Makler wurde nicht beauftragt

Hallo,

Wir (Meine Frau und ich) möchten ein Haus kaufen und haben eine Anzeige in Internet gefunden. Wir haben eine Anfrage gesendet und somit einen Makler kontaktiert, welcher uns die Objektadresse per Email zugesendet hat. Wir haben uns das Haus von Außen angeschaut und weil es uns gefallen hat haben wir ein Innenbesichtigungstermin vereinbart.

Während der Besichtigung haben die Besitzer des Hauses gesagt, dass sie zwar den makler kennen, aber keinen Makler beauftragt hätten. Wir haben uns direkt bei der Besichtigung entschieden das Haus zu kaufen und mit den Besitzern ein Preis ausgehandelt. Der tag darauf hat mich der Makler angerufen und ich sagte ihm, dass die Besitzer behaupten ihn nicht beauftragt zu haben. Dann hat er behauptet das wäre alles mündlich verlaufen und dann hat der Makler die Besitzern angerufen und dann wieder mich.

Bei diesem zweiten Telefonat versuchte der Makler uns zu überzeugen, dass wir die Provision zu zahlen haben, obwohl die Besitzern sich weigern ein Maklervertrag zu unterschreiben. Wir haben ihm gesagt, dass wir in Zukunft uns nur mit den Besitzern über dieses Thema unterhalten möchten, es sei denn die Besitzern bestätigen uns, dass der Makler beauftragt wurde - was aber nicht der fall war.

Als nächstes wurden wir mehrmals angerufen und wurden bedroht, dass wenn wir keine Provision zahlen - dies eingeklagt wird, weil wir das Objekt durch ihn gefunden haben.

Wir haben keinen Makler beauftragt uns ein Haus zu suchen. Die Hausbesitzer haben ebenfalls keinen Makler beauftragt um ihr Haus zu verkaufen. (Jedenfalls behaupten diese).

Wir möchten das Haus kaufen.
Müssen wir nun Maklerprovision zahlen?
Wie sollen wir vorgehen?
Was sollen wir auf keinen Fall tun?

Wir wären sehr dankbar für eure Hilfe.

Hallo,

grundsätzlich brauchen Makler für den Nachweis von Verkaufsangeboten keinen Auftrag. Und das ein Nachweis erfolgt ist (Anfrage/Adressenübergabe) dürfte unstreitig sein.

Für streitig halte ich anhand der gelieferten Informationen jedoch, ob der Makler allein durch diesen Nachweis einen Anspruch erlangt hat. Fragt sich, was steht denn drin in der Mail und vor allem auch im Angebot? (das solltest du mglst. durch einen Screenshot o.ä. als Beweis archivieren) Nur die Anschrift oder auch ein Hinweis darauf, dass ggf. Provision zu bezahlen ist? Da der Makler offensichtlich nicht mehr getan hat als eine Adresse herauszugeben, würde ich für ihn eher schwarz sehen.

Allerdings ist ohne den Fall vollständig zu kennen guter Rat schwer. Ich pers. würde hier auf jedem Fall ersteimal nicht bezahlen oder noch besser (Fach-!!!)anwaltlichen Rat einholen. Was du auf keinen FAll machen darfst -und insweit macht ihr derzeit alles richtig- irgendwelche Leistungen vom Makler in Anspruch nehmen. Haltet euch fern!

Bei Bedarf gerne mehr… (ggf. Suche freigeben ausschalten :wink:

Hallo Dkudor,
zu einer Rechtsauskunft bin ich nicht befugt, daher stellt meine Antwort meine persönliche Meinung dar.
Es gibt einige unseriöse Makler, die ungefragt Objekte vermakeln. Der Eigentümer hat immer das Recht, den Makler um Unterlassung zu bitten. Zum Zustandekommen eines Maklervertrages mit einem Kaufinteressenten ist der Vertrag zwischen Eigentümer und Makler jedoch irrelevant. Denn es entsteht ein zweiter Maklervertrag. Dieser kommt wie folgt zustande: Ihr werdet auf ein provisionspflichtiges Angebot im Internet aufmerksam und meldet euch beim Makler. Dieser sendet euch das Exposé zu, bzw. teilt euch, unter erneutem Hinweis auf die Provisionspflicht, die Adresse des Objektes mit (Annahme des Angebotes). Somit ist ein Maklervertrag zustande gekommen - mit euch. Dieser muss nicht schriftlich vereinbart werden, sondern wird durch concludentes (schlüssiges) Handeln mündlich geschlossen. Nach Bekanntgabe der Adresse könntet ihr, wie auch geschehen, selbst in Verhandlungen mit dem Eigentümer treten, was durch die Vermittlungsleistung des Maklers geschehen ist(Inserat im Internet/Bekanntgabe der Adresse). Der Makler wird den E-Mail-Verkehr mit euch gespeichert haben (muss er zum Nachweis).
Die Art und Weise wie der Makler zum Objekt kam, ist nicht die feine englische Art. Dennoch hat er eine Leistung erbracht, indem er euch und den Eigentümer zusammen gebracht hat. Für den Eigentümer hat der Makler in diesem Fall natürlich provisionsfrei gearbeitet. Ein Immobilienmakler wird in der Regel ohne Sicherung seiner Provision (also ohne Abschluss eines mündlichen Maklervertrages durch entsprechenden Post oder E-Mail-Verkehr) niemals die Adresse eines Objektes heraus geben. Somit wird die Provision mit großer Wahrscheinlichkeit fällig sein. Um ganz sicher gehen zu können, müsste jedes Telefonat/Brief/E-Mail gesichtet werden.
Viele Grüße
Sun

Diese Frage nach der Maklerprovision wird sehr oft gestellt. Die Antwort ist immer die gleiche:

Allein ausschlaggebend für die Fälligkeit einer Maklerprovision ist der Nachweis, also woher wußten Sie als Interessent, dass es eine Immobilie zu verkaufen gibt.

Kommt diese Information über einen Makler, so ist im Grunde auch an ihn die Courtage zu zahlen.

Aber wie so oft, liegt die Wahrheit im Detail:
An die Fälligkeit der Courtage sind Bedingungen geknüpft, die der Makler zu erfüllen hat. Dazu gehört, dass er Ihnen nachgewiesen hat, dass er für seine Tätigkeit eine Maklercourtage verlangt, Wenn Sie in diesem Wissen sich dann eine Immobilie ansehen, dann haben Sie stillschweigend akzeptiert, an den Makler die Courtage zu zahlen, wenn es zu einem erfolgreichen Verkaufsabschluß kommt.

Ich empfehle Ihnen aber in diesem Fall einen rechtlichen Rat einzuholen, ob der Makler diesen Nachweis erbringen kann und damit die Courtage fällig geworden ist.

In einem stimme ich Ihnen vollends zu. Es ist ganz schlechter Stil zu drohen und zu nötigen, dies macht den Ruf des Maklerstandes kaputt und bei mir einen „dicken Hals“. Hätte der Makler Sie betreut, wie wir es uns gar nicht anders vorstellen können und hätte der Makler an der Besichtigung teilgenommen, wären diese Zweifel an seiner Provision gar nicht erst entstanden.

Makler, die nur Adressen vermitteln haben nach meiner Auffassung nichts mehr in der Immobilienwirtschaft zu suchen.

Ihr Thorsten Hausmann
Hausmann Immobilien Beratung
Büros in Hamburg, Norderstedt, Wiesbaden, Mainz und Dresden.
http://www.Hausmann-Makler.de
[email protected]

Hallo,

wenn Ihr dem Makler nichts unterschrieben habt kann er auch keinerlei Forderungen stellen. Was er mit dem Verkäufer vereinbahrt hat betrifft Euch nicht. Wichtig ist nur dass Ihr wirklich nichts unterschrieben habt.
Bei einem solch schlechten Start überlegt mal ob es wirklich das richtige Haus ist.
Viel Erfolg

Hallo,

Sie haben doch durch die Dienstleistung des Maklers erst von diesem Objekt Kenntnis erhalten. Der Makler hat Ihnen das Objekt provisionspflichtig angeboten und Ihnen damit die Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrages geboten. Dann hat der Makler mit Ihnen und dem Eigentümer das Objekt besichtigt!

Warum möchten Sie die von Ihnen voll in Anspruch genommene Dienstleistung des Maklers jetzt nicht bezahlen? Dann hätten Sie nicht beim Makler anrufen dürfen!

Das ist meine private Meinung, keine Rechtsauskunft und ohne Gewähr und Haftung.

Schade, das immer wieder Leute meinen, der Makler braucht keinen Lohn für seine Arbeit!

Viele Grüße!

WoBo

Sie misverstehen unseren Standpunkt.
Es ist nicht so, dass wir jemanden nicht bezahlen möchten.
Wir wissen nicht ob die Anzeige des Objekts im Internet überhaupt legal war (erlaubt war) und wir möchten Fehler unsererseits vermeiden.
deshalb hatten wir dem Makler erstmal darüber informiert dass bis auf weiteres uns nicht mit ihm verhandeln können.
Vorsicht ist die Mutter der Porzelankiste.

Hallo. Nun gut, ein mündlicher Vertrag wäre auch einer, aber ein kaum beweisbarer…egal, denn der besitzer sagte ja , er habe niemanden beauftragt. punktum! um sicher zu sein, würde ich mir dies von ihm schriftlich geben lassen, man weiß ja nie, das wird er in diesem fall einsehen, wenn der makler schon tam-tam macht. und dem makler sagen, er kann gerne den schriftlichen maklerauftrag als beweis schicken, ansonsten den makler ignorieren. denn wenn dieser etwas schriftliches da hätte, könnte er sich ja bereits zurücklehnen, da die provision ja praktisch schon verdient wäre…und müßte euch nicht nerven…:wink: gruss bordeaux71

Vielen Dank.