Makler Provision

Hallo,
wir haben ein Haus gekauft und der Kaufpreis wurde wegen erheblicher Mängel im nach hinein gemindert. Kann ich die bereist bezahlte Makler Provision für den geminderten Teil zurück verlangen. Der Makler meinet nein, daß macht er nicht, weil er ja die Mängel nageblich nicht kannte.
Gruß
Nicole

Hallo!

Kannte der Makler die Mängel (was zu beweisen ist), kann dies sogar zum Wegfall der Provision führen.

Kannte der Makler die Mängel nicht, kann auch die Provision nicht gekürzt werden. Der Makler ist zwar verpflichtet, ihm bekannte Mängel dem Interessenten mitzuteilen. Er trifft ihn aber keine Untersuchungs- oder NAchforschungspflicht bezüglich der Angaben bzw. der Gegebenheiten zum Objekt.

Viele Grüße

Armin

PS: diese Information stellt keine Rechtsberatung dar, erfolgt ohne Gewähr und ersetzt nicht den Gang zum Rechtsanwalt.

Hallo Nicole,
der Makler bekommt seine Provision (Courtage) für den Nachweis der Adresse!
Der Makler wird sich hüten, für irgendwelche Dinge haftbar gemacht zu werden.
Da hast Du am falschen Ort gespart. Eine neutrale Hilfe (oder Bewertung), auch gegen Honorar wäre besser gewesen.
Meist versuchen aber die Käufer, ohne diesen Extrakosten auszukommen, die dann zu noch größeren Nachteilen führt.

Noch nebenbei: Wer hat den Mangel entdeckt und aufgrund welcher Umstände hat sich der Verkäufer bereit erklärt, den Preis nachträglich zu reduzieren?
Ist es vielleicht noch möglich, nach einer erneuten Bewertung den Kaufpreis dem tatsächlichen Wert anzupassen.

Gruss
Friedrich Pausch

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Hallo Friedrich,

Noch nebenbei: Wer hat den Mangel entdeckt und aufgrund
welcher Umstände hat sich der Verkäufer bereit erklärt, den
Preis nachträglich zu reduzieren?
Ist es vielleicht noch möglich, nach einer erneuten Bewertung
den Kaufpreis dem tatsächlichen Wert anzupassen.

Die Mängel haben Handwerker entdeckt, die wir wegen Kostenvoranschlägen geholt haben. Der Verkäufer wollte einem Klageverfahren aus dem Wege gehen, welches wir ihm angedroht hatten. Ich denke das wir im nach hinein zwar viel Ärger hatten, aber soweit zufrieden sind. Der Makler hat mir gegenüber aber durch die Blume zu verstehen gegeben, daß er von einem Teil der Mängel wußte. Aber nachweisen können wir es ihm leider nicht.

Trotzdem Danke für Deine Antwort.
Gruß
Nicole

Der Makler hat mir
gegenüber aber durch die Blume zu verstehen gegeben, daß er
von einem Teil der Mängel wußte. Aber nachweisen können wir es
ihm leider nicht.

Hallo Nicole!
Wie, „durch die Blume zu verstehen gegeben“?
Um welche Mängel geht es eigentlich?
Viele Grüße
Armin

Hallo Armin,

einmal hat das Haus ein Asbest Dach, daß zwar ganz und dicht ist, aber trotzdem ebend Asbest. Da es keien großen Platten sidn und wir das Haus nur im Dezember bei schlechten Wetter besichtigt hatten, hatten wir es nicht gesehen. Es sieht aus, wie alte Ziegel. Dann war das Abwasser System total defekt. Der Verkäufer hatte uns gegenüber gesagt, daß er es dem, Makler gesagt hatte, allerdings haben wir aufgrund der Mängel keinen guten Kontakt zu dem Verkäufer.

Gruß
Nicole

Hallo Nicole!

Mich wundert, daß der Verkäufer wegen der Dacheindeckung einen nachträglichen Preisnachlaß gegeben hat. Ich denke, daß Ihr vor Gericht verloren hättet, es sei denn, der Verkäufer hätte ausdrücklich versichert, daß das Dach nicht asbesthaltig ist.
Diese Art der Dacheindeckung ist baujahrstypisch, man kann hier m.E. nach nicht von einem versteckten Mangel sprechen. Wenn z.B. Schnee auf dem Dach liegt, ist das kein Grund zur Entschuldigung, man muß sich beim Hauskauf schon etwas genauer mit der Materie beschäftigen bzw. einen Fachmann hinzuziehen.

Was das „Abwassersystem“ betrifft, müßte man mehr über die Gesamtumstände wissen, z.B. wie alt das HAus ist, wie hoch der Kaufpreis war usw.

Bei einem neueren Haus ist ein nicht funktionierendes Abwassersystem sicher ein Mangel, bei einer renovierungsbedürftigen alten Hütte die zum Spottpreis erworben wird (mal übertrieben gesagt) ist damit zu rechnen, daß auch die Abwasserleitungen erneuert werden müssen.

Grundsätzlich ist die Haftung im Kaufvertrag geregelt. Bei einer Gebrauchten Immobilie wird diese gekauft wie gesehen, der Verkäufer übernimmt keine Haftung, außer für versteckte Mängel, auf die der Käufer aufgrund der Schwere einen Hinweis hätte erwarten dürfen.

Der Makler kann seinen Anspruch auf die Provision verlieren, wenn er bekannte Mängel wissentlich verschwiegen hat. Dies muß allerdings bewiesen werden. Mit schwammigen Aussagen wie „… hat durch die Blume gesagt, daß er…“ usw. und der bloßen Behauptung des Verkäufers, daß der Makler davon wußte (Zeugen?) kommt man nicht weit.

Ich hoffe, Dir damit etwas geholfen zu haben und hoffe, daß Du bei dem Kauf nicht allzuviel „Lehrgeld“ bezahlt hast.

Viele Grüße
Armin

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in der regel ist es so das der Makler eine eingeschränkte haftungspflicht in bezug auf informationen zum objekt hat.siehe OLG Koblenz vom 7.2.2002 -5 U 1060/01. Der kaufvertrag wurde ja über einen Kaufpreis geschlossen und demnach ist auch eine provisionspflicht gegenüber dem makler entstanden. was danach noch vom verkäufer nachgelassen wurde ist irrelevant und auch nicht in verbindung mit der maklerprovision zu bringen. also leider kein geld zurück

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