Makler Verschwiegenheitserklärung wie lange gültig

Hallo, ich möchte ein Haus kaufen und habe zwangsweise eine Verschwiegenheitserklärung beim zust. Makler unterschrieben (keine Frist oder Gültigkeitsdauer enthalten).

Mittlerweile ist der Hausverkäufer aufgrund versch. Unstimmigkeiten von diesem Makler zurückgetreten und hat somit den Verkaufs-Auftrag / den Makler gekündigt (ist gültig ab 04/2012).

Als weiterhin potenzieller Käufer habe ich nun direkten Kontakt zum Verkäufer und wir nähern uns der Zielgeraden.

Folgende Frage bleibt aber ungeklärt: Gilt meine unterzeichnete Verschwiegenheitserklärung gegenüber dem Makler weiterhin und wenn ja - wie lange?

Auch wenn dieser eigentlich aus dem Geschäft raus ist und seine Rechte am Verkauf ab 04/2012 verloren hat?

Bin ich nun grds. immer verpflichtet ihm eine Provision oder gar eine Strafe zu zahlen, wenn ich das Haus direkt vom Verkäufer erwerbe? Danke

Moin,

Bin ich nun grds. immer verpflichtet ihm eine Provision […] zu zahlen, wenn ich das Haus direkt vom
Verkäufer erwerbe?

wenn Du die Adresse vom Makler erfahren hast, musst Du den Makler bezahlen. Das war sein Job und den hat er erledigt.

Gandalf

Ja eigentlich ja auch richtig. Aber für wie lange? Was ist wenn ich das Haus in 100 Jahren kaufen würde (mal gesponnen)

Das andere ist ich wusste vorher die Adresse wo das Haus steht.Habe den Makler halt nur angerufen wegen Besichtigungstermin.Da ich keine Telefonnummer hatte vom Haus-Verkäufer

So eine Verschwiegenheitserklärung kann ja nicht für immer sein oder?

Wenn hätte der Makler ja reinschreiben müssen für z.B. 2 Jahre.

Hat er aber nicht.

Eine Verschwiegenheitserklärung hat mit dem Anspruch auf Maklerprovision nichts zu tun, sondern sichert den Makler dagegen ab, dass die Daten, die er dem Interessenten gibt, an Dritte weitergegeben werden.
Der Provisionsanspruch ist vollkommen unabhängig davon. Die Provision steht dem Makler zu, auch wenn der Kauf erst in einem halben Jahr zustande kommt.

„Habe den Makler halt nur angerufen wegen Besichtigungstermin.“

Das war Dein Fehler! Damit hast Du ihn in Anspruch genommen und er hat ein Recht auf seine Provision.

Gruß elmore

1 Like

Die Maklerprovision ist ja eigentlich für alles Notar Anwalt etc. Könnte man Ihm dann vielleicht nur einen Teil von seiner provision geben? Also nur für das rausgeben der Adresse und den Besichtigungstermin?

Eine andere Idee die mir noch eingefallen ist…

Und zwar habe ich ja die Verschwiegenheitserklärung unterschrieben. Was würde passieren wenn nun meine Freundin das Haus kaufen würde (wir sind nicht verheiratet) sie hat ja nichts unterschrieben.

Ok Nachteil wäre das später nur Sie dann im Grundbuch stehen würde.

Moin,

Die Maklerprovision ist ja eigentlich für alles Notar Anwalt
etc.

nö, Der Makler kriegt sein Geld fürs Vermitteln.
Das hat er getan und muss bezahlt werden.

Was würde passieren wenn nun meine Freundin
das Haus kaufen würde (wir sind nicht verheiratet) sie hat ja
nichts unterschrieben.

Für wie dumm hälst Du den Makler.
Der geht vor Gericht, kriegt mit Sicherheit Recht und dann hast Du zusätzlich die Gerichtskosten am Arsch.

Ok Nachteil wäre das später nur Sie dann im Grundbuch stehen
würde.

Was sich bei einer Trennung für Dich als seeehr teuer erweisen könnte.

Ne, der Makler hat seine Arbeit gemacht, also bezahle ihn auch.
Oder wie würdest Du reagieren, wenn Dein Chef (oder Deine Kunden) plötzlich kämen und Dir Dein Entgeld vorenthalten würden, nur weil sie meinen, Du hättest nichts getan?

Gandalf

2 Like

Hm Okay.

Dann bedanke ich mich mal bei Euch allen.Für Eure super schnellen Antworten.

Dann muss ich halt in den sauren Apfel beißen :frowning:

Beim nächsten Hauskauf bin ich schlauer :smile:

Dann muss ich halt in den sauren Apfel beißen :frowning:

Soweit richtig. VORHER lässt Du aber noch den Verkäufer in eine saure Zitrone beißen, indem Du ihm mitteilst, dass Du den Betrag der Maklerprovision vom Kaufpreis für das Haus abziehst. Schließlich hat der Verkäufer den überflüssigen Adresshändler beauftragt und nicht Du.

Inwieweit Du Dich mit Deiner Forderung durchsetzt, ist natürlich eine Frage des Auftretens und des Verhandlungsgeschicks. Zumindest besteht aber die Chance, die Parasitenkosten zu teilen.

4 Like

Grundsätzlich eine Gute Idee, aber diese Haus das wir uns angeschaut haben ist sehr begehrt. Also der Verkäufer hat sogar Auswahl an wen er verkaufen könnte.

Da wird wohl nicht viel gehen am Preis.

Versuchen werde ich natürlich :wink:

Grundsätzlich eine Gute Idee, aber diese Haus das wir uns
angeschaut haben ist sehr begehrt. Also der Verkäufer hat
sogar Auswahl an wen er verkaufen könnte.

Klar, das verschlechtert Deine Position. Aber nur weil mehrere Interessenten da sind, heißt das ja nicht, dass der Verkäufer jeden Traumpreis durchbringt.

Frag mal nach, weshalb der Verkäufer den Abstauber rausgeworfen hat. Vielleicht packst Du ihn auf der „Solidaritätsschiene“. Ihr seid schließlich beide maklergeschädigt. Und geteiltes Leid… :smile:

1 Like