Makler vom Mieter ohne Rücksprache mit Eigentümer

Hallo, wer kann was dazu sagen?
Der Mieter möchte aus der Wohnung und zwar gern so schnell wie möglich. Der Mieter möchte einen Makler einschalten - ohne Rücksprache mit dem Eigentümer (weder Mietvertrag, Miethöhe, Kaution absprechen). Mieter möchte die Wohnung möbliert vermieten (also seine Möbel und EBK mit). Wie kann man den dadurch höheren Mietpreis hinterher aufteilen? Mietanteil für Eigentümer für Wohnung und einen Teil für Ex-Mieter für Möbel? Geht sowas übrhaupt. Und kann der Mieter einen Makler beauftragen ohne Rücksprache mit Eigentümer. Kommt ein Mietvertrag infolge des Maklereinsatzes zustande, muß der Eigentümer das akzeptieren? Muß ein Makler nicht vor Auftragsannahme die Zustimmung des Eigentümers oder der Verwaltung einholen?
Danke und Grüße
Katrin

Haha, Katrin!

Das ist hoffentlich nur ein blöder Scherz! Natürlich hat der Mieter über derlei Dinge keinerlei Befugnis und der Makler mag sich dann an ihn halten.

Ohne Zustimmung des Vermieters läuft da selbstverständlich gar nichts!

Gruß!

Horst

Hallo Hosrt,

ist leider kein Witz. Ohne Rücksprache wurde ein Makler beauftragt und die Wohnung steht bereits im Internet.
Wir sind sprachlos.
Grüße Katrin

Hallo Katrin,

ich gehe mal davon aus, dass sie zumindest den Vermieter kennen.

Der Mieter hat ordnungsgemäß gekündigt ?

Wenn ja, darf er natürlich einen Makler beauftragen, aber warum sollte der M das tun ?

Oder geht es um eine Untervermietung ?

Ohne den ET kommt es nie zu einem Mietvertrag, egal wieviele Makler auch eingeschaltet worden sind.

Gruß

Wolfgang

Guten Tag Wolfgang,

die Wohnung ist ordnungsgemäß gekündigt. Es geht also um keine Untervermietung. Ich habe die Wohnung gestern im Internet als Angebot gefunden. Vom Makler inseriert - ohne daß es Absprachen zum Thema Miethöhe und Kaution gab. Desweiteren wird die Wohnung dort als möbliert angeboten. Diese Möbel gehören jedoch der Mieterin und nicht den Eigentümern. Daher vermutete ich, daß es auf einen Splitt der Miete hinauslaufen soll.
Es ist wirklich sehr merkwürdig.
Grüße Katrin

Hallo,

Juristen haben ja eine äußerst schmutzige Phantasie, und wenn ich die mal bemühe, könnte ich mir folgende Szene vorstellen:

Mieter gibt sich gegenüber Makler als Eigentümer aus, der besorgt ihm einen Mieter, mit dem er einen Vertrag über die Wohnung macht. Er kassiert Kaution und ggf. noch erste Monatsmiete, und macht sich dann aus dem Staub. Je nach zufälliger zeitlicher Abfolge findet Vermieter dann plötzlich einen neuen „Mieter“ in der Wohnung vor, oder es steht ein sehr verärgerter verhinderter „Mieter“ erst vor einer verschlossenen Wohnungstür und dann ratlos beim echten Eigentümer.

Ich würde schleunigst den Makler kontaktieren, den befragen wie die Sache gelaufen ist, und dem Spuk dann ganz schnell ein Ende bereiten. Das spart Dir und potentiellen Betrugsopfern viel Ärger.

BTW: Das ist übrigens nicht nur meine schmutzige Phantasie, sondern solche Fälle hat es durchaus schon gegeben.

Gruß vom Wiz

Moin,
mir fehlt es hier an dem Rechtsverhältnis neuer Mieter und Eigentümer.
Der alte Mieter verliert mit der Kündigung alle Rechte an der Wohnung somit kann er sie auch nicht vermieten. Selbst wenn diese „Splitung“ klappen sollten, muss der Eigentümer ja erstmal bereit sein sich darauf einzulassen.
In einem solchen Fall würde ich den Eigentümer freundlich drauf hinweissen und dem Makler auch infomieren, da der auch ungern Ärger hat.
gruß

dann würde ich aber sorge tragen, das die übergabe der wohnung schnellstens gemacht wird und das die schlösser getauscht werden.
auch würde ich den makler infomieren und wenn da nicht sofort eine reaktion kommt, einen anwalt einschalten. wer weiss was man sonst in der wohnung hat und nicht mehr loswird…
gruss