Makler provision zzgl. MwSt. angegeben

Hallo,

wir wollen uns in kürze ein Haus kaufen.
In dem Exposé bzw. in der Vermittlingsvereinbarung ist die Provision mit „3,57% zzgl. MwSt.“ angegeben.

Ist das zulässig?
Bzw. welche Folgen hat das für die Höhe der Provision, wenn das nicht zulässig ist?

Wir freuen uns über eure Unterstützung!

Gute Zeit!

Der Makler hat sich verschrieben, es müsste inkl. MwSt. heißen. In einem Streitfall wird man davon ausgehen, dass das Allgemein- und Ortsübliche gemeint und auch gewollt war. In der Regel wird dann auch zu Gunsten der allgemein üblichen Regelungen entschieden.

Hallo, gegenüber Verbrauchern müssen Angebotspreise gem. PangV als Endpreise ausgewiesen werden (Bei Maklern das vielfache in % inkl. MwSt.). Die Angabe + MwSt. ist m.W. deshalb unzulässig. Dies wiederum führt m.W. aber nicht dazu, dass ein möglicher Anspruch dadurch gänzlich erlischt, sondern lediglich dazu, dass keine zusätzliche MwSt. zur Zahlung fällig wird (hier also lediglich 3,57% vom Gegenstandswertes des Kaufvertrages)

Allerdings könnte es sich in diesem Fall auch nur um einen Schreibfehler handeln, da 3% + 19% = 3,57 ein üblicher Prov.-Satz wäre. Sollte es kein Versehen, sondern der Grundwert (3,57%) bewusst so gesetzt worden sein würde es schon für eine einigermaßene Schlitzohrigkeit des Maklers sprechen :wink:

Danke für die schnelle Antwort!

Ich dachte ach es sei ein Fehler. Auf Nachfrage teilte man uns mit, dass das so alles seine Richtigkeit hätte.
Ein kleines Schlitzohr also…

Hallo,

danke für die flotte Antwort. Also hier haben wirs mit dem Schlitzohr zu tun. Auf Nachfrage hat man mir mitgeteilt, dass das so seine Richtigkeit hätte.

Hallo. Bis 6% netto bzw. 7,14% inkl. MWSt ist das zulässig. Warum auch nicht? Gruß, bordeaux71

Hallo Boreaux,

die Höhe ist primär auch nicht das Problem, sondern die Art der Ausweisung; in diesem Fall eben den Nettobetrag.
Hier liegt m.E. ein Täuschungsversuch vor.

Gruß Padington

Hallo. Bis 6% netto bzw. 7,14% inkl. MWSt ist das zulässig.
Warum auch nicht? Gruß, bordeaux71

das wird dennoch so oft gemacht, klingt nun mal netter. ob „netto zuzüglich“ oder „brutto inkl.“, da ist kein unterschied. nur für’s auge halt anders…

Ganz einfache und schnelle Antwort:

Ja, es ist zulässig. Die Höhe der vom Käufer zu zahlende Maklerprovision darf durchaus 3,57% des Kaufpreises betragen.

Hausmann Immobilien Beratung
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Das ist schön. Dann belehre ihn mal - falls ihr kauft - dadurch, dass du/ihr die zusätzliche MwSt. einfach ignoriert :wink:)

Falls er Sie dann dennoch haben möchte müsste er m.W. klagen und begründen und du zu deiner Entlastung/Verteidigung lediglich auf die PangV verweisen. (Ist jetzt aber kein Rechtsrat, sondern nur 'nen Vorschlag!)

Hallo, diese Frage kann verbindlich nur ein Rechtsanwalt beantworten. Ich persönlich denke, das diese Angabe gegen Wettbewerbsrecht verstößt. Das ist keine Rechtsberatung.
Gruß
W.B.

Diese Frage vermag ich nicht zu beantworten, da ich selbst Versicherungsmakler bin.