Die Fälligkeit der Maklerprovision ist eindeutig geregelt. Diese kommt mit Abschluss des notariellen Kaufvertrags zustande und nicht vorher, aber auch nicht Wochen später. Da der Makler der Initiator des Geschäftes ist, hat er richtigerweise als erster den Anspruch auf Zahlung.
Bei Mietverträgen werden auch nicht Rechnungen mit Zahlungszielen vereinbart, sondern die Courtage ist sofort zu begleichen. Viele Vermieter wollen Kautionen z. B. in bar. Kein Möbelgeschäft gibt Ware auf Rechnung aus dem Haus.
Der Umstand der zügigen Bezahlung hat nichts mit übereiltem abkassieren zu tun, sondern ergibt sich aus dem Umstand, dass der Makler generell bei Nichtabschluss keinerlei Aufwandsentschädigungen erhält, jedoch immer sämtliche Kosten für die Vermittlung in Vorleistung tragen darf. Warum soll der Makler ständig benachteiligt werden? In dem Exposé steht sicherlich: fällig mit Unterzeichnung des Kaufvertrags.
Da Sie grundsätzlich als Käufer vorab die Finanzlage geklärt haben dürften, würde ich die Zahlung anweisen. Sie müssen es doch ohnehin bezahlen. Der Notar wird für die Kaufpreiszahlung ebenfalls ein exakt definiertes Zeitfenster vorgeben, welches ebenfalls einzuhalten ist - in der Regel innerhalb von zehn Tagen.
Viele Makler wollen ihre Courtage übrigens sofort mit Abschluss. Handwerker wollen Anzahlungen, bevor die Arbeiten begonnen werden. Wenn in diesem Lande Leistungen pünktlich bezahlt würden, wenn sie erbracht sind, gäbe es weniger Insolvenzen. Wer sich 14 Tage Geld bei seiner Bank leiht, muss dafür Zinsen bezahlen.
Viele Grüße
Stefan von Ebner-Eschenbach