Hallo Freunde der Juristerei,
mir/uns ist etwas ganz ärgerliches passiert! Wir hatten im Januar 11 unsere Traumwohnung gefunden. War bei Immoscout ausgeschrieben. Also angerufen, Besichtigungstermin, Interesse deutlich gemacht, alle Unterlagen (Selbstauskunft, PA-Kopien, MSFB, usw.) zugesandt, per Email Zusage erhalten, kurz danach Mietverträge, von uns unterzeichnet, per Email kam der Glückwunsch vom Makler, alles lief gut…und heute ruft der Makler an und behauptet, der Eigentümer hätte Eigenbedarf angemeldet. Er hat uns auch keine adequate Ersatzwohnung angeboten und will mit einem „sorry“ aus der Sache raus.
Da es für meine Frau und mich die erste gemeinsame Wohnung gewesen wäre und wir nach fast einem Jahr Suche natürlich glücklich waren, endlich unsere Wohnung gefunden zu haben, sind wir sehr verärgert. Können wir neben schimpfen auch noch juristisch gegen den Makler vorgehen? Im Mietvertrag war eine Mindestmietdauer von 1 Jahr vorgesehen, Mietbeginn wäre der 01.08.2011 gewesen.
Vielen Dank!!!
T + P
Sofern Sie an Schadenerstz denken, müssten Sie auch einen Schaden nachweisen können, der Ihnen durch die Absage des Vermieters, nicht des Maklers, entstanden ist. Der Makler wäre in einem solchen Falle dann Ihr Zeuge im Verfahren mit nicht wägbarem Ausgang! Da kein Mietvertrag zustandegekommen ist, sondern lediglich ein Angebot Vorlag über das letztlich keine Einigung zustandegekommen ist, hat der Makler auch keinen Anspruch auf Provision und dürfte insoweit tatsächlich selbst einen Schaden aus der Umorientierung des Vermieters erlitten haben. - Vergessen Sie das Ganze!
Hi
ganz arschklar ist euch hier ein Schaden entstanden. Dieser Schaden beruht darauf dass ihr auf die Zusage vertraut habt und dieses wurde euch sogar schriftlich bestätigt. damit macht sich der Vermieter ( nicht der Makler ) in erster Linie Schadensersatzpflichtig. Ich würde euch raten :
1.) nochmals in Ruhe auf den Makler / Vermieter ein zu wirken und ihm klar zu machen das hier ein Fehler begangen wurde, der euch das Recht gibt Schadensersatz zu verlangen. Das dieser Anspruch unzweifelhaft ist und dass ihr momentan zu einem überwiegenden Prozentsatz bereit seit eure Ansprüche mit der Beweislast ( Mails aufheben) auch vor Gericht einzufordern es sei denn er würde seine Enscheidung zurück nehmen. ( Müsst denen noch die letzte Cange geben ) dann ruckzuck Zahnluck… In der rechstsprechung gibt es den Grundsatz „wer schreibt… der bleibt“…
Gruß Peter
Hallo, kann leider nicht helfen
solange der MV vom Vermieter nicht unterzeichnet ist, haben alle mit Zitronen gehandelt, leider.