Hallo,
stehe grade vor folgendem Problem.
Ich hatte mir eine Wohnung angesehen und fand sie auch sehr gut. Wollte die Wohnung auch unbedingt haben.
Habe dann einen Monat auf den ersehnten Anruf des Maklers gewartet. Ich bekam den Zuschlag. In wie weit andere Interessenten den kürzeren gezogen haben kann ich nicht sagen.
Die Wohnung jedenfalls stand davor schon 5 Monate leer.
Einige Dinge waren auch nach dem Treffen mit der Vermieterin nicht geklärt.
Der Makler hat mir dann schon mal einen Vertragsentwurf zu kommen lassen. Nach einigen Telefonaten und nun wieder einem Verstrichenem Monat haben sich besagte Dinge immer noch nicht geklärt.
Mittlerweile hat mir der Makler schon mal den richtigen Vertrag zu geschickt. Bin damit aber immer noch nicht ganz einverstanden. Die Vermieterin verlangt von mir das ich ihren „Sperrmüll“ in der Wohnung horten soll.
Im Vertrag steht dazu nichts.
Ich bin damit aber nicht einverstanden. Zudem habe ich bei der Vermieterin ein schlechtes Gefühl. Sie ist mir kein Stück entgegen gekommen und stellt nur Forderungen.
Aus diesem Grund will ich die Wohnung nicht mehr. Ich habe Angst, das ich nur Stress mit dieser Frau haben werde.
Für mich ist jetzt noch kein Vertrag zustande gekommen. Mir wurde nur die Wohnung zugesagt, aber leider bin ich mit den Miet Bedingungen nicht einverstanden.
Wie sieht das jetzt mit der Makler Provision aus?
Muss ich die denn Zahlen, auch wenn kein Mietvertrag Zustande gekommen ist?
Der Makler ist eigentlich ganz ok, nur die Vermieterin stellt sich etwas sehr seltsam an.
Danke schon mal für eure Hilfe.
Gruß
Kosta
Hallo Kosta! (oder Sanko???)
Da ich auf diesem Gebiet weder fundiertes Wissen noch sonstige Erfahrungen habe , kann ich Dir leider keine Antwort auf Deine Fragen geben. Ich bin aber sicher, dass Du bei wer-weiss-was einen findest.
Viel Erfolg beim Weitersuchen.
Hallo Kosta,
sorry, aber da bin ich leider der falsche Ansprechpartner. Ich kann Dir handwerkliche Tipps geben, wenn Du beim Renovieren Schwierigkeiten hast; das ist aber eher eine Angelegenheit für einen Anwalt.
Aus dem Bauch heraus würde ich sagen:
Kein Vertrag- keine Provision.
Aber wie gesagt: Diesbezüglich bin ich absoluter Laie.
Tut mir echt leid, das ich Dir da nicht weiterhelfen kann.
Sonnoge Grüsse
volker
Meines Erachtens müssen Sie die Courtage nur zahlen, wenn ein Vertrag über das angebotene Objekt zustande kommt.
MfG
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Das ist nicht mein Gebiet.
Aus allgemeinen Überlegungen: ein Makler bekommt seine Provision nur, wenn ein Mietvertrag abgeschlossen wird. Darüber soll eindeutig auch im Maklervertrag stehen. Sonst - keine Provision. Auf jeden FAll unterliegt die Sache dem Mietrecht.
Weiter kann ich nicht helfen.
MfG, Alex384
Hallo,
ich denke mal da kein Vertrag zustande gekommen ist, ds du nicht zahlen müßtest.Ich würde mich mal bei einem Rechtsanwalt der sich in Mietrecht auskennt, informieren.Eine Beratung ist auf jeden fall billiger als die Maklerprovosion. Wünsche dir toi toi toi das du gut aus der sache rauskommt.Ich hätte die( auch wenn die Wohnung noch so schön ist) auch nicht genommen.Das wäre bestimmt noch eskaliert. Noch einen schönen Sonntag
Hallo,
also du brauchst normalerweise keine Angst denn:
in der Selbstauskunft steht immer sowas wie: Proivisonsvereinbarung … Sie wird fällig wenn der Mietvertrag zu stande kommt.
also erst wenn der Vertrag unterschrieben wird!
Gruß
Markus
Hallo Sanko,
ich habe zwar dieses Thema nicht bei wer-weiss-was.de angegeben, aber ich habe schon so viele Wohnungen gemietet, dass ich mir ein Urteil zutraue.
Wenn du nichts unterschrieben hast, bist du auch keine Verpflichtung eingegangen, weder mit dem Makler, noch mit der Vermieterin.
Bei dem schlechten Gefühl, das du bei der Vermieterin hast, würde ich dir auch raten, was anderes zu suchen, auch ohne Sperrmüll.
Wahrscheinlich hat das alles nur deswegen so lange gedauert, weil die sich zuerst für andere Mieter entschieden hatten, die dann aber auch abgesprungen sind. Warum also der Notstopfen sein?
Mit freundlichem Gruß
S. Piehl
Hallo,
ich denke, so lange kein Vertrag unterzeichnet ist, ist auch keine Maklergebühr fällig. Da das Vertragsrecht aber zu umfangreich ist, kann ich da leider keine rechtsverbindliche Aussage treffen. Sollte zwischen Euch ein mündlicher Vertrag zustande gekommen sein, sieht die Welt nähmlich schon ganz anders aus. Du solltest vielleicht doch bei einem Rechtsanwalt Hilfe holen, wenn der Makler mit einer Forderung auf Dich zukommt.
Viele Grüße