Makler will mich abzocken?!

Hallo,
bin gerade auf Wohnungssuche. Letzte Woche habe ich dann auf eine Anzeige hin bei ner Maklerin angerufen, da die Wohnung doch recht gut klang. Eigentlich wollte ich ja keine Maklerwohnung, aber na gut, wenn sie wirklich spitze ist, kann ich sie mir ja mal anschauen. Die Wohnung war noch vermietet, Wohnung war auch toll, wollte sie auch nehmen. Die Wohnung war wohl von den Mietern beauftragt worden, die einen Nachmieter suchen (warum machen die das nicht selbst, wenn sie noch da drin wohnen?!) Alles klar, hatte nach dem Termin auch diesen Wisch unterschrieben, dass, falls ein Vertrag zustande kommt, ich die Provision zahle.
Nun, es kam kein Vertrag zustande, da der Vemieter selbst wohl schon jemanden gefunden hatte aus seinem Bekanntenkreis. Fand ich zwar sehr schade, aber naja, konnte ja nichts machen. Daraufhin hat mich die Maklerin ein paar Tage später angerufen und mir weitere Wohnungen angeboten (was ichaber nicht zu ihr gesagt hatte, dass sie das tun müsste). Sie hatte also noch zwei Wohnungen, die erste ist/war echt super, will sie unbedingt haben. Hatte aber nach der Besichtigung nichts unterschrieben, dass im Falle eines Mietvertrags die Provision fällig wäre, was mir schon sehr komisch vorkam. Bei der zweiten Wohnung war das eh kein Thema, da ich sofort sagte, dass ich die erste haben möchte.Ok, dann hat sie mich einen Tag später angerufen, dass sie mit dem Vermieter gesprochen hätte, ich solleihn anrufen, er hätte am nächsten Tag Zeit für mich.
Ach ja, dann fragte sie noch, ob ich denn eine Rechnung fĂĽr die Provision brauche (wollte sie also schwarz machen).
Lange Rede, kurzer Sinn: Habe vom Vermieter erfahren, dass dieser KEINEN Auftrag an die MAklerin gegeben hat. Entweder hat sie die Anzeige aus der Zeitung, da er sie dort privat inseriert hat oder evtll. hat sie von seinem Sohn von der freien Wohnung erfahren, da dieser wohl ĂĽber sie eine Wohnung anbietet.

Somit muss ich der Maklerin doch eigentlich gar nichts geben, falls ich den Mietvertrag unterschreibe?!
Die verarscht mich da total,will 2 Nettomonatskalten ohne Rechnung, also hat sie das ja schwarz bzw. privat gemacht, ich habe nichts fĂĽr diese Wohnung unterschrieben und der Vermieter hat ihr auch nicht den Auftrag erteilt.
Sie hat mir lediglich die Wohnung angeboten (hatte also selbst den Vermieter angerufen und gesagt, dass sie da jemanden hätte und hat mit mir die Wohnungsbesichtigung gemacht,wobei sie dort ebenfalls das erste Mal war, sie kannte die Wohnung selbst nicht.

Ich hätte die Provision ja ganz normal bezahlt, aber das ist ja wohl mal überhaupt nicht über die Maklerfirma abgelaufen, sondern war dann wohl eher als privater „Tipp“ zu sehen. Ich hatte sie ja auch nicht explizit beauftragt, dass sie für mich weitersuchen soll, sondern sie ist ja auf mich zugekommenund hat mir die Wohnung angeboten (wobei ich ja davon ausging, dass der Auftrag vom Vermieter kam).
AuĂźerdem war das Angebot nicht im Internet ĂĽber die Maklerfirma ausgeschrieben, was bei den anderen der Fall war.

Die kann mir rechtlich ja wohl gar nichts, oder?! Das ist ja alles nicht im Namen der Firma gewesen, obwohl sie so getan hat?!

Vielen Dank schonmal fĂĽr eure Antworten!

FAQ:1129
Bäcker verkauft Brot. Makler vermitteln Wohnungen.
Wo hat der Bäcker sein Mehl her? Ist egal.
Wo hat der Makler sein Wissen her? Ist egal.

vnA (der Makler genau desshalb nicht leiden kann)

Die kann mir rechtlich ja wohl gar nichts, oder?! Das ist ja

Du scheinst Dir ĂĽber die Funktion von Maklern in unserem Wirtschaftssystem nicht im Klaren zu sein. Makler bringen Angebot und Nachfrage zusammen, basta. Das ist im beschriebenen Falle geschehen. Bei der ersten Wohnung wurde wohl eine Courtagevereinbarung unterschrieben, die sich nicht nur auf diese Wohnung bezog. Jetzt hat der Makler sein Geld verdient.

Allerdings wĂĽrde ich auf einer Rechnung bestehen.

Da scheint wieder mal etwas durcheinander gekommen zu sein.
Man hat eine Wohnung ĂĽber einen Makler erhalten, also ĂĽber einen Dienstleister, der nach klaren Provisionsbedingungen arbeitet.
Wenn man nicht willens ist, sich selbst aufwändig eine geeignete Wohnung zu suchen und die Dienste eines Vermittlers in Anspruch nimmt, so ist auch Provision zu bezahlen - wie in diesem Fall.
Selbst wenn der Makler ohne Gewerbeanmeldung arbeitet, ist Provision zu bezahlen. Basta!
Ich selbst empfehle meinen Auftraggebern, sich selbst auf die Suche zu machen, da beim Immobiienkauf (z.B. in München) schnell mal rund € 15.000,-- zu bezahlen sind.

Sie haben ĂĽber einen Makler den Nachweis einer Wohnung erhalten, diese auch angemietet. Der Anspruch fĂĽr eine Provisionszahlung ist erfĂĽllt. Zahlen!

Dabei spielt es keine Rolle, welche Zahlungsweise angeboten wird. Selbstverständlich gibt es auch Leute, die gerne am Finanzamt vorbei verdienen wollen. Das gibt es übrigens in allen Bereichen, nicht nur bei Maklern oder Handwerkern.

Also, nicht der Makler will abzocken, sondern Sie wollen Geld sparen und versuchen, nach erfolgreicher Vermittlung, der Gegenleistung, der Zahlung der Maklerprovision, zu entkommen.

Auch ich finde, dass Maklerprovisionen, speziell beim Kauf, zu hoch sind und in der Regel keinem Verhältnis zur erbrachten Leistung stehen.
In Holland nimmt man 1,5%, normalerweise 3% und in Berlin gibt es auch mal welche, die 10% nehmen, zzgl. gĂĽltige Umsatzsteuer.

Der Grundsatz des Schnäppchenjägers, „geiz ist geil“, nimmt mitlerweile groteske Gestalt an.
Man will einerseits Hilfe von anderen Dienstleistern, anderseits sind dann sämtliche Argumente und Varianten recht, die es ermöglichen, der Zahlung des Entgeld zu entgehen.

Alles Gute
Friedrich

Naja, aber in diesem Fall war es eine ungefragte Dienstleistung.
Wenn ich eine alte Oma frage, ob ich ihr über die Straße helfen soll, kann ich auf der anderen Seite auch nicht auf einmal sagen, dass ich dafür 5€ haben will.

Man mĂĽsste aber den unterschriebenen Vertrag nochmal genau studieren, auf was sich dieser bezog.

GruĂź
Granini

Naja, aber in diesem Fall war es eine ungefragte Dienstleistung.

Das stimmt nicht ganz. Der OP war zweifelsfrei auf Wohnungssuche. Wenn er keine weiteren Angebote des Maklers gewünscht hätte, hätte er auf das zweite und die folgenden Angebote nicht reagieren müssen.

Hallo!

Naja, aber in diesem Fall war es eine ungefragte
Dienstleistung.

Ein ungefragtes ANGEBOT, das akzeptiert wurde.

Wenn ich eine alte Oma frage, ob ich ihr ĂĽber die StraĂźe
helfen soll, kann ich auf der anderen Seite auch nicht auf
einmal sagen, dass ich dafür 5€ haben will.

Der Oma-über-die-Straßen-helf-Dienst ist auch kein besonders etabliertes Gewerbe. Wenn neben Dir ein Taxi hält und der Fahrer sagt: „Soll ich sie an Dir Ziel transportieren“, musst Du davon ausgehen, daß er Geld dafür will. Und wenn Du einsteigast, akzeptierst Du das.

Man mĂĽsste aber den unterschriebenen Vertrag nochmal genau
studieren, auf was sich dieser bezog.

Auch wenn er sich nicht auf die zweite Wohnungsvermittlung bezieht, beweist das nicht, daĂź bei der zweiten Vermittlung kein mĂĽndlicher Vertrag zustande gekommen ist.

GruĂź,
Max

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Hallo Nordlicht,

Wenn er keine weiteren Angebote des Maklers
gewünscht hätte, hätte er auf das zweite und die folgenden
Angebote nicht reagieren mĂĽssen.

Nur um das mal weiterzuspinnen: Theoretisch könnte dann ein Makler einem Wohnungssuchenden sämtliche Vermietungsangebote der Umgebung zukommen lassen ohne Aufforderung und der Suchende müsste die Courtage bezahlen oder sich ganz wo anders eine Wohnung suchen. Das kanns doch irgendwie auch nicht sein, oder?

frangede GrĂĽĂźe,

Ralph

Hallo Ralph,

der Umgebung zukommen lassen ohne Aufforderung und der

das ist eine Vermutung. Grundlage wäre hier die Courtagevereinbarung, die der Suchende unterschrieben hat. Ohne deren Kenntnis ist jede Spekulation sinnlos.

GruĂź

Nordlicht

Neee, Du willst den Makler abzocken…
Hi,

Du selbst hast das Problem, aber auch die Lösung vorgegeben.

Problem:
Selbst wenn das Angebot „ungefragt“ unterbreitet wurde, bist Du darauf eingegangen, indem Du Dir von dem Makler weitere Informationen hast zukommen lassen (z.B. durch Wohnungsbesichtigung, Material, Verkäuferkontakt).

Daher ist der Vergleich mit dem Taxi, das neben Dir hält und Dich fragt ob Du einsteigen möchtest sogar richtig gut! Steigst Du ein, ist der Vertrag schon geschlossen. Selbst wenn Du nach 50 metern wieder aussteigen willst!

Vorher denken und dann handeln!

Hättest Du Dir die Wohnung und den Vermieterkontakt selber aus der Zeitung rausgesucht, wäre auch keine Courtage fällig!

Die Lösung ist einfach, aber auch unangenehm: Bezahle den Makler und bestehe auf eine Rechnung. „Schwarz“ machen würde ich hier nix! Schon gar nicht mit der Aussicht, dennoch den vollen Preis bezahlen zu müssen. (Nur so am Rande… ob sich der Makler oder Du Dich erpressbar macht, steht auf einem anderen Blatt).

Tja, hart aber gerecht!

Aber mal eine Frage: Warum zierst Du Dich so? Die erste Wohnung hättest Du ja auch mit Courtage genommen. Wieso denn die zweite unbedingt im Nachgang für „lau“ abstauben wollen?

Hallo!

Nur um das mal weiterzuspinnen: Theoretisch könnte dann ein
Makler einem Wohnungssuchenden sämtliche Vermietungsangebote
der Umgebung zukommen lassen ohne Aufforderung und der
Suchende mĂĽsste die Courtage bezahlen oder sich ganz wo anders
eine Wohnung suchen.

Nein, so einfach ist es nicht. In der Regel kommt der Maklervertrag erst zustande, wenn sich der Wohnungsuchende daraufhin beim Makler rĂĽckmeldet und z.B. um einen Besichtigungstermin bittet. Deswegen geben Makler ja auch in der Regel nicht die exakte Adresse des Objekts an, damit der Kontakt ĂĽber sie zustande kommt.

GruĂź,
Max

Wo hat der Makler sein Wissen her? Ist egal.

vnA (der Makler genau desshalb nicht leiden kann)

Makler sind Dienstleister. Wären sie nicht nützlich und sinnvoll, gäbe es logischerweise keine. Es gibt aber sehr viele davon.
Daß es in allen Sparten schwarze Schafe gibt, muß man immer auch bedenken. Es gibt sicher unseriöse Makler, es soll aber auch z.B unseriöse Metzger geben (die Gammelfleisch wissentlich verkaufen).
Also, immer schön weltoffen bleiben.
GrĂĽĂźe

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Also, erstmal vielen Dank fĂĽr eure vielen Antworten.
Zunächst enmal habe ich den Mietvertrag noch gar nicht unterschrieben.

Ich habe heute nochmal mit der Maklerin gesprochen, ich sprach sie nochmal wegen der Rechnung an. Sie meinte, es wäre natürlich GAR KEIN Problem, dass ich eine Rechnung bekomme. Sie wollte mir nur helfen, dass ich ja dann die ca. 180,- Euro Steuern spare (ja klar, und sie bekommt 940,- Euro Nettokaltmieten von mir, die sie dann komplett in ihre Tasche steckt). Wie nett von ihr!

Sie meinte, ich müsse dann nur noch den Objektnachweis unterschreiben, da sie das ja in der ganzen Hektik vergessen hatte (ach ja, das passiert bestimmt jedem Makler…).
Klar, denn ohne den kann sie mir keine Rechnung ausstellen. Denn anscheinend gilt der Objektnachweis fĂĽr die erste Wohnung wohl doch nur fĂĽr die erste und nicht fĂĽr weitere.

Und einige von euch wollen mir erzählen, dass die mich nicht komplett verarscht und abzocken will… Ich glaube, ihr würdet das auch nicht alles gerade seriös finden und die Provision zahlen, oder?
Als ob ich natĂĽrlich im Nachhinein jetzt noch nen Objektnachweis unterschreiben wĂĽrde, denn ohne kann sie mir ja keine Rechnung ausstellen. Wenn sie mir so kommt, dann garantiert nicht.

Bei der ersten Wohnung hätte ich die Provision bezahlt, weil es ganz normal und seriös abgelaufen wäre. D.h. es gab einen Auftrag über die Maklerin, ich habe auch den Objektnachweis unterschrieben. Und nicht wie in diesem Fall, dass die Maklerin so tut, als ob sie ein neues Angebot für mich hätte und dann alles komplett in die eigene Tasche steckt, weil es ja kein Auftrag an die Firma war.

Und wie hier auch schon erwähnt wurde, da kann ja jeder Makler alle Angebote der Zeitung raussuchen und es als seine Aufträge anbieten, oder wie?! Wie gesagt, ich hab sie nicht drum gebeten. Wenn es ein Auftrag vom Vermieter gewesen wäre, dass die Wohnung über Makler laufen soll, ok. Dann kann sie mir was von diesen Angeboten anbieten. Aber so nicht.
Dann sollte sie es doch als „privaten“ Tip machen und dafür 200,- Euro nehmen und mich nicht so abzocken wollen.

GruĂź

Hallo!

Bei der ersten Wohnung hätte ich die Provision bezahlt, weil
es ganz normal und seriös abgelaufen wäre.

Unsd bei der zweiten hast Du dich gewundert, nichts unterschreiben zu müssen - bist also durchaus mit der Erwartung hingegangen, etwas bezahlen zu müssen. Die Maklerin hat genau das getan, was ihre Arbeit ist, nämlich Dir ein Objekt vermittelt; der Objektnachweis ist eine Formsache.

Und nicht wie in diesem Fall, dass die
Maklerin so tut, als ob sie ein neues Angebot für mich hätte
und dann alles komplett in die eigene Tasche steckt, weil es
ja kein Auftrag an die Firma war.

Das Verhältnis zwischen der Maklerin und Ihrer Firma betrifft Dich nicht. Und nein, man braucht keinen Auftrag vom Vermieter, um eine Wohnung zu vermitteln. Die Maklerin hat Dir ein (unbaufgefordertes) Angebot gemcht, und Du hast es angenommen.

Und wie hier auch schon erwähnt wurde, da kann ja jeder Makler
alle Angebote der Zeitung raussuchen und es als seine Aufträge
anbieten, oder wie?!

Kann er. Und wenn der Kontakt ĂĽber ihn zustande kommt, hat er seine Provision verdient. Wenn Er Pech hat, findet ein Interessent die Wohnung von alleine - dann kriegt er keine Provision.

Wie gesagt, ich hab sie nicht drum
gebeten.

… aber ihr Vermittlungsangebot angenommen. Und dabei sogar damit gerechnet, bezahlen zu müssen.

Wenn es ein Auftrag vom Vermieter gewesen wäre, dass
die Wohnung ĂĽber Makler laufen soll, ok. Dann kann sie mir was
von diesen Angeboten anbieten. Aber so nicht.

Warum nicht? Sie wusste, was Du suchst, hat es gefunden und Dir angeboten. Dazu braucht man keinen Auftrag des Vermieters.

Zugegeben: In Deinem Fall war das Geld fĂĽr Sie leicht verdient. Aber der Aufwand spielt beim Maklervertrag keine Rolle. Sich drĂĽcken zu wollen, nur weil die Maklerin wenig Arbeit hatte, sehe ich da eher als Abzocke.

GruĂź,
Max

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Und wenn Du Pech hast, zahlst Du doch !
Hello again,

ist schon verwunderlich, wie beharrlich Du versuchst die Argumentation so zu verdrehen, um mit gutem Gewissen sagen zu können : „Nee, ich zahl nicht, und Du liebe Maklerin hast versucht mich zu verar…en!“

Nur mal am Rande,… Du liest wie die Meinungen hier zu Deinem geschilderten Fall liegen.

Was kann passieren, wenn Du auf obigem Ausspruch beharrst?

  1. Mit Glück kommst Du tatsächlich ohne Kosten zur Wohnung.

oder (wahrscheinlicher)

  1. Die Maklerin ist nicht blöd und fordert die Courtage ein.

Sie wĂĽrde meiner Erfahrung nach das Geld bekommen, da

A. Du den Objektnachweis der ersten Wohnung unterschrieben hast.
…somit ist der Nachweis eines ursprünglichen
Geschäftsbeschaffungsvertrages mit der Maklerin gegeben. (Somit
ist der erste kausale Zusammenhang bewiesen)

B. Du Dir im AnschluĂź die Kontaktdaten der Wohnung / Vermieters
ĂĽber die Maklerin hast geben lassen.
(Das, und nur das muss Sie Dir, bzw. der Gerichtsbarkeit
beweisen. Was sie auch kann, wenn Ihr das Objekt zusammen
besichtigt habt, oder wenn der Verkäufer Ihr das bestätigt)

C. Du warst bei der Entscheidung, die Dienste der Maklerin in
Anspruch zu nehmen (bei Interessenbekundung der 2. Wohnung)
bei vollem Bewusstsein und Geschäftsfähig.- sollte so sein :smile:

D. Und es gibt noch 1-2 Kleinigkeiten die die Maklerin hier
nutzen kann,. die ich Dir aber nicht verraten werde.

E. eines noch, der Objektnachweis hat nichts mit dem durch Angebot und Annahme geschlossenen Vertrag zu tun. Das ist vielmehr ein Nachweis für die Maklerin, dem FA gegenüber, das genaue Nachweise zur Bemessung der steuerlichen Komponenten benötigt. Rechnungen kann sie Dir schreiben bis Du umfällst. Dann kann Sie Mahnen und Mahnbescheide erstellen lassen. Worauf Du widersprichst.Dann geht es vor Gericht.
Und dann… Siehe Pkt.A !

Letztendlich kommt es nur auf sie an, ob Du zahlst oder nicht.

Ich verstehe, wenn man versucht gĂĽnstiger aus einer Sache herauszukommen. Aber schon die Methodik mit der Du den Vorgang versuchst zu verbiegen, macht Dich nicht besser als so manchen Makler.
Und erzähl nicht, dass Du freiwillig 200 € Tip gegeben hättest, wenn Sie Dir erst mal gesagt hat „Ich habe gar keinen Anspruch auf Courtage!“
Und Deine Maklerin tut mir schon so leid, dass Sie am besten schnell einen anderen Mieter fĂĽr die Wohnung vermittelt.

Egal wie Du es machst… so long.Good luck!
PS: Mit Dir möchte ich keine Geschäftsbeziehung eingehen… *muss man ja Angst haben*

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Jaja, die arme Maklerin, die sich ja ursprünglich das Geld schwarz in die eigene Tasche stecken wollte… Sie wollte mir nur helfen, dass ICH spare, hat nur an mich gedacht, aber bin ja so hinterlistig und versuche sie abzuzocken… Wie seid ihr denn drauf?!
Wenn, dann solltet ihr mal ALLE Fakten in Betracht ziehen.
Darauf wird nämlich gar nicht eingegangen.
Das war nämlich der ausschlaggebende Punkt, dass mir das ja alles so unseriös vorkam und ich deswegen nicht einsehe, ihr die Provision zu geben. Die kann froh sein, dass ich das nicht melde!
Ist ja klar, dass ihr so redet. Ihr seid ja anscheinend genauso unseriöse Makler, die wohl die gleichen Tricks abziehen. Am besten auch noch schwarz oder wie?!

Und ja, ICH wäre so ehrlich und hätte ihr eine „Belohnung“ gegeben, ich bin ja nicht so drauf wie sie (oder wie ihr vllt. auch?!)

Hallo!

Wenn, dann solltet ihr mal ALLE Fakten in Betracht ziehen.

Nur die, die relevant sind. Und daß die Maklerin das Geld schwarz wollte - was sicher nicht in Ordnung ist - ändert wenig an meiner Rechtsaufassung, daßein gültiger Maklervertrag zustande gekommen ist. Ich meine, wenn ich heute eine Autoreparatur beauftrage, und am Ende sagt der Meister „Es geht auch ohne Rechnung …“, berechtigt mich das noch lange nicht, einfach einzusteigen und wegzufahren.

Und ja, ICH wäre so ehrlich und hätte ihr eine „Belohnung“
gegeben

Sie hat sich mE ihre Maklercourtage rechtmäßig verdient - und Du bist so ehrlich, sie mit einer „Belohnung“ abzuspeisen …

Alles, was Du anführst, spielt für die Frage, ob sie sich die Courtage verdient, keine rechtlich relevante Rolle. Möglicherweise kann die Maklerin es nicht beweisen, weil Du nichts unterschrieben hast - aber sie aht die Wohnung vermittelt und damit die Courtage verdient.

GruĂź,
Max

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Wenn, dann solltet ihr mal ALLE Fakten in Betracht ziehen.
Darauf wird nämlich gar nicht eingegangen.

Unseriös… ja klar :wink: Einzig die Aussage „ohne Rechnung“ mach jemanden unseriös. Hand aufs Herz… Deine Maklerin ist ein bischen Dumm, Dir das überhaupt vorgeschlagen zu haben.

Ist ja klar, dass ihr so redet. Ihr seid ja anscheinend
genauso unseriöse Makler, die wohl die gleichen Tricks
abziehen. Am besten auch noch schwarz oder wie?!

Nix Makler, nur geschäftsfähige „Kleingeister“, die wirtschaftliche Grundlagen beherrschen.

…Und Du ???