Makler Provision?, trotz nicht beziehbarer Wohnung

Wir haben ein kleines Haus gemietet. Bei der Besichtigung war nichts zu sehen. Wir haben dann die Kaution an den Vermieter und die Provision an den Makler gezahlt. Vor der Schlüsselübergabe rief die Vermieterin an und teilte uns mit, der Keller sei plötzlich nass. Bei der Besichtigung stellte sich dann raus, das die Kellerwand über die gesammte Länge des Hauses und der einen Seite nass war und der Putz regelrecht „Blühte“. Es war wirklich nichts zu sehen vorher. Zumal auch alles gestrichen war.
Unter den jetzigen Bedinngungen kann dort keiner einziehen.
Kann ich neben der Kaution auch die Provision zurückfordern. Wie gesagt ich habe noch keine Schlüssel.
Da ich meine jetzige Wohnung schon gekündigt habe, entstehen mir weitere Kosten. Was ist damit. Wer muss die übernehmen.

Hallo,

da kann ich nicht weiterhelfen. Da würde ich einen Anwalt befragen.

Gruß!

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Das ist nicht mein Gebiet und nicht mein Fach was Betrifft Immobilien.

Es gibt immer die Faktoren die auf gleiche Basis aufgebaut sind.
Sie können Makler Provision zurückverlangen weil das Geschäft nicht zustande gekommen ist, wenn der Makler sich stur anstellen sollte gehen sie Rechtliche Schritte ein. (weil die Wohnanlage ist nicht wohn bar und unzumutbar dort zu wohnen, durch Schimmel der entstehen kann und Gesundheitliche schaden herrufen kann)
Kündigung der Wohnung: Ziehen Sie die Kündigung zurück und als Übergangs Zeitraum Nutzen Sie die Wohnung weil rausschmeißen dürfen Sie euch auch nicht (es gibt auch menschliche Faktoren wenn die nicht funktionieren sollten, melden Sie sich bei Ihren Rechtsanwalt)

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Ich habe da zwar eine Meinung zu, aber konkrete Auskunft kann ich dazu nicht geben. Sie sollten einen RA befragen, der Rechtsauskunft geben darf.

Unter den jetzigen Bedinngungen kann dort keiner einziehen.
Kann ich neben der Kaution auch die Provision zurückfordern.
Wie gesagt ich habe noch keine Schlüssel.
Da ich meine jetzige Wohnung schon gekündigt habe, entstehen
mir weitere Kosten. Was ist damit. Wer muss die übernehmen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

wahrscheinlich nicht.
Grundlage für die Provision ist der Mietvertragsabschluss.
Allerdings kann es zu einer Schadensersatzpflicht
durch den Vermieter kommen.
Sie sollten beim Mieterschutzbund nachfragen.

Mit freundlichen Grüßen
MS RHEINLAND IMMOBILIEN GmbH

Ralf Limbach


MS RHEINLAND IMMOBILIEN GmbH
Mitglied im Immobilienverband Deutschland - IVD
Mitglied in der Vereinigung Europäischer Makler - CEI
Händelstraße 25-29, D-50674 Köln
Postanschrift:
Postfach 94 01 10
51089 Köln
Tel.: +49 (0)221 - 4 50 05 57
Fax: +49 (0)221 - 80 15 86 12
Email: [email protected]
Internet: www.msrheinland-immo.de
AG Köln HRB 35184, Geschäftsführer: Ralf Limbach

Ein Makler erhält seine Provision für die Vermittlung eines Mietvertrages für eine Mietwohnung (Haus). Es reicht dabei aus, dass der Mietvertrag durch die Tätigkeit des Maklers zu Stande gekommen ist.

Für Wohnraum bestimmt § 3 Absatz 1 WoVermittG, dass die Provision die Höhe zweier Monatsmieten zuzüglich Umsatzsteuer nicht übersteigen darf.

Der Makler hat dabei allein durch die Vermittlung Ihrer Wohnung (Haus) die übliche Privision verdient.

Die Ihnen entstandenen Kosten können Sie gegebenenfalls über den Vermieter erstatten lassen.

mit freundlichen Grüßen
M.Giese
http://www.ackon-ostdeutschland.de

Vielen Dank

Ich geh mal von aus das der Makler nicht davon wusste, ansonsten wäre es arglistige Täuchung.Diese Fragen würde dann aber einen Anwalt besser beantworten können.

Am besten Sie sprechen mit einem Anwalt für Immobilienangelegenheiten. Ist nicht ganz einfach, da ein Vertrag zustande kam und dies als Bedingung für die Provision reicht. Das die Wohnung nun nicht beziehbar ist, ist kein Grund für eine Rücknahme der Provision, außer der Makler hat Ihnen die Sache mit dem Schimmel verschwiegen, wovon ich nicht ausgehen würde.

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Hallo Adler 12,

dies ist wohl eher eine Frage für einen Anwalt. Noch besser (und billiger) ist es, wenn man sich gütlich einigen kann. Der Vermieter muss den Keller natürlich sanieren.

Mit freundlichen Grüßen

Ulf Zwilling
Zwilling Immobilien

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