folgender Fall:
Ein Makler weiss genau dass die Mieter Wochenends regelmäßig nicht da sind und vor kurzem 2 Wochen im Urlaub waren.
Der Nachbar beobachtete mehrere Male Leute die sich das Grundstück inkl. Terrasse (alles hinterm Haus und man muss ein Tor öffnen um dorthin zu gelangen) ausgiebig anschauten. Die Leute sagten zum Nachbarn dass der Makler ihnen die Erlaubnis dazu gab.
Der respektlose Makler wurde schon vor Wochen darauf aufmerksam gemacht dass er das zu unterlassen hätte, also wenn Mieter nicht da sind er keine Leute aufs Grundstück zu schicken hat und dass er das künftig „deutlichst“ allen Interessenten zu sagen hat! Hat er dann versprochen.
Aber in der Urlaubszeit ist das nun schon wieder passiert.
Was kann man als Mieter tun um dies zu unterbinden?
Kann ich dem Makler aus diesem Grund in Zukunft weitere Besichtigungen verbieten?
wessen Makler ist das denn? Wer hat ihn beauftragt, der Vermieter/Besitzer oder wer?
Grundsätzlich begeht der Makler und seine Interessenten Hausfriedensbruch, wenn ohne Erlaubnis, und hier in diesem fiktiven Fall erschwerend, trotz eindeutigem Verbot das Grundstück betreten wird.
Man kann und sollte dem Makler unter Strafandrohung das erneute Betreten des Grundstückes untersagen.
Seriöse Makler haben nicht solche „Gepflogenheiten“.
Ein Makler weiss genau dass die Mieter Wochenends regelmäßig
nicht da sind und vor kurzem 2 Wochen im Urlaub waren.
Der Nachbar beobachtete mehrere Male Leute die sich das
Grundstück inkl. Terrasse (alles hinterm Haus und man muss ein
Tor öffnen um dorthin zu gelangen) ausgiebig anschauten. Die
Leute sagten zum Nachbarn dass der Makler ihnen die Erlaubnis
dazu gab.
Schriftliches Verbot an den Makler !
Niemand hat das Recht eine abgeschlossene Mietsache gegen den Willen des Hausherrn bzw. Mieters zu betreten !!!
Grundsätzlich begeht der Makler und seine Interessenten
Hausfriedensbruch, wenn ohne Erlaubnis, und hier in diesem
fiktiven Fall erschwerend, trotz eindeutigem Verbot das
Grundstück betreten wird.
Grundsätzlich gilt: Lt. StGB 123 darf niemand gegen den Willen eines Besitzers (hier offensichtlich: Mieter) ein eingefriedetes Grundstück betreten.
Man kann und sollte dem Makler unter Strafandrohung das
erneute Betreten des Grundstückes untersagen.
FALSCH: In unserem Rechtsstaat würde nur der Täter gestraft und das waren lt. Bericht die unbekannten Interessenten, nicht der Makler.
die Realität betreffend:
MAN SOLL NICHT MIT KANONEN AUF SPATZEN SCHIESSEN !!!
Ein Makler weiss genau dass die Mieter Wochenends regelmäßig
nicht da sind und vor kurzem 2 Wochen im Urlaub waren.
Wurden mögliche andere Termine mit ihm abgesprochen, bestand also die überhaupt eine Möglichkeit, die Wohnung(?) zu besichtigen?
Grundstück inkl. Terrasse (alles hinterm Haus und man muss ein
Tor öffnen um dorthin zu gelangen)
steht das den Mietern ausschließlich zur Verfügung und wurde auch laut Mietvertrag so mitvermietet? Oder steht da nur was von ‚Gartennutzung‘?
Gruß
loderunner (ianal)