Genau hier muss ich nachfragen, denn der Kaufinteressent bekam es ja verwehrt, mit dem Verkäufer in Kontakt zu treten.
Der Makler häte angeblich einen Exklusivvertrag und der Verkäuer dürfe gar nicht frei verkaufen.
Der Kaufinteressent mag ja nur ein leeres Grundstück kaufen.
Was schlagen Sie vor, was alles geprüft werden sollte?
Vielen Dank!
Genau, „angeblich einen Exklusivvertrag“. Dann lassen Sie sich doch diesen Exklusivvertrag zeigen, den es mit Sicherheit nicht gibt.
Dier Leute wissen, dass man mit einem Grundstücksangebot leichter Häuser verkaufen kann.
Hören Sie hin und lassen Sie sich anschliessend den Beweis geben. Wenn dieser verwehrt wird, wissen Sie ja, was davon zu halten ist.
… dieses Grundstück oder grundsätzlich?
Dieses Grundstück erhält man nur bei Abschluss eines Bauvertrages.
Grundstücke müssen auf Bebaubarkeit, Beschaffenheit und Wert geprüft werden. Dazu kommen mögliche Beschränkungen und Auflagen, sowie die Vorausschau der Bebauung im Umkreis.
Grundsätzlich.
Vielen Dank!
Das sind so die Parameter, die wir auch im Kopf haben.
Nachbarbebauung alternativ zu einem Bebauungsplan oder meine Sie damit die möglichen neuen Nachbarn an sich?