Makler provision

Irgendwie hat mich die Verzweiflung hierher getrieben :smile:,

wir haben für eine ETW einen Kaufvertrag abgeschlossen, nun ist die Maklerprovision fällig. Jedoch hat sie uns eine Frist von einer Woche gesetzt. Das erscheint uns als recht kurzfristig inkl. Feiertage/WE .Wir hatten an eine 14tägige Frist gedacht…was denkt ihr?

LG babajagagarfield

Hallo, man sollte miteinander reden. Viel Glück. Gruß Uli

Hallo,
die Zahlungsfrist ist Vereinbarungssache. Wenn das so im Vertrag steht, gilt die Frist von 7 Tagen nach Rechnungszugang (Post im Briefkasten). Nach 30 Tagen kann gerichtlich gemahnt werden.
Üblich ist das aber nicht. Normal sind 10-14 Tage. Bitt einfach nochmal anrufen und mit der Maklerin SPRECHEN. Das löst viele Probleme. Aber warum zahlt ihr nicht einfach. Ihr habt ja schließlich den Vertrag auch so geschlossen, oder nicht?
Gruß,
Andreas

Ansich ist die Maklerprovision umgehend nach Kauf fällig, jedoch kann eine Ratenzahlung u.U., verteilt auf 3 Monate, vereinbart werden. Also: Kontakt aufnehmen. juliuszwo

Hi,
Grunderwerbssteuer kommt schnell und Makler auch - in der Regel ist eine 2 Wochen Frist üblich - ich selbst bin da relativ variabel immer, da wir ja auch nicht über 3,50 Euro reden und dieses oft mit der Fianzierung läuft. - aber das sollte vorher abgestimmt sein. Verdient & fällig ist sie aber mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages in der Regel - denn dann hat der Makler seine Leistung erfüllt.

  • anrufen und fragen - wär natürlich schöner vorher gewesen aber durch die Feiertage läasst sich ja auch einiges erklären :smile:
    Aber ich habe mal gelernt wer freundlich fragt kriegt oft auch freundliche Antworten

mfg
Planlosaktiv
www.vs-ing.de

Die Frist der Immobilienmaklerin ist großzügig bemessen. Eigentlich ist die Provision am Tag der Kaufvertragsunterzeichnung fällig!

Hallo,

normalerweise ist die Maklercourtage sofort fällig bei Abschluss des Mietvertrages oder Kaufvertrages.

Viele Grüße!

W.B.

Die Fälligkeit der Maklerprovision ist eindeutig geregelt. Diese kommt mit Abschluss des notariellen Kaufvertrags zustande und nicht vorher, aber auch nicht Wochen später. Da der Makler der Initiator des Geschäftes ist, hat er richtigerweise als erster den Anspruch auf Zahlung.

Bei Mietverträgen werden auch nicht Rechnungen mit Zahlungszielen vereinbart, sondern die Courtage ist sofort zu begleichen. Viele Vermieter wollen Kautionen z. B. in bar. Kein Möbelgeschäft gibt Ware auf Rechnung aus dem Haus.

Der Umstand der zügigen Bezahlung hat nichts mit übereiltem abkassieren zu tun, sondern ergibt sich aus dem Umstand, dass der Makler generell bei Nichtabschluss keinerlei Aufwandsentschädigungen erhält, jedoch immer sämtliche Kosten für die Vermittlung in Vorleistung tragen darf. Warum soll der Makler ständig benachteiligt werden? In dem Exposé steht sicherlich: fällig mit Unterzeichnung des Kaufvertrags.

Da Sie grundsätzlich als Käufer vorab die Finanzlage geklärt haben dürften, würde ich die Zahlung anweisen. Sie müssen es doch ohnehin bezahlen. Der Notar wird für die Kaufpreiszahlung ebenfalls ein exakt definiertes Zeitfenster vorgeben, welches ebenfalls einzuhalten ist - in der Regel innerhalb von zehn Tagen.

Viele Makler wollen ihre Courtage übrigens sofort mit Abschluss. Handwerker wollen Anzahlungen, bevor die Arbeiten begonnen werden. Wenn in diesem Lande Leistungen pünktlich bezahlt würden, wenn sie erbracht sind, gäbe es weniger Insolvenzen. Wer sich 14 Tage Geld bei seiner Bank leiht, muss dafür Zinsen bezahlen.

Viele Grüße

Stefan von Ebner-Eschenbach

Hallo,

die von Euch angedachte 14-tägige Frist ist kein Problem. Am besten den Makler dazu kurz informieren.

Hallo,

ganz pragmatisch: einfach mal die Maklerin anrufen und im Zweifel ein Fax schicken und um Verlängerung bitten.

Viele Grüße
Michael

Sorry tut mir leid, habe meine ETW ohne Makler gekauft, kenne mich nicht mit provisionen aus!!

Gruß

Ganz einfache Antwort.

Eine vorher einvernehmlich vereinbarte Zahlungsfrist gilt und sollte auch eingehalten werden.

Hausmann Immobilien
Büros in Hamburg - Norderstedt - Wiesbaden - Mainz - Dresden

Hier kann ich als Versicherungsmakler nicht weiterhelfen.