Guten Tag,
wir hatten einen Markler beauftragt unser Haus zu verkaufen. Nachdem der Vertrag nun ausgelaufen ist und aus den Besichtigungen nichts entstanden ist, wollen wir selber unser Glück versuchen.(Bei der Wohnungsvermietung klappt es ja auch ganz gut). Meine Frage ist nun:Was wenn sich jemand meldet der vorher schon beim Markler war? Kommen dann Kosten auf mich zu? Was wenn der eventuelle Käufer mir nicht verrät das er schon bei dem Markler war?
Rufen Sie mich einfach an: Tel.: 0170/7724002 oder 0711/28048978
Mfg.
Straßheim
Hallo,
ja, Unwissenheit schützt im Zweifel vor Strafe nicht!
Der Makler erhält für seine Nachweistätigkeit einen verlängerten Anspruch (etwa 1 Jahr). Ob Sie als Verkäufer davon tangiert sein könnten hängt davon ab, was Sie mit dem Makler vereinbart hatten. Wären Sie im Erfolgsfall zur Zahlung verpflichtet gewesen, bliebe diese Verpflichtung. Waren Sie freigestellt, bleiben Sie es ebenso.
Tipp: Lassen Sie sich vom Makler eine so genannte „Nachweisliste“ aushändigen. Daraus können Sie ersehen, wem er wann das Angebot/Ihre Immobilie zum Kauf angeboten hat.
Tipp 2: Machen Sie nicht den Fehler und verwechseln Vermietung mit Verkauf. Letzteres gestaltet sich i.d.R. deutlich schwerer. Lesen Sie sich vorher in das Thema ein. Der Käufermarkt verzeiht keine Fehler.
http://www.amazon.de/s/ref=nb_ss?__mk_de_DE=%C5M%C5Z…
Guten Tag,
wir hatten einen Markler beauftragt unser Haus zu verkaufen.
Nachdem der Vertrag nun ausgelaufen ist und aus den
Besichtigungen nichts entstanden ist, wollen wir selber unser
Glück versuchen.
Hallo,
danke das hilft schon etwas weiter. Sicherlich ist Vermietung nicht gleich Verkauf, aber ein Versuch ist es wert.Werde heute mal nach der Nachweisliste fragen. Muß man mir die denn aushändigen oder kann er mir diese auch verweigern? Da der Verkauf nicht wirklich drängt stellt sich mir dann noch die Frage ob ich nach dem von Ihnen benannten Jahr auch an einen Interessenten verkaufen darf der schon beim Markler war. D
ieses ist nicht falsch zu verstehen, ich schätze die Arbeit der Markler sonst hätten wir uns keinen genommen. Die Lage bei uns hat sich nur einfach verändert womit der Verkauf nicht mehr drängt und wir auch nun mehr Zeit haben um uns um all das selber zu kümmern. Also ich möchte keinen Markler um sein Geld prellen, wie hier vielen vorgeworfen wird.
Müssen ist beim Maklerrecht immer so eine Sache, da nichts wirklich per Gesetz geregelt ist (Richterrecht).
Aber er sollte, auch in seinem Interesse und wenn das kein ganz blinder oder linker ist, dann wird er es auch tun. Wenns Probleme gibt > melden oder gleich schreiben: Wenn Du Makler keine Nachweise erbringen kannst oder willst, dann werden im Zweifel deine Ansprüche kategorisch abgelehnt (Folge: dann müsste er ersteinmal klagen und beweisen und erklären, warum er „damals“ nicht…).
Verkaufen dürfen Sie natürlich immer, selbst während eines laufenden Maklervertrages. Für den Anspruch des Maklers muss aber zumind. eine (Mit-)Ursächlichkeit vorhanden sein, die üblicherweise nach 12 Monaten nicht mehr von den Gerichten gesehen wird. Das aber in Gänze hier zu erklären wäre aufgrund der gebotenen Kürze unmöglich, weil immer fallbezogen betrachtet werden muss.
Wenn nicht drängt, dann können Sie Ihre Verkaufsabsicht vorübergehend (mind. 3 Mon.) auch ganz einstellen. Womit der s.g. Kausalzusammenhang unterbrochen wird. DAmit erlischt dann jeder Anspruch - sollte zumind. > eben Richterrecht 
Mit prellen hat das Gaze im Übrigen nichts zu tun. Der Makler konnte es während der Vertragslaufzeit nicht, also …
Am Ende muss noch einmal klargestellt werden: Hier handelt es sich um keine Rechtsauskunft, sondrn um die Weitergabe von Erfahrungen. Rechtsauskünfte sind RA vorbehalten.
Werde heute
mal nach der Nachweisliste fragen. Muß man mir die denn
aushändigen oder kann er mir diese auch verweigern? Da der
Verkauf nicht wirklich drängt stellt sich mir dann noch die
Frage ob ich nach dem von Ihnen benannten Jahr auch an einen
Interessenten verkaufen darf der schon beim Markler war. D
ieses ist nicht falsch zu verstehen, ich schätze die Arbeit
der Markler sonst hätten wir uns keinen genommen. Die Lage bei
uns hat sich nur einfach verändert womit der Verkauf nicht
mehr drängt und wir auch nun mehr Zeit haben um uns um all das
selber zu kümmern. Also ich möchte keinen Markler um sein Geld
prellen, wie hier vielen vorgeworfen wird.
Hallo auch,
leider kann ich hier nicht weiterhelfen. Ich bin Versicherungsmakler.
Grüße
CKH
Hängt davon ab, was Sie für einen Vertrag abgeschlossen
haben und wie es darin formuliert ist.
Also, sollte jemand das Haus kaufen wollen,
der mit Makler bei Ihnen besichtigt hat, und Sie hatten eine Verkäuferprovision vereinbart, wird
diese fällig.
Kennt der Käufer das Haus durch den Makler, wird in jedem Fall eine Provision für den Käufer fällig.
Jedenfalls alles dann, wenn der Makler den Verkauf mitbekommt.
Ganz raus sind beide Parteien, wenn der Käufer das Haus nicht kennt.
Mit freundlichen Grüßen
MS RHEINLAND IMMOBILIEN GmbH
Ralf Limbach
MS RHEINLAND IMMOBILIEN GmbH
Mitglied im Immobilienverband Deutschland - IVD
Mitglied in der Vereinigung Europäischer Makler - CEI
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AG Köln HRB 35184, Geschäftsführer: Ralf Limbach
Sorry für die Verspätung.
Ja, dann kommen Kosten auf Sie zu.
TIPP: Lassen Sie sich eine Nachweisliste vom Makler geben, dann wissen Sie bei wem es gefährlich wird.