Makler / Verwalter

Hallo Zusammen!

Eine Frage zu folgender Situation:
Person A möchte gerne umziehen und kommt zu einer in einer Zeitung angekündigten Wohnungsbesichtigung.
Die Wohnung wird von Person B gezeigt, Person A geht davon aus, dass es sich um den Makler handelt.
Person B hat allerdings Zugang zu den Wohnungsschlüsseln aller Wohnungenen und auf seiner Visistenkarte steht ‚Hausverwaltung seit…‘.Person B macht selbst keine Angaben über ihren Job.
Während der Wohnungsbesichtigung verlangt Person B jedoch im Falle eines Mietvertragsabschluß 2MM + Steuer Provision.

Frage:
Wenn es sich bei PersonB um den Verwalter handelt, hat sie dann ein Anrecht auf Maklerprovision?
Hat PersonB ein Anrecht auf eine andere Art von Provision?

Vielen lieben Dank und schönes Wochenende!
Manuela

Liebe Manuela,

normalerweise hat ein Verwalter keinen Anspruch auf eine Vermittlungscoutage. Was der Verwalter versuchen kann, ist eine Art Abstand oder Vermittlungsgebühr zu erhalten. Dies kennt man aus den 70 und 80er Jahren bei Wohnungsknappheit.

Ich selber habe allerdings mal eine Wohnung gekauft und bin ebenfalls darüber gestolpert, dass der Makler den selben Namen trägt wie die örtliche Hausverwaltung. Es stellte sich jedoch heraus dass die Hausverwaltung einen eigenständigen Ableger gegründet hat der rein als Makler fungiert.

Gruß