Zunächst das Übliche: Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft, vielmehr basiert diese allein auf eigene Erfahrungen.
Grundsätzlich ist es so, dass Makler nicht für Angaben haftbar gemacht werden können, die sie lediglich weitergereicht haben. Makler sind nicht zur Prüfung verpflichtet. Eine derartige Vereinbarung ist wahrscheinlich auch in den AGB oder im Angebot selbst zu finden.
Es obliegt nach geltender Rechtsauffassung dem Käufer allein, dass Angebot auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen.
Im Übrigen ist hier ja auch noch kein Schaden entstanden, Sie haben ja noch nicht gekauft.
Südost, südwest. Nungut, nicht jeder kann einen Kompass oder eine Flurkarte richtig lesen. Vor Gericht wäre so etwas wahrscheinlich jedoch „Peanuts“.
Gleiches gilt für die Grundstücksgröße.( 9qm in die Waagschale zu werfen halte ich persönlich allerdings für etwas „popelig“)
Natürlich kann es sein, dass die Vermessung nicht korrekt durchgeführt wurde. Die Frage ist aber dann immernoch, wann und von wem? Makler vermessen nicht.
Was die Straßenerneuerung angeht, da könnte es - wenn den ein Vertrag bereits geschlossen wäre - tats. problematisch werden. Die Fragen die dann zu klären wären:
- Wer hat wann davon gewußt?
- Wurden Sie als Käufer bewußt getäuscht und wenn von wem? Hat er Verkäufer dies gegenüber dem Makler behauptet, wäre er u.U. Schadenersatzpflichtig. Dies wahrscheinlich aber auch nur, wem Sie konkret danach gefragt hatten und er verneinte. Prüfen, ob derartige Planungen laufen, muss er nicht und aus freien Stücken erklären, wohl auch nicht, da es keinen Mangel an der Sache darstellt. Andererseits darf ein Makler so etwas natürlich nicht ohne Weiteres von sich aus behaupten, dann könnte er tats. in die Haftung kommen. Aber dies bleibt hier unklar.
Insgesamt ist es wichtig, grundsätzlich alles zu prüfen. Also z.B. auch das Altlastenverzeichnis, mögliche Baulasten oder -beschränkungen etc. Oft hilft, wenn ein neutraler Anwalt oder Notar die Verträge prüft oder kaufen Sie sich ein Buch zum Thema Immobilienkaufverträge.
Ob Sie sich über den Makler bei einer „Vereinigung“ beschwerer können hängt davon ab, ob er irgendwo organisiert ist. Natürlich könnten Sie dann.
Üblicherweise geschieht dies formlos unter Nennung konkreter Fakten und Sachverhalte an die dortige Geschäftsführung. Ob das dann Auswirkungen hat - nobody knows - der IVD z.B. behauptet dies zumind. immer, dass sie gegen solche Makler vorgehen.
ich bin dabei ein Grundstück zu kaufen. Der Makler hat falsche
Angaben gemacht: