitig wegen Inaktivität fristlos kündigen.

Aber Vorsicht, Sie verstoßen auch gegen Ihre vertraglich übernommenen Verpflichtungen, wenn Sie die Interessenten nicht weiterleiten.

Kann es sein, dass diese Interessenten vom Makler über die Verkaufsgelegenheit erfahren haben, ohne es Ihnen mitzuteilen? Dann würde bei einem Direktverkauf der Makler umgangen werden. Ob er sich das wohl gefallen lassen wird?

Im Zweifelsfall würde ich einen Rechtsanwalt hinzuziehen.

Beste Grüße aus Hamburg
Peter Baumgarten

Danke Herr Baumgarten für die schnelle Antwort.

Erfahren haben die Interessenten mit Sicherheit nicht vom Makler das das Haus zum Verkauf steht da es sich um Nachbarn handelt.

Hallo Herr Baumgarten,

bei den Interessenten handelt es sich um Nachbarn, sodass diese auf keinen Fall vom Makler kommen.