Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
Ich habe mich berteits an einen Experten gewandt, ohne Auskunft bekommen zu haben. Ich hoffe, das ist bei Ihnen anders.
Situation:
Perrson A bewohnt in 80331 München eine Wohung, die sie ohne Vermittlung eines Maklers selbst im WWW gefunden habe. Die Tochter des Hausverwalter B kassiert allerdings Provision Person C), für die Vermittlung. Fakt ist, dass der VATER das Haus (im Eigentum einer
BGBB-Besellschaft) verwaltet, während die TOCHTER die Provision kassiert. Darf Person C das?? Meines Wissens nach darf es kein Nahverhältnis im Sinne einer Verwandtschaft zwischen Hausverwalter und Makler geben! Besten Dank für Ihre Antwort!
Hallo,
nicht dass ich Dir sonderlich weiter helfen könnte aber folgende Informationen sind (für die Leute, die was wissen) sicher interessant:
Wer (ausser Person A)ist im Mietvertrag der Vertragspartner?
Was steht über die Provision im Mietvertrag?
Was hat Person C geleistet, bzw. worauf gründet sich der Anspruch?
Wie hoch sind Miete und Provision?
Liegt eine Information der „BGBB-Gesellschaft“ zu diesen Gebahren vor?
Genieß die Sonne…
Teutoburger
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Noch folgende Informatin des Autoren:
a) es handelt sich um eine BGB-Gesellschaft (Tippfehler)
b) der Miertvertag läuft auf den Autoren und dessen Mitbewohner
c) der Mietvertrag wurde von der Hausverwaltung gemacht
d) Person C hat nicht mehr geleistet, als anwesend zu sein
d) die Wohnung war auf der Website der Hausverwaltung inseriert, ohne Hinweis auf Provision!
Jochen Staab
Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
Ich habe mich berteits an einen Experten gewandt, ohne
Auskunft bekommen zu haben. Ich hoffe, das ist bei Ihnen
anders.
Situation:
Perrson A bewohnt in 80331 München eine Wohung, die sie ohne
Vermittlung eines Maklers selbst im WWW gefunden habe. Die
Tochter des Hausverwalter B kassiert allerdings Provision
Person C), für die Vermittlung. Fakt ist, dass der VATER das:Haus (im Eigentum einer
BGBB-Besellschaft) verwaltet, während die TOCHTER die
Provision kassiert. Darf Person C das?? Meines Wissens nach
darf es kein Nahverhältnis im Sinne einer Verwandtschaft
zwischen Hausverwalter und Makler geben! Besten Dank für Ihre
Antwort!
Hallo,
a) es handelt sich um eine BGB-Gesellschaft (Tippfehler)
b) der Miertvertag läuft auf den Autoren und dessen
Mitbewohner
c) der Mietvertrag wurde von der Hausverwaltung gemacht
d) Person C hat nicht mehr geleistet, als anwesend zu sein
d) die Wohnung war auf der Website der Hausverwaltung
inseriert, ohne Hinweis auf Provision!
Hier ist die Maklerprovision durchaus zulässig, wenn die Tochter eine andere Anschrift ( Telefon-Nr., Fax-Nr. ) wie die Hausverwaltung hat. Es ist sogar oft der Fall, dass der Ehemann die Wohnungen vermeitet und die Ehefrau als Maklerin auftritt. Solange dann nicht auch noch gleichzeitig die Maklerin die Hausverwaltung übermnommen hat, kann hier Maklerprovision verlangt werden. Unseriös zwar, aber rechtlich nicht zu beanstanden.
Daneben gibt es zahlreiche Konstruktionen, wann Maklerprovisionen unwirksam sind oder wann Maklerprovisionen ohne große Anstrengung des Makler zu zahlen sind. Selbstverständlich muss der Mieter vor Vertragsabschluss aber hingewiesen werden, dass die Wohnung nur über einen Makler vermietet wird. Es muss immer der Einzelfall genau geprüft werden.
Dies ist keine Rechtsauskunft im Sinne des RBerG.
Grüsse Günter
Perrson A bewohnt in 80331 München eine Wohung, die sie ohne
Vermittlung eines Maklers selbst im WWW gefunden habe. Die
Tochter des Hausverwalter B kassiert allerdings Provision
Person C), für die Vermittlung. Fakt ist, dass der VATER das:Haus (im Eigentum einer
BGBB-Besellschaft) verwaltet, während die TOCHTER die
Provision kassiert. Darf Person C das?? Meines Wissens nach
darf es kein Nahverhältnis im Sinne einer Verwandtschaft
zwischen Hausverwalter und Makler geben! Besten Dank für Ihre
Antwort!