Hallo,
folgende Annahme:
Man schließt über einen Versicherungsmakler eine private Unfallversicherung ab. Es gehen zwei Jahre ins Land, man
bezahlt pünktlich die Versicherung usw., aber man kündigt
den Makler. Es ziehen zwei weitere Versicherungsjahre ins Land,
dann passiert es, das man sich bei der Unfallversicherung mal
über etwas beschwert. Durch die Beschwerdeumstände erfährt die
Versicherung, das man den Makler bereits vor zwei Jahren gekündigt
hat. Die Versicherung hebt daraufhin den Vertrag mit dem Versicherungsnehmer einfach auf, ohne Erklärung. Der Versicherungsnehmer ruft bei der Versicherung an und fragt an,
was das soll. Die Versicherung erklärt, ohne Makler, keine Versicherung, nach Paragraph… Einen Paragraphen den man
nicht finden kann. Man erklärt, man möge dann sein Geld zurückhaben, ab Zeitpunkt wo man den Makler gekündigt hat, da man darüber nicht aufgeklärt wurde und die AGB der Versicherung sowieso erst nach Abschluß der Versicherung überreicht wurden. Die Versicherung erklärt, Geldrückerstattung gibt es nicht, da müsse man den Makler in Haftung nehmen, der hätte die Maklerkündigung damals mitteilen müssen.
a) Gibt es das wirklich, das eine Versicherung einen Versicherungsvertrag aufheben darf, wenn der Makler nicht mehr im Spiel ist. ?
b) Kann eine Versicherung einfach erst zwei Jahre nach Maklerkündigung ein Vertrag aufheben. ? Muss sie dann nicht wenigstens den Grund dabei nennen. ?
c) Wenn weder der Makler einen vorher aufgeklärt hat über so eine miese Tour und es auch keine Regelung in den AGB s der Versicherung gibt, aber auf deren Homepage, reicht das aus. ?
d) Könnte der Versicherungsnehmer, wäre er über so eine miese Tour von vorneherein aufgeklärt gewesen, der Versicherung erklären, er habe es damals verpasst, die Maklerkündigung mitzuteilen, so das er anteilig sein Geld zurückbekommt. ?
Danke
Moni