Hallo zusammen,
nehmen wir einfach mal an, Familie X möchte sich ein Haus kaufen.
Über Makler Y wird ein Haus entdeckt, das gefällt - es folgen 2 Besichtigungstermine.
Nach diesen Besichtigungsterminen bleiben diverse Punkte, zu denen noch eine Lösung gefunden werden müsste (siehe auch meine Postings vom 4.8. und 6.8.).
Neben diesen Punkten gibt es aber noch eine weitere Ungereimtheit: Familie X bat den Makler bereits mehrfach darum, Einblick in den Grundbuchauszug nehmen zu können. Beim ersten Mal wurde die Frage nach dem GB-Auszug dezent beiseite geschoben, indem die dabei sitzende Maklerin darauf verwies, dass diese Infos nicht erforderlich seien: Außer den Namen des Eigentümers und Höhe der Grundschuld sei darin nichts enthalten.
Trotzdem bat Familie X weiterhin um Einsicht - nicht zuletzt, um Einblick in die Höhe der Grundschuld und eben die Eigentumsverhältnisse zu bekommen.
Zwischenzeitlich hatte Familie X nämlich herausbekommen, dass der Verkäufer (Herr Y) zum zweiten Mal verheiratet ist, das Haus aber mit seiner ersten Frau gebaut hatte - erwähnt hatte er diesen Umstand aber nie. Herr Y ist dazu noch selbstständig - gut möglich also, dass das Haus gar nicht ihm gehört, er es womöglich aus Haftungsausschlussgründen übertragen hatte und nun eigentlich gar nicht zum Verkauf befugt ist… die Nachtigall fing sozusagen an zu trapsen. Umso interessanter wurden natürlich nun die Eigentumsverhältnisse.
Zum mittlerweile dritten Mal fragte Familie X die Maklerin also nach dem Grundbuchauszug und bekam zur Antwort, der sei aktuell nicht auffindbar - nur die Altversion (als unbebautes Grundstück des Vorbesitzers), in der die aktuellen Eigentumsverhältnisse noch nicht eingetragen seien. Man würde derzeit die aktuelle „Blatt Nr.“ suchen… die sei verschollen.
Familie X fragt sich nun zunehmend, ob der Hausverkauf überhaupt koscher ist, ob nicht gar das Haus der Ex-Frau gehört und die womöglich gar nichts von den Kaufabsichten weiß. Hier möchte sie natürlich sicher gehen.
Auf der anderen Seite drängt der Verkäufer (Herr Y) zur Kaufentscheidung.
Nun meine Frage einmal abgesehen von diesen kuriosen Verwicklungen: Ist ein Makler von amtswegen nicht eigentlich zur Neutralität verpflichtet, darf also weder dem verkäufer noch dem Käufer Informationen vorenthalten? Die Vermutung der Familie X, dass der Grundbuchauszug dem Makler sehr wohl vorliegt, aber was-auch-immer verschleiert werden soll, liegt doch nahe, oder geht da meine Fantasie mit mir durch? Und selbst wenn die aktuelle Version des Grundbuchauszugs nicht vorläge, kann doch der Makler m. E. jederzeit allein mittels Namen des Eigentümers und Adresse des Hauses eine neue Kopie beantragen. Wie heißt es so schön: Er hat doch ein ‚berechtigtes Interesse‘…?!
Familie X wird nun selber beim Bauamt anrufen und hoffen, unter Schilderung der aktuellen Situation zumindest eine Auskunft über den Namen des bzw. die Namen der Eigentümer zu erhalten. Wie bewertet ihr die Aussichten, hiermit Erfolg zu haben? Oder wird Familie X diese Infos vermutlich nicht erhalten? Auch sie hat doch o. a. ‚berechtigtes Interesse‘…
Viele Grüße
Kirsten