Hallo,
eine unrichtige Angabe des Maklers in einem Exposé, stellt
eine schuldhafte Vertragsverletzung dar, für die der Makler
haftet, sofern die Angaben nicht durch den Verkäufer
veranlasst wurden (OLG Frankfurt, Urteil vom 13.02.2008 - 15 U
137/07)
man sollte keine urteile zitieren, wenn man sie nicht gelesen hat. im zitierten fall geht es um einen maklervertrag zwischen makler und vermieter und um angaben des makler, die nicht mit denen des vermieters zusammenhängen… damit betrifft das urteil nicht den vorliegenden fall. den pseudobeleg hätte man sich also sparen können.
Voraussetzung hierbei wäre allerdings, dass der Makler die
gleichen Eingeschaften/Ausstattung für die Mietwohnung
zugesichert hat wie bei der Musterwohnung vorgefunden.
Definition Musterwohnung:
Eine Musterwohnung ist mit den übrigen Wohnungen vergleichbar
und ermöglicht Rückschlüsse auf deren Qualität.
ist das eine legaldefinition oder hast du sie dir selbst zusammengeschustert ?
Rechtssprechung Musterwohnung:
Es gibt keine (gefundene bzw. bekannte) Rechtssprechung, die
besagt, dass eine angemietete oder gekaufte Wohnung die
gleiche Ausstattung oder gleiche Qualität haben muss wie die
besichtigte Musterwohnung.
nur interessant, wenn die deutsche rechtsordnung ihre grundlage im case law hätte… (abgesehen davon, sollte man ein paar juristische suchmaschinen befragen, bevor man eine solche behauptung aufstellt)
Fazit: Keine vertragliche Zusicherung, kein Anspruch?!?
tolles fazit, wenn auch die grundlage unklar bleibt…
wird vom makler die aussage gemacht, dass die wohnung gefliest ist, dann muss sich der vermieter dies grds. zurechnen lassen (§ 278 bgb).
wird im prospekt die angabe gemacht, dass die musterwohnungen gefliest sind, dann kann auch der potenzielle mieter darauf vertrauen, dass eine entsprechende wohnung in dem komplex gefliest ist. ansonsten wäre eine solche angabe nämlich überflüssig.
in beiden fällen lässt dich seitens des mieters begründen, dass es sich um eine ausdrücklich/konkludente beschaffenheitsvereinbarung handelt. weicht die gemietete wohnung von dieser vereinbarung ab, liegt ein mangel iSd § 536 bgb vor, der u.a. zur minderung berechtigt… ein zeuge, der die aussage des maklers bestätigt, ist hilfreich.