Hallo, gegenüber Verbrauchern müssen Angebotspreise gem. PangV als Endpreise ausgewiesen werden (Bei Maklern das vielfache in % inkl. MwSt.). Die Angabe + MwSt. ist m.W. deshalb unzulässig. Dies wiederum führt m.W. aber nicht dazu, dass ein möglicher Anspruch dadurch gänzlich erlischt, sondern lediglich dazu, dass keine zusätzliche MwSt. zur Zahlung fällig wird (hier also lediglich 3,57% vom Gegenstandswertes des Kaufvertrages)
Allerdings könnte es sich in diesem Fall auch nur um einen Schreibfehler handeln, da 3% + 19% = 3,57 ein üblicher Prov.-Satz wäre. Sollte es kein Versehen, sondern der Grundwert (3,57%) bewusst so gesetzt worden sein würde es schon für eine einigermaßene Schlitzohrigkeit des Maklers sprechen 