Makler, Provision bei Wohnrecht+Leibrente

Hallo allesamt,

ein Ehepaar verkauft ein Haus gegen „Wohnrecht auf Lebenszeit“ und Zahlung einer monatlichen, lebenslangen Leibrente von 1200 Euro. Er ist 69, sie 66. Es gibt keine Anzahlung.

Der tatsächliche Preis der Immobilie kann daher zwischen 1200 (Ehepaar wird im nächsten Monat gemeinsam vom Blitz erschlagen) und sagen wir realistisch 432000 (einer der beiden lebt noch 30 Jahre) liegen.

Auf welcher Basis darf der Makler seine Provision berechnen?
Darf er einen hypothetischen Wert annehmen? Da bei anderen Immobilien nur der tatsächliche Verkaufswert für die Provision relevant ist: Muss er einen Teil der Provision zurückzahlen, wenn der tatsächliche Verkaufswert zum Zeitpunkt X (=Ehepaar tot) geringer als der Schätzwert ist?

Gruss
norsemanna

Hallo,

sagen wir mal so: Als Makler würde ich mich auf die Position stellen, dass das Haus unabhängig davon, was ggf. konkret gezahlt wird, einen objektiven Wert hat, der Grundlage der Provision sein sollte. Was interessiert es ihn, dass die Transaktion zwar bzgl. des Wertes der Immobilie diesen Wert hat, umgekehrt aber ggf. nur ein Bruchteil gezahlt wird.

Andererseits kann man natürlich sagen, dass ein Makler, der genau vor diesem Hintergrund einen Auftrag annimmt, dass das Objekt gegen Leibrente weggehen soll, sich natürlich vorab auch zu der konkreten Gestaltung seines Provisionsanspruchs äußern sollte (wenn nicht der Auftraggeber schon von sich aus das Thema anspricht).

Normalerweise werden Leibrenten nach der so genannten Sterbetafel bewertet, die die statistische Lebenserwartung für jedes Geburtsjahr angibt. Darüber kann man also - unter zusätzlicher Berücksichtigung von Inflationsrate und Zinsgewinnen - durchaus zu einem vernünftigen Ansatz mit gerechter Risikoverteilung kommen.

Wenn das Kind jetzt schon im Brunnen liegt, wird man vermutlich eher schlechte Karten haben, den Makler von einer Provisionsforderung unterhalb des tatsächlichen Wertes abzubringen.

Gruß vom Wiz

Die Frage ist eindeutig im Vertrag zwischem dem Makler und dem Verkäufer geregelt und darin zu beantworten. Wenn dort etwas von Verkaufserlös steht, hätte er schlechte Karten.

Ein „fiktiver Verkaufserlös“ a la Sterbetafel ist ja doch was anderes. Normalerweise sollte der Makler auch für diesen Fall eine Klausel in seinem Vertrag haben.

Hi Wiz,

Wenn das Kind jetzt schon im Brunnen liegt, wird man
vermutlich eher schlechte Karten haben, den Makler von einer
Provisionsforderung unterhalb des tatsächlichen Wertes
abzubringen.

nichts ist in den Brunnen gefallen. Für mich persönlich käme ein derartiges Modell ja nicht in Frage, da ich ja jetzt und nun irgendwo wohnen möchte und nicht erst in 30 Jahren …

Mich hat nur interessiert, auf welcher rechtlichen Basis bei einer derartigen Konstellation der Makler 14280 Euro kassieren dürfte.

Gruss
norsemanna