Hallo Zusammen!
Eine Frage zu folgender Situation:
Person A möchte gerne umziehen und kommt zu einer in einer Zeitung angekündigten Wohnungsbesichtigung.
Die Wohnung wird von Person B gezeigt, Person A geht davon aus, dass es sich um den Makler handelt.
Person B hat allerdings Zugang zu den Wohnungsschlüsseln aller Wohnungenen und auf seiner Visistenkarte steht ‚Hausverwaltung seit…‘.Person B macht selbst keine Angaben über ihren Job.
Während der Wohnungsbesichtigung verlangt Person B jedoch im Falle eines Mietvertragsabschluß 2MM + Steuer Provision.
Frage:
Wenn es sich bei PersonB um den Verwalter handelt, hat sie dann ein Anrecht auf Maklerprovision?
Hat PersonB ein Anrecht auf eine andere Art von Provision?
Vielen lieben Dank und schönes Wochenende!
Manuela