Makler verweigert Informationen!?

Hallo! Ich hoffe jemand weiss hier Bescheid…

Mein Lebensgefährte und ich sind auf der Suche nach einem landwirtschaftlichen Objekt um uns selbstständig zu machen.
Vor knapp 2 Wochen haben wir das Grundstück mit einer Maklerin besichtigt. Schon vor Ort tauchten Fragen auf, die sie nicht beantworten konnte und meinte, sie würde sich um die Infos kümmern.
Eine Woche später besichtigten wir das Objekt erneut, mit Erlaubnis der Maklerin, allerdings ohne ihre Anwesenheit zusammen mit unseren Familien.
Am darauf folgenden Tag rief sie uns an und forderte ein verbindliches Angebot von uns. Wir verweigerten dies mit dem Hinweis, dass ja noch einige Fragen offen wären.
Nachdem immer noch keine Infos von ihr kamen schrieb ich ihr vorgestern eine Email, in der ich noch einmal unser konkretes Interesse betonte und die noch offenen Fragen aufstellte. Hierbei handelt es sich zum Beispiel um die Frage nach konkreten Mängel (z.B. am Haus), Infos zu Auflagen des Naturschutzes da das Objekt im Landschaftsschutzgebiet liegt und vor allem um Dienstbarkeiten die im Grundbuch stehen, sowie ein Lageplan des Geländes.
Daraufhin rief sie sofort erneut an und sagte uns, sie würde keine Informationen mitteilen, bevor wir ihr nicht ein Angebot über den Kaufpreis schriftlich abliefern würden.
Gestern haben wir ein sehr schwammiges Schreiben aufgesetzt und per Email geschickt, in dem im Grunde steht, dass wir die Informationen brauchen um eine Kaufentscheidung treffen zu können und um mit der Bank den Kredit unter Dach und Fach zu bringen.

Bisher noch keine Reaktion…

Meine Frage ist im Grunde: Muss sie nicht die Informationen liefern? Ich kann doch keinen verbindlichen Kaufpreis anbieten ohne dass ich essentielle Informationen über das Objekt zu haben. Somit kaufe ich doch die Katze im Sack?!
Wir befürchten dass mit dem Objekt irgendetwas nicht in Ordnung ist, zumal der Kaufpreis auch bedeutend über dem Wert liegt…

Vielen Dank schonmal im Vorraus!

Meine Frage ist im Grunde: Muss sie nicht die Informationen
liefern?

du hast falsche vorstellungen davon, was eine maklerin muss. für ihren provisionsanspruch „muss“ sie dir den kontakt zum verkäufer vermitteln. danach muss sie gar nichts mehr außer darauf hoffen, dass du einen kaufvertrag unterschreibst.

sämtliche informationen über das objekt holt man sich vom eigentümer. das ist der mensch, der später ebenfalls den kaufvertrag unterschreibt. in den du natürlich zuvor alle dir wichtigen punkte vom notar hast aufnehmen lassen.

und um zu überprüfen, dass auch wahr ist, was der verkäufer so alles an geschichten über seine immobilie erzählt, versichert man sich zuvor der käuflichen unterstützung passender sachverständiger.

Ich kann doch keinen verbindlichen Kaufpreis anbieten
ohne dass ich essentielle Informationen über das Objekt zu
haben.

wieso das denn nicht? wenn du tatsächlich glaubst, ausgerechnet von der maklerin richtige und wahre antworten auf deine fragen zu erhalten, und wenn das die frau befriedigt, kannst du ihr auch ein angebot über den zehnfachen preis machen.

Somit kaufe ich doch die Katze im Sack?!

verstehst du den unterschied zwischen kaufangebot und kauf? abgerechnet wird nicht bei der maklerin, abgerechnet wird beim notar am tag der vertragsunterzeichnung.

Hallo,

davon abgesehen, dass durch die vielen Ich-Fragen vermutlich ein Verstoß gegen FAQ 1129 vorliegt und demnächst gelöscht wird, ist es so, dass der Makler lediglich das Objekt vermittelt; wie soll ein Makler Fragen nach versteckten Mängel etc. beantworten, ihm gehört doch das Objekt nicht, zuständig ist der Verkäufer.

mm

verbindliches Angebot von uns. Wir verweigerten dies mit dem Hinweis, dass ja noch einige Fragen offen wären.

Warum weigert ihr euch ? Solange ihr keinen notariellen Vertrag unterschrieben habt, seid ihr an euer Angebot nicht gebunden.

Meine Frage ist im Grunde: Muss sie nicht die Informationen liefern?

Der Makler muß gar keine Informationen liefern. Er muß Käufer und Verkäufer zusammenbringen. Alles andere ist eine freiwillige Dienstleistung, i.d.R. für den verkäufer.

Ich kann doch keinen verbindlichen Kaufpreis anbieten ohne dass ich essentielle Informationen über das Objekt zu haben.

Du kannst ein Angebot unter Vorbehalt unterbreiten.

Somit kaufe ich doch die Katze im Sack?!

Ein Kaufangebot ist noch kein Kauf.

Wir befürchten dass mit dem Objekt irgendetwas nicht in Ordnung ist, zumal der Kaufpreis auch bedeutend über dem Wert liegt…

Dann solltet ihr schleunigst den Kontakt zum Makler beenden.

Vielen Dank schonmal im Vorraus!

Bitte, bitte.

Hallo!

Daraufhin rief sie sofort erneut an und sagte uns, sie würde
keine Informationen mitteilen, bevor wir ihr nicht ein Angebot
über den Kaufpreis schriftlich abliefern würden.

Ich frage mich, warum sie das macht. Als Maklerin sollte sie wissen, daß so ein Angebot das Papier nicht wert ist, auf dem es steht, und daß ihr Vorgehen nicht gerade der beste Weg ist, um zu einem reibungslosen und schnellen Abschluß zu kommen. Und an dem sollte sie als Maklerin großes Interesse haben.

Ich sehe mehrere Möglichkeiten:

  • Die „Maklerin“ versteht die Grundlagen ihres Handwerks nicht.
  • Die Maklerin hat eine „schwierigen“ Verkäufer, den sie mit Hilfe des Angebots von irgendetwas überzeugen muss.

Letzteres ist nicht so ungewöhnlich - ich kenne Makler, die lassen sich schriftliche Angebote geben, weil das beim Verkäufer überzeugender ist ist: „Ja, ich weiß, sie wollten 20.000 mehr … aber sie brauchen das Geld doch jetzt, und das kann Monate dauern, bis wir so jemanden finden. Aber wenn sie jetzt ja sagen … die Summe steht hier schwarz auf weiß …“

Warum die Maklerin in euerem Fall so ungeschickt vorgeht, um das Angebot zu bekommen, verstehe ich nicht ganz. Auch nicht, wofür sie es eigentlich braucht. Ich würde sie mal ganz direkt fragen.

Gestern haben wir ein sehr schwammiges Schreiben aufgesetzt
und per Email geschickt, in dem im Grunde steht, dass wir die
Informationen brauchen um eine Kaufentscheidung treffen zu
können und um mit der Bank den Kredit unter Dach und Fach zu
bringen.

Da muß man nicht schwammig sein. Ihr zahlt die Maklerin am Schluß schlielich, also soll sie auch für Euch arbeiten. „Bitte senden Sie uns die Informationen bis zum xx zu, sonst nehmen wir von einem Kaufvertrag abstand.“

Meine Frage ist im Grunde: Muss sie nicht die Informationen
liefern?

Nein, sie muss nicht. Aber es wäre blöd, es nicht zu tun. SIE will ja schließlich was von euch …

zumal der Kaufpreis auch bedeutend über dem Wert
liegt …

Warum?

Gruß,
Max

davon abgesehen, dass durch die vielen Ich-Fragen vermutlich ein Verstoß gegen FAQ 1129 vorliegt

Ich-Fragen sind per se noch kein FAQ 1129 Verstoß. Die Frage: „Ich habe Kopfschmerzen, was kann ich dagegen tun ?“ stellt ja auch keinen FAQ 1129-Verstoß dar.

Ich weiß, dass das viele, auch MOD-Kollegen, anders sehen. Ich versuche aber festzustellen, ob in einer Frage eine (unzulässige) Rechts- oder Steuerberatung gefragt ist, die dann natürlich gelöscht wird.

Gruß

Nordlicht

1 Like

Hallo,

hat das Objekt der potenziellen Begierde auch Nachbarn? Dann vielleicht einfach mal die nach dem Besitzer fragen und bei diesem direkt nachhaken.
Um die Maklerprovision kommt man damit allerdings nicht drum rum!

Grüße,
Tinchen

Hallo,

Meine Frage ist im Grunde: Muss sie nicht die Informationen
liefern?

Sie muss keine Informationen liefern. Die können auch beim Verkäufer angefordert werden.

Allerdings ein guter Makler würde schon aus eigenem Provisions-Interesse alle nur möglichen Unterlagen dem Käufer zur Verfügung stellen.

Mängel kann jedoch auch ein Makler nicht erkennen.
Dafür sollte man einen Bausachverständigen/Gutachter heranziehen.

Ich kann doch keinen verbindlichen Kaufpreis anbieten
ohne dass ich essentielle Informationen über das Objekt zu
haben. Somit kaufe ich doch die Katze im Sack?!

Nur was hat der Makler damit zu tun ?
Siehe oben.

Wir befürchten dass mit dem Objekt irgendetwas nicht in
Ordnung ist, zumal der Kaufpreis auch bedeutend über dem Wert
liegt…

Über welchem Wert ?

Nach deinen Bedenken zu urteilen, solltest Du ein anderes Objekt suchen.

Vielen Dank schonmal im Vorraus!

Gruß Merger

HAllo,

warum sprecht ihr denn nicht mit dem Verkäufer? Der sollte doch spätestens jetzt ins Spiel kommen.

Haelge

Mir ist bewusst dass das hier keine Rechtsberatung darstellt und erwarte auch keine verbindlichen Aussagen.
Ich möchte nur wissen ob mein Gefühl tatsächlich auch der Realität entspricht.

Danke für die vielen Antworten.

Das Problem ist, dass auch der Name, geschwiege denn Kontaktdaten, der Verkäufer nicht preis gegeben werden. Sonst hätte man sich schon längst an denjenigen wenden können.

Das solche ein Angebot nicht rechtsbindend ist, war mir nicht klar…

Hallo

du hast falsche vorstellungen davon, was eine maklerin muss.
für ihren provisionsanspruch „muss“ sie dir den kontakt zum
verkäufer vermitteln. danach muss sie gar nichts mehr außer
darauf hoffen, dass du einen kaufvertrag unterschreibst.

Die Maklerin „muß“ ja auch nicht arbeiten.

Wenn sie aber doch Geld verdienen will, müßte sie schon einiges mehr tun, als das bloße „muß“.
Ich verstehe solche Makler nicht. Vllt. sind sie aber auch übermäßig reich, oder der Markt gibt dort ein solches unprofessionelles Verhalten her.
Ich würde Abstand nehmen und ein solches Verhalten nicht unterstützen.
Ohne das Ausräumen aller Bedenken würde ich bei einer so weit reichenden Entscheidung auch nicht kaufen.

Gruß:
Manni

1 Like

Das Problem ist, dass auch der Name, geschwiege denn
Kontaktdaten, der Verkäufer nicht preis gegeben werden. Sonst
hätte man sich schon längst an denjenigen wenden können.

Das solche ein Angebot nicht rechtsbindend ist, war mir nicht
klar…

nun, jetzt weißt du es. mach der frau ein hübsches angebot, dass ihr die €-zeichen nur so in den augen glänzen. was du später tatsächlich bezahlst - wenn(!) du überhaupt kaufst - hat mit deinem jetzigen angebot nicht das geringste zu tun.

du brauchst namen und anschrift des verkäufers, mit dem du alles andere besprichst und sorgfältig prüfst, ohne dass die maklerin im weg rumsteht.

im vorfeld beachtest du nur, dass die maklerin vor einer eventuellen kaufvertragsunterzeichnung keinerlei anspruch auf irgendeine bezahlung hat. nicht einen cent!

und wenn der verkäufer dann mal vor dir stehen sollte, fragst du ihn freundlich, wozu er diese geschäftsverhinderungstrulla eigentlich engagiert hat.

Hallo,

es gibt noch ein paar Möglichkeiten, einen Grundstückseigentümer herauszufinden.

  1. über die Gemeindeverwaltung
  2. über das Amtsgericht (Grundbuchstelle)
  3. über Nachbarn

Ich habe über diese Adressen bisher immer den Grundstückseigentümer herausbekommen.

Gruß Merger

Servus,

das hier:

mach der frau ein hübsches angebot, dass ihr die €-zeichen nur so in den augen glänzen.

ist nicht besonders zielführend. Die Maklerin möchte wissen, ob sie mit jemandem zu tun hat, der den Markt in groben Zügen kennt, oder mit einem Liebhaber. Wenn man auf ihr Ansinnen hin mit einem Liebhaber-Angebot reagiert, kann es gut sein, dass sie daraufhin ihre Vermittlungsbemühungen nicht weiter fortsetzt.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

kann es gut sein, dass
sie daraufhin ihre Vermittlungsbemühungen nicht weiter
fortsetzt.

welche bemühungen?

Hallo,

deine Vorschläge sind der beste Weg, um das Haus gar nicht oder nur zu einem überteuerten Preis zu bekomen. Das ganze beruht auf der irrationalen Vorstellung, daß Verkäufer stets verhandlungsbereit sind und liebend gerne auf viel Geld verzichten, während Makler verbissen um jeden Cent feilschen. Es ist aber in der Regel genau umgekehrt.

mach der frau ein hübsches angebot,
dass ihr die €-zeichen nur so in den augen glänzen.

Die glänzenden Augen kriegt hier vor allem der Verkäufer, dem Du damit einen Floh ins Ohr setzt. In der Regel hat der Verkäufer nämlich keine Ahnung vom Marktpreis. Ihm diesen Zahn wieder zu ziehen, kann langwierig bis unmöglich sein. Gut, es gibt eine Person, die ihm sagen könnte, daß der Preis überzogen ist, und die in der Regel auch sein Vertrauen hat, weil er sie selbst beauftragt hat, aber -

du brauchst namen und anschrift des verkäufers, mit dem du
alles andere besprichst und sorgfältig prüfst, ohne dass die
maklerin im weg rumsteht.

  • die soll ja nicht im Weg rumstehen. :smile: Ich persönlich würde nie mit dem Verkäufer selbst verhandeln, sondern versuchen, den Makler auf meine Seite zu ziehen - schließlich will der Makler vor allem eines, nämlich wenig Arbeit haben. Heute für 100.000 abzuschließen ist für den Makler definitiv besser als 10 Besichtigungen später für 120.000. Der Verkäufer hat dagegen Zeit - der wartet unter Umständen ein halbes jahr in der Hoffnung, daß doch noch jemand kommt, der die von Dir in den Raum geworfene Luftnummer bezahlt … Dass er dann, zwölf Monate später, nachdem die Maklerin mit Engelszungen auf ihn eingeredet hat, dann doch noch zu einem vernünftigen Preis verkauft, nützt Dir nichts mehr.

Ich würde es also eher umgekehrt machen: Ein sehr niedriges Angebot abgeben und dem Makler klar machen, daß man ohne weitere Informationen auf keinen Fall mehr bieten kann. Und auf eine schnelle Antwort drängen.

Grundsätzlich immer den Makler unter Zeitdruck setzen und mit einem schnellen Abschluß ködern. „Für xxx kaufe ich auf der Stelle“ ist der Satz, bei dem dem Makler €-Zeichen in den Augen glänzen. Selbst wenn xxx nur durchschnittlicher Marktpreis ist. Und wenn der makler dann zum Verköufer geht und sagt: „Also, sie sollten das Angebot annehmen … die Preise fallen … vielleicht kann ich noch 10.000 Euro mehr rausschinden … aber das Haus ist echt nicht soviel wert“ hat das einen ganz anderen Stellenwert, als wie wenn Du als Käufer sagst, daß das Haus nichts wert ist. Vor allem, wenn du vorher hohe Zahlen in den Raum geworfen hast.

und wenn der verkäufer dann mal vor dir stehen sollte, fragst
du ihn freundlich, wozu er diese geschäftsverhinderungstrulla
eigentlich engagiert hat.

Das wäre das letzte, was ich tun würde. Ich brauche die maklerin nämlich noch, damit sie als „neutrale Fach- und Vertrauensperson“ den Verkäufer von meinem Preis überzeugen kann. Da werde ich einen Teufel tun und dieses Vertrauen erschüttern …

Gruß,
Max