Makler provision

Liebe/-r Experte/-in,ich habe ein Problem. Wirhaben uns
mit einem Makler ein Haus angesehen.Das hat uns nicht
gefallen.Er meinte er hat noch ein anderes ich habe
gefragt ob das das sei was im Internet steht. Er gab
mir keine Antwort und vereinbarte einen
Besichtigungstermin. Ich stand Pünktlich mit zwei
Kindern in der Hitze da.Er ist nicht erschienen und hat
auch nicht abgesagt. Ich habe ihn mehrmals angerufen er
rief dann geschlagene 1 1/2 Stunden später zurück und
meinte sein Auto wäre defekt. Wir vereinbarten einen
neuen Termin wieder 20 min Autofahrt in der Hitze mit
zwei Kinder. Der Makler war wieder nicht da. Ich rief
ihn wieder an. Er ging beim 4 mal ans Telefon. Er hatte
uns ganz vergessen. Sagte uns die Adresse und wir
fuhren hin. Wir besichtigten das Haus ohne den Makler
und auch den Garten. Als wir raus kamen war der Makler
erst da. Wir wollen das Haus. Allerdings möchte ich
keine Provision zahlen. Ist das rechtens? Keiner von
uns weder wir noch der Vermieter hat einen Vertrag mit
dem Makler unterschrieben. Das Haus steht vom Vermieter
selbst im Internet das wäre das nächste gewesen was wir
besichtigen wollten.
Hoffe sie können mir helfen. Das Haus können wir uns
sonst nicht leisten.
Lg Eva

Hallo Eva,

dieser Fall ist gar nicht so einfach zu beurteilen. Grundsätzlich gilt: Makler haben nur Anspruch auf Provision, wenn zwischen den Parteien ein Vertrag besteht.

Klar ist, so scheint es zumindest aufgrund der Schilderung, dass ein Auftrag seitens des Verkäufers nicht besteht. Der Makler hat hier also überhaupt keinen Anspruch.

Im eurem Fall vllt. Nämlich dann, wenn er in seinem Angebot stehen hat, dass bereits der Nachweis zur Gelegenheit eines Vertragsabschlusses zur Provisionspflicht für den Käufer führen soll. Durch die Annahme des Angebotes (Entgegennahme der Adresse und Wahrnehmung des Besichtigungstermins - auch ohne Beisein des Maklers - könnte ein Maklerauftrag konkludent entstanden sein).

Hierzu, d.h. zur Beurteilung, müsste man allerdings dass Angebot kennen. Also, wo ist’s zu finden?

Wenn das Angebot nachgelesen werden kann gerne mehr…

Hallo,
wir haben nur das Angebot für das erste Haus. Ansonsten haben wir nichts in schrift von ihm.

Ich nochmal also wir haben das aus dem Internet wir haben also gar nichts von ihm ich habe ihn nur angerufen sonst nichts. Wo kann ich denn sowas finden? Das war bei Immobilienscout24.

Wo kann ich denn sowas finden? Das war bei Immobilienscout24.

WIE, ich dachte es stand im Internet!? „Er meinte er hat noch ein anderes ich habe gefragt ob das das sei was im Internet steht.“

Versteh ich jetzt nicht. Oder war gemeint, ob es sich um das Angebot handelte, welches Sie bereits von privat im Internet gefunden hatten?

Noch ne Nachfrage: Hat der Makler denn keine Homepage, keinen Internetauftritt, keinen Namen, keine Anschrift?

Ja genau ich hatte das bereits bei Immobilienscout gefunden und hätte das eh als nächstes angerufen.

Noch ne Nachfrage: Hat der Makler denn keine Homepage, keinen
Internetauftritt, keinen Namen, keine Anschrift?

Doch ne Homepage hat er. Wir haben aber über Immobilienscout24 geschaut. Da war dann das erste Haus und ich habe ihn angerufen.

Doch ne Homepage hat er. Wir haben aber über Immobilienscout24 geschaut.

Das würde im Zweifel u.U. nichts nützen, da er behaupten würde…

Aber wir drehen uns im Kreis. Ohne das Angebot zu sehen, wäre jeder weiterer Rat unseriös.

Also: ohne HP-Adresse und Angebotsspezifikation kommen wir nicht weiter.

Ok also das war bei Immobilienscout24
Scout-ID: 56329339
Das dann die Homepage www.Baden-Konzepthaus.de ich hoffe das Hilft.
Lg danke schon einmal für die Hilfe

ich hoffe das Hilft.

FAST. Gehe ich recht in der Annahme, dass es sich um ein Mietobjekt und kein Kaufobjekt handelt? Bei Scout steht Miete !?!?!

ich hoffe das Hilft.

FAST. Gehe ich recht in der Annahme, dass es sich um ein
Mietobjekt und kein Kaufobjekt handelt? Bei Scout steht Miete
!?!?!

Ja genau!!!

Ah, dann ist die Sachlage etwas anders. ACHTUNG: Das Folgende ist unverbindlich und stellt keine Rechtsberatung dar.

Zunächst: Makler haben bei Vermietungsvermittlungen grundsätzlich nur Anspruch auf Provision, wenn sie mit der Vermittlung durch den Eigentümer oder dessen Beauftragten beauftragt wurden. Erste Frage also, hat der Vermieter den Makler überhaupt beauftragt. Falls nicht, sind Sie fein raus! (Vorsicht, der Maklervertrag zw. Vermieter/Makler könnte auch konkludent entstanden sein!!!)

War der Makler beauftragt, dann muss er auch mit Ihnen einen Maklervertrag geschlossen haben („ihr“ Vertrag hat mit dem möglicherweise bestehenden Vertrag Vermieter/Makler nichts zu tun!). Hat er dies nicht, dann hat er auch keinen Anspruch gegen Sie.

Wie ich Ihren Angaben entnehme, hat der Makler ihnen kein schriftliches Angebot unterbreitet aus dem eine konkrete Provisionsforderung im Erfolgsfall hervorgeht (Exposé vor der Besichtigung übergeben o.ä.). Das Angebot, richtiger: die „Werbung“, auf der eigenen HP oder bei Scout zählt nicht.

Vielmehr wurde Ihnen die Gelegenheit zum Vertragsabschluss mündlich am Telefon mitgeteilt (Nennung der Adresse). Dies allein begründet aber noch keinen Anspruch. Ein Anspruch ist/wäre erst entstanden, wenn der Makler etwas vergleichbares gesagt hätte wie: Wenn Sie dieses Angebot nutzen, dann bekomme ich x% Provision von der Nettokaltmiete und Sie, durch Annahme oder konkludentes Handeln, zugestimmt hätten. War von einer Provision nicht die Rede, ist hierüber auch keine Vereinbarung getroffen worden (kein Vertragsbestandteil).

M.E. sollte der Makler deshalb leer ausgehen. Dies aber schon aus rein rechtlichen Gründen, nur unter Vorbehalt. Im Zweifelsfall müssten Sie einen RA konsultieren, der Sie entsprechend beraten darf.

Siehe auch hier: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/woverm…

Vielen vielen Dank!!!
Ich dachte mir das schon da er gleich bös geworden ist als ich ihm sagte das wir das ohne ihn fortsetzen.Er meinte er würde sich an den Chef meines Mannes wenden den er kennt.Das kam mir gleich komisch vor.Vielen Dank nochmal.
lg Eva

Ach, alles immer leere Drohungen und Gebährden :wink:

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