Hallo allesamt,
ein Ehepaar verkauft ein Haus gegen „Wohnrecht auf Lebenszeit“ und Zahlung einer monatlichen, lebenslangen Leibrente von 1200 Euro. Er ist 69, sie 66. Es gibt keine Anzahlung.
Der tatsächliche Preis der Immobilie kann daher zwischen 1200 (Ehepaar wird im nächsten Monat gemeinsam vom Blitz erschlagen) und sagen wir realistisch 432000 (einer der beiden lebt noch 30 Jahre) liegen.
Auf welcher Basis darf der Makler seine Provision berechnen?
Darf er einen hypothetischen Wert annehmen? Da bei anderen Immobilien nur der tatsächliche Verkaufswert für die Provision relevant ist: Muss er einen Teil der Provision zurückzahlen, wenn der tatsächliche Verkaufswert zum Zeitpunkt X (=Ehepaar tot) geringer als der Schätzwert ist?
Gruss
norsemanna