Makler - zu niedrigen Preis erzielt u.a

Hallo,

angenommen, man möchte seine Eigentumswohnung verkaufen und beauftragt einen Makler, der im Prinzip nichts macht. Er nennt nur die Adresse eines Rechtsanwalts, der einen Mandanten hat (zukünftiger Käufer). Die Wohnung wird dem Käufer vom Verkäufer gezeigt, der Kontakt kam also über den Rechtsanwalt zustande, ohne dass der Makler auch nur irgendwas gemacht hat. Zum Schluss ruft der Rechtsanwalt an und teilt dem Verkäufer mit, der Mandant will nur 70 % der ursprünglich geplanten Summe zahlen. Aufgrund der schlechten Lage willigt der Verkäufer ein.

Frage an die ExperteN: hat sich der Makler hier überhaupt ein Honorar verdient? 1. hat er doch gar keinen kontakt zum Käufer hergestellt (käufer kennt den makler nicht mal), 2. liegt der preis weiter unter dem, was im maklervertrag vereinbart war.

danke für eure hilfe.

Auch Hallo,

ich fürchte der Makler wird seinen Honoraranspruch durchsetzen können.
Er hat den Kontakt zu dem Käufer hergestellt. Wie er das macht ob persönlich oder über den Anwalt spielt m.E. keine Rolle.
Das ihr mit dem Kaufpreis soweit heruntergegangen seid, dafür kann der Makler nun wirklich nichts, das war eure Entscheidung. Mann kann nur den Preis erzielen, den ein Käufer bereit ist zu bezahlen, darauf hat der Makler keinen Einfluß.
Das der Makler zu dem Verkauf so gut wie nichts beigetragen hat ist unrelevant. Der lebt von einer Mischkalkulation. Eine Immobilie hat er mit einem Anruf vermitelt, die nächste setzt er wochenlang
auf seine Kosten in die Zeitung, fährt zig mal zu Besichtigungsterminen und wird sie letzendlich nie los…
Ihr hättet ja die Immobilie direkt selbst verkaufen können, aber wenn ihr einen Makler beauftragt so will der zu Recht sein Honorar.
Gruß elmore