habe zum Verkauf meiner Wohnung einen Makler beauftragt.
Jetzt hat sich durch Vermittlung der Hausverwaltung ein Interessent direkt bei mir gemeldet.
Muss ich den den Makler (der ja bisher erfolglos war) wegen des Auftrags am Verkauf beteiligen?
Danke für Antworten
qilo-bit
Es kommt darauf an, was im Maklervertrag vereinbart wurde. Eine Provision ist grundsätzlich nur im Erfolgsfall zu bezahlen, also wenn der Makler einen Käufer vermittelt oder nachgewiesen hat.
Wenn der Makler was im Falle des Eigenverkaufes haben möchte (z.B. einen Aufwendungsersatz für die bisher entstandenen Kosten), muß dies Ausdrücklich im Vertrag stehen.
Viele Grüße!
Armin
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Vergleiche deinen schriftlich erteilten, von beiden gegengezeichneten Maklervertrag.
Qualifizierter Makleralleinauftrag
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes wird ein qualifizierter Makleralleinauftrag dahingehend verstanden, dass sich der Maklerkunde während des Bestehens des Maklerauftrages verpflichtet, auch für solche Geschäfte Maklerprovision zu zahlen, die ohne Zutun des Maklers zustande kommen. Dies sind insbesondere Geschäfte, bei denen der Käufer unter Umgehung des Maklers von Anfang an direkt mit dem Verkäufer verhandelt und sich einigt. Gegen die grundsätzliche Wirksamkeit derartiger Vereinbarungen, die letztlich den Makler zulässigerweise vor Umgehung schützen, bestehen keine Bedenken. Diese Vereinbarung muss allerdings individuell ausgehandelt werden, um wirksam zu sein.