Makler schon mit Nachfrage engagiert?

Hallo!

Folgendes:

Jemand sucht ein Haus, durchforstet diverse Internetseiten bezüglich Immobilienangeboten. Eine mögliche Immobilie wird über eine Bank angeboten. Die Person kontaktiert die Bank um nähere Informationen zu erhalten und bekommt dann ein Formular per E-Mail geschickt, welches unterschrieben werden muss, bevor es Informationen gibt. Scheinbar eine Art Vertrag.
Zwischenzeitlich findet die Person aber das entsprechende Objekt so und könnte daher privat Informationen (u.U. auch Besichtigungmöglichkeit) erhalten.
Spinnen wir mal weiter:
Die Person findet das Objekt passend und möchte es kaufen, tut dies dann von der Privatperson. Kann die Bank (mit entsprechendem Makler) dann Ansprüche auf die Courtage erheben? Es wurde nichts unterschrieben. Es gab keine Informationen, nur die Nachfrage.
Die Adresse der person musste zwangsläufig vor der Nachfrage hinterlegt werden.

Hi,

ja, die Bank (der Makler) kann die Provision einfordern, da ihr über seinen öffentlichen „Aushang“ auf die Immobilie aufmerksam geworden seit.
Er muss nicht unbedingt federführend für den Kauf sein.
Er wird sich also den Privatverkauf in Ruhe ansehen können und euch dann seine Rechnung schicken.

Gruß
Bori