Makler: Reservierungsvertrag

Hallo
Wir suchen schon seit längerem ein Haus, nun haben wir endlich das Paßende gefunden.
Kaufen würden wir es sofort, allerdings muß das Grundstück erst noch geteilt werden, da 2 Häuser auf ihm stehen.
Nun ein paar Fragen: der Makler möchte mit uns einen Reservierungsvertrag abschließen.
1)Wie hoch darf die „Gebühr“ sein? Und wird sie sofort fällig oder nur bei Nichtkauf?
2)wird die „Gebühr“ bei Kauf der Immobilie mit der Maklergebühr verrechnet, wenn sie sofort bezahlt werden muß?

Da das Grundstück ja noch geteilt werden muß und wir es so NUR haben möchten, wie es in Moment abgetrennt ist (der Eigentümer hat selbständig einen Zaun gezogen, da das andere Haus vermietet war und er Hunde hatte /Einfriedung):

  1. kann (darf) man in diesen Maklervertrag einbauen, das wir das Grundstück NUR SO kaufen wollen, wie es jetzt ist ansonsten nicht, damit wir ohne Kosten zurücktreten können?
    Ich weiß: viele Fragen aber vielleicht hat jemand ein paar Tipps, damit wir beide (Makler und Wir) zufrieden gestellt werden können
    Grüße KUMIKUH

Hallo

wer muss denn die Zustimmung zur Teilung geben? Doch wahrscheinlich der Eigentümer und nicht der Makler?

Wenn man sich einig ist, kann auch schon ein Kaufvertrag gemacht werden, in der alle Wünsche des Käufers eingebracht werden.

Voraussetzung ist, das Grundstück kann so geteilt werden wie man das möchte.

Warum soll man einen Reservierungsauftrag machen? Ist doch doppelt gemoppelt. Und für einen Reservierungsauftrag zahlt man normalerweise keine Gebühren, warum auch?

Da der Makler ja nur Vermittler ist, sollte alles mit dem Eigentümer besprochen werden.

Gruß

Hallo,

habe vorhin eine email an Dich geschickt, habe aber vergessen zu sagen, dass die Teilung eines Grundstückes ein Amtsakt ist. Der muss im Grundbuch eingetragen werden und kann länger dauern. Ein weiteres Argument also, einen Kaufvertrag mit „aufschiebender Bedingung“ zu machen, wenn Du sicher bist, dass das wirklich das Haus ist, was Du willst.

Ute

Hallo

Wir suchen schon seit längerem ein Haus, nun haben wir endlich
das Paßende gefunden.
Kaufen würden wir es sofort, allerdings muß das Grundstück
erst noch geteilt werden, da 2 Häuser auf ihm stehen.
Nun ein paar Fragen: der Makler möchte mit uns einen
Reservierungsvertrag abschließen.
1)Wie hoch darf die „Gebühr“ sein? Und wird sie sofort fällig
oder nur bei Nichtkauf?
2)wird die „Gebühr“ bei Kauf der Immobilie mit der
Maklergebühr verrechnet, wenn sie sofort bezahlt werden muß?

Da das Grundstück ja noch geteilt werden muß und wir es so NUR
haben möchten, wie es in Moment abgetrennt ist (der Eigentümer
hat selbständig einen Zaun gezogen, da das andere Haus
vermietet war und er Hunde hatte /Einfriedung):

  1. kann (darf) man in diesen Maklervertrag einbauen, das wir
    das Grundstück NUR SO kaufen wollen, wie es jetzt ist
    ansonsten nicht, damit wir ohne Kosten zurücktreten können?
    Ich weiß: viele Fragen aber vielleicht hat jemand ein paar
    Tipps, damit wir beide (Makler und Wir) zufrieden gestellt
    werden können
    Grüße KUMIKUH