Hallo, ich habe folgendes anliegen. Wir haben einen Makleralleinvertrag abgeschlossen der sich alle drei Monate verlängert wenn er nicht mit einer Monatsfrist gekündigt wird. Sollte Vertragsbruch wegen Eigenverkauf oder Einschaltung eines weiteren Maklers stattfinden oder die Verkaufsabsicht aufgegeben werden, muss man eine Aufwandsentschädigung von 500 Euro pro Vertragsmonat zahlen. Der Vertrag startete am 05.07.2011 hat sich somit am 05.10.2011 und am 05.01.2011 wieder um drei Monate verlängert. Wir haben nun gesagt das wir es noch mal bis zum 05.04.2012 weiter versuchen wollen zu verkaufen, wenn nicht wollen wir erstmal eine Verkaufspause machen. Wir wollen den Maklervertrag zu diesem Datum fristgerecht kündigen( Kündigung geht am 28.02.2012 für den 05.04.2012 raus) Jetzt unsere Frage müssen wir dann eine Aufwandsentschädigung zahlen?
Vielen Dank für Eure Hilfe und Antworten