ein Grundstück soll gekauft. Der Makler hat das Grundstück dem Käufer gezeigt und einige Zeit später wurde vom Käufer zugesagt, dass er das Grundstück kaufen möchte. Der Käufer hat ihm einen Schrieb unterzeichnet indem drin steht „Hiermit beauftragt der Käufer den Makler einen Notartermin zu vereinbaren für den Kauf von XY“ mehr nicht. Das tat der Makler auch und der Käufer bekam den Kaufvertragsetwurf. Soweit so gut. Der Beurkundungstermin ist in 4 Tagen. Finanzierung steht. Der Käufer hat nichts weiteres mit dem Makler vereinbart und auch nichts weiter unterschrieben. Heute rief der Makler den Käufer an und sagte, dass er sich mit den Verkäufern gestritten hat und er nicht zum Beurkundungstermin kommen wird, dem Käufer jedoch nach dem Termin eine Rechnung senden wird mit seiner Provision. Der Käufer mochte den Makler von der ersten Minute an nicht und wurde bestätigt indem er erfahren hat, dass es den Besitzer nicht anders geht. Der Makler gab dem Käufer die Telefonnummer vom Besitzer. Nun hat der Käufer zum ersten mal mit dem Besitzer geredet. Er sagte er wird bei der Beurkundung nur unterschrieben, wenn der Makler aussen vor gelassen wird. Der Verkäufer hat auch nichts schriftliches mit dem Makler ausgemacht keinen Vertrag oder ähnliches.
Jetzt die Frage: Kann der Käufer den Notartermin absagen und die „Akte schließen lassen“ und nur den Kaufvertragsetwurf zahlen und dann später einen neuen Termin mit dem Notar ausmachen (nach Absprache mit dem Besitzer)und das Grundstück dann kaufen ohne Makler?
Der Makler hat seinen Lohn verdient, sobald es zum Kaufvertrag kommt. Dass der Notartermin ein halbes Dutzend Mal verschoben wird und Käufer und Verkäufer den Makler partout nicht heiraten wollen, spielt für dessen Ansprüche keine Rolle.
Jetzt die Frage: Kann der Käufer den Notartermin absagen und
die „Akte schließen lassen“ und nur den Kaufvertragsetwurf
zahlen und dann später einen neuen Termin mit dem Notar
ausmachen (nach Absprache mit dem Besitzer)und das Grundstück
dann kaufen ohne Makler?
Ohne den konkreten Maklervertrag zu kennen, wird das nicht funktionieren. Sobald der Makler vom der Beurkundung erfährt, wird er seine Courtage verlangen und das zu Recht.
Der Makler hat seinen Lohn verdient, sobald es zum Kaufvertrag kommt…
Hat Wolfgang doch eindeutig gesagt.
Wen Käufer/Verkäufer 10x den Notartermin absagen aber beim 11. den Kaufvertrag unterschreiben ist die Provision fällig.
Ansonsten wärs ja relativ einfach sich nach erfolgreicher Vermittlung durch den Makler um die Provision zu drücken.
die Provision wird aber erst fällig nachdem der Vertrag abgeschlossen wurde. Also in Deinem Beispiel eben nach dem 11ten Versuch. Laut UP ist dies aber noch nicht der Fall Also ist die Provision noch nicht fällig. Erst nach erfolgreichem Abschluss. Der liegt aber einfach nicht vor.
Wenn der Käufer jetzt jedoch wie gesagt „die Akte schließen lässt“, also den Notar bezahlt für seine bisherigen Tätigkeiten (Kaufvertragsentwurf) und dann einen neuen Termin ausmacht und das ganz von vorne angefangen wird, also ein neuer Kaufvertragsentwurf erstellt wird (oder der alte verwendet wird ist dem käufer egal) und ein neuer Termin gemacht wird mit Verkäufer und Käufer und dann der Verkauf stattfindet, hat dann der Makler noch Anspruch auf provision? Der Käufer und Verkäufer könnten ja auch jetzt den Termin beim Notar absagen, der Käufer zahlt alles bis dato und es wird ein ganz neuer Termin bei einem andern Notar gemacht. Könnte man durch diese Sachen den makler „rauskicken“? Der Makler hat wirklich keinen cent Provi verdient, das muss man wirklich so sagen.
nein, es ist nicht möglich den Makler „rauszukicken“. Er kriegt sein Geld dafür, dass er Käufer und Verkäufer erfolgreich zusammenbringt. Bei welchem Notar oder welche Version welches Vorganges das ist, ist völlig egal.
Die einzige Möglichkeit keine Provision zu zahlen ist wenn überhaupt kein Vertrag zustande kommt, weil Käufer und Verkäufer dann eben nicht erfolgreich zusammen gekommen sind.