Ich interessiere mich für eine Mietwohnung, die wohl einem örtlichen Immobilienmakler gehört.
Die Vermietung übernimmt allerdings ein anderer Makler aus der nahen Großstadt. Dieser fordert natürlich courtage (2 Monatsmieten + MwSt).
Ich frage mich natürlich warum der örtliche Makler nicht selber Mieter sucht (dabei darf er dann ja meines Wissens aber für sein Eigentum keine Courtage verlangen). Ich finde das riecht nach Absprache mit „befreundetem“ Makler, damit Courtage verlangt werden kann, die man sich dann evtl. später teilt.
Wie sieht es in einem solchen Fall aus. Ist das ein regulärer Weg und muss Courtage gezahlt werden? Der externe Makler übernimmt auch offiziell die Verwaltung der Wohnung, also bei Mängeln wäre er der Ansprechpartner.
Moin,
ich finde im Gesetz keine Stelle, an der steht, dass gewisse Dienstleistungen nicht von bestimmten Berufsgruppen in Anspruch genommen werden darf.
Aber als Verbraucher hat man schließlich die Macht. Man muß ja schließlich die Wohnung nicht nehmen.
mfG
Hi
Moin, Hi,
ich finde im Gesetz keine Stelle, an der steht, dass gewisse
Dienstleistungen nicht von bestimmten Berufsgruppen in
Anspruch genommen werden darf.
das liegt aber nicht am Gesetz. Der Makler kassiert seine Provision dafür, dass er Geschäftspartner zusammenbringt , nicht dafür, dass er sich selbst ins Geschäft bringt. Gugel mal nach Eigenverkauf.
Gruß Ralf
Genau das ist meine Frage. Darf ein Makler den courtage-freien Eigenverkauf (bzw. - vermietung) einer eigenen Immobilie umgehen, indem er einen anderen Makler mit der Vermittlung beauftragt. Darf er also die Leistung eines anderen Maklers in Anspruch nehmen - es liegt ja nah dass er davon profitiert, sonst würde er das Objekt ja einfach selber vermitteln, sollte für ihn - als Makler - ja kein Problem sein.
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Hi,
Darf ein Makler den courtage-freien Eigenverkauf (bzw.
- vermietung) einer eigenen Immobilie umgehen, indem er
einen anderen Makler mit der Vermittlung beauftragt.
ja, das darf er, weil er dann kein Makler ist, sondern Auftraggeber für einen Makler. Wobei die Formulierung den courtage-freien Eigenverkauf umgehen unter uns bleiben muss - wir wissen et nich, wir wissen et nich 
Gruß Ralf
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Hallo,
Genau das ist meine Frage. Darf ein Makler den courtage-freien
Eigenverkauf (bzw. - vermietung) einer eigenen Immobilie
umgehen, indem er einen anderen Makler mit der Vermittlung
beauftragt. Darf er also die Leistung eines anderen Maklers in
Anspruch nehmen - es liegt ja nah dass er davon profitiert,
sonst würde er das Objekt ja einfach selber vermitteln, sollte
für ihn - als Makler - ja kein Problem sein.
Darf ein Bäcker Brötchen von einem anderen Bäcker essen? 
Grüße,
Tinchen