Hallo,
2010 wurde eine Eigentumswohnung verkauft. Kurz darauf hat der Verkäufer vom Makler eine Rechnung bekommen. Kann der Verkäufer die Maklercourtage steuerlich absetzen?
Hallo,
2010 wurde eine Eigentumswohnung verkauft. Kurz darauf hat der Verkäufer vom Makler eine Rechnung bekommen. Kann der Verkäufer die Maklercourtage steuerlich absetzen?
Hallo,
wenn der Verkauf auf der privaten Vermögensebene passiert, also kein zu versteuernder Gewinn entsteht, dann können auch keine Betriebsausgaben/ Werbungskosten geltend gemacht werden.
Grundsatz: wenn der Gewinn (teilweise) steuerfrei bleibt, dann gilt das auch für damit in Zusammenhang stehende Betriebsausgaben (§ 3c EStG).
Gruß, Bernd
Hallo,
2010 wurde eine Eigentumswohnung verkauft. Kurz darauf hat der
Verkäufer vom Makler eine Rechnung bekommen. Kann der
Verkäufer die Maklercourtage steuerlich absetzen?
Hallo,
wenn der Verkauf auf der privaten Vermögensebene passiert,
also kein zu versteuernder Gewinn entsteht, dann können auch
keine Betriebsausgaben/ Werbungskosten geltend gemacht werden.Grundsatz: wenn der Gewinn (teilweise) steuerfrei bleibt, dann
gilt das auch für damit in Zusammenhang stehende
Betriebsausgaben (§ 3c EStG).Gruß, Bernd
Dabei muß aber noch die Möglichkeit der Besteuerung des Verkaufsgewinnes als privates Veräußerungsgeschäft gemäß § 23 EStG beachtet werden. Träfe dies zu, dann gehören die Maklerkosten natürlich zu den Veräußerungskosten, welche den steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn mindern bzw. den Verlust erhöhen.
Ansonsten stimmt es, daß sich die Kosten nicht steuermindernd auswirken, wenn die Einnahmen nicht besteuert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald
Hallo, die Wohnung wurde mit Verlust verkauft. D.h. der Kaufpreis lag vor Jahren über dem, welcher als Verkaufspreis erzielt wurde. Die Wohnung war nie vermietet (Eigennutzung), es wurden also eigentlich nur Verluste erzielt.
Hallo, die Wohnung wurde mit Verlust verkauft. D.h. der
Kaufpreis lag vor Jahren über dem, welcher als Verkaufspreis
erzielt wurde. Die Wohnung war nie vermietet (Eigennutzung),
es wurden also eigentlich nur Verluste erzielt.
Dann ist dieses ganze Geschäft für die Einkommensteuer nicht relevant, also weder der Kauf noch der Verkauf noch die Verkaufsprovision.