dass diese Infos nicht erforderlich seien: Außer den Namen des
Eigentümers und Höhe der Grundschuld sei darin nichts enthalten.Genau darum geht es ja, nämlich das zu sehen, dass nichts
anderes drinsteht.um Einblick in die Höhe der Grundschuld und eben die
Die kann dem Käufer egal sein, er kauft ja lstenfrei.
Ich habe gerade noch einen interessanten Austausch gesehen, der mir zeigt, dass meine Bedenken so ungerechtfertigt nicht sind. (/t/hauskauf-ev-grundschulden-in-kaufpreishoehe/45129…
Eigentumsverhältnisse zu bekommen.
Das wird spätestens der Notar im Beurkundungstermin klären.
Na, das wäre aber ein recht später Zeitpunkt… Was nämlich, wenn sich ebendiesem Termin herausstellt, dass der Typ gar nicht der Eigentümer ist, das Haus womöglich gar nicht zum Verkauf steht? Mal ganz abgesehen davon, dass man üblicherweise seine Zeit nicht aus Jux und Dollerei in derartige Verhandlungen investiert, können hier auch Kosten entstehen. Wer bezahlt der Familie X dann z. B. den Anwalt, der vor dem Notartermin den Kaufvertrag quergecheckt hat, den man nun überhaupt nicht benötigt? Sicherlich nicht der Verkäufer, der dann gar keiner ist, oder?
der Verkäufer (Herr Y) zum zweiten Mal verheiratet ist, das
Haus aber mit seiner ersten Frau gebaut hatteDas kann dem Käufer egal sein.
er diesen Umstand aber nie. Herr Y ist dazu noch selbstständig
Das kann dem Käufer egal sein.
Prinzipiell ist beides der Familie X auch egal… wenn aus diesem Umstand nicht diese Umgereimtheiten resultieren könnten.
Zum mittlerweile dritten Mal fragte Familie X die Maklerin
also nach dem Grundbuchauszug und bekam zur Antwort, der sei
aktuell nicht auffindbarDann wendet man siche selber ans Grundbuchamt udn bekommt,
wenn man sein berechtigtes Interesse belegt hat, hier die
Verkaufsverhandlungen, Einblick.
Okay, mit der Antwort kann ich etwas anfangen. Wusste nicht, ob Familie X das auch selber darf.
Auf der anderen Seite drängt der Verkäufer (Herr Y) zur Kaufentscheidung.
Wer sitzt also am längeren Hebel ?
Stimmt wohl… ich war aber noch nie ein guter Pokerspieler, leider.
Verwicklungen: Ist ein Makler von amtswegen nicht eigentlich
zur Neutralität verpflichtet,Absolut nicht, er darf sich auf die Angaben es Verkäufers
verlassen, ohne diese nachzuprüfen.
Aber darf er auch in Absprache mit dem Verkäufer den ihm vorliegenden Grundbuchauszug zurückhalten, obwohl der Kaufinteressent ausdrücklich danach fragt?
Mag ja sein, dass ich hier Flöhe husten höre. Aber mein Gefühl sagt mir, dass genau an dieser Stelle etwas hakt, obwohl es das eigentlich nicht müsste…