Hallo Undine, hoffentlich ist es noch nicht zu spät und Du kannst ein paar Ratschläge noch gebrauchen (bin gerade in derselben Situation). Der Vertrag ist eine der komplettesten Ansammlungen von unseriösen Tricks, die Makler so drauf haben um die gesetzlichen Vorschriften zum Maklerlohn zu umgehen und 20-fach abzukassieren. Die meisten verstoßen gegen §§11 ff. AGB-Gesetz und wären nur wirksam, wenn Sie im VErtrag und nicht in den AGB stehen.
- der Makler darf auch für den Kaäufer tätig sein (und damit
nochmal Provision aus dem Vertrag mit dem KAäufer verlangen?)
–ist üblich
- Vergütungsanspruch des Maklers:
- 5% zzgl. USt vom Käufer
- 5% zzgl. USt vom Verkäufer,
–der Makleranspruch ist gesetzlich limitiert aus das sog. ORTSÜBLICHE, was in den Ländern verschieden hoch ausfällt, in NRW z.B. insgesamt 6% + MWSt. Von wem er welchen Anteil der 6% nimmt, ist egal.
zahlbar in jedem Fall (?)
–absolut unseriös. Der Maklerlohn darf nur entstehen, wenn aufgrund seiner Vermittlung das Haus tatsächlich verkauft (§652 Abs.1 BGB)und tatsächlich BEZAHLT wird. Achtung: keinen vorherigen Zahlungstermin akzeptiern, denn da hast Du zum einen das Geld noch gar nicht und zum anderen kann selbst nach dem Notartermin noch verdammt viel schiefgehen. NICHT schon bei „Vorvertrag“ (die sind nämlich rechtlich absolut unverbindlich und der Makler kann Dir Seinen Cousin zum Vorverzrag schicken, der nach Zahlung der Maklerprovision dann dankend den Kauf ablehnt… Achtung: die Courtage nur von dem reinen tatsächlich erzielten Kaufpreis OHNE GESTELLUNGS- und NEBENKOSTEN. NICHT von Deiner ersten im MAklervertrag genannten Preisvorstellung, die Du über die Monat vielleicht reduziert hattest. NICHT vom „Wirtschaftswert“ o.ä.
- Der Mehrerlös aus dem tatsächlichen Kaufpreis und dem in § 1
genanten (vom Makler mitgeteilten möglichen KP) Kaufpreis
– die sog. Übererlösklausel ist absolut unseriös und führt dazu, daß der MAkler Dir einen geringen Startpreis aufschwatzt um den Übererlös abzukassieren. womöglich schuldest Du den Übererlös dann auch noch am Tage des Notartermins und wenn Du Pech hast platzt der VErtrag später und Du hast den Übererlös, die MWSt auf den Übererlös, die Courtage und die ganzen Kosten schon bezahlt…
Wieso läßt Du eigentlich den Makler den Kaufpreis bestimmen? DAs ist doch kein MEnschenfreund, sondern der will an DIr verdienen. ALso denkt er sich den Preis aus, der ihm das meiste Geld bringt!!! Das würde ich nie machen. DU bist der VErkäufer und DU mußt wissen, welchen Preis Du versuchst, welches Deine Schmerzgrenze ist. Laß Dir doch mal die BErechnung zeigen, nach der er auf diesen Preis kommt. Für Die Preisvorstellung gibt es unabhängige freie Gutachter und den Gutachterausschuß Deines Landes bei Deiner Stadtverwaltung, die Du für ein fundiertes Wertgutachten bezahlen kannst (Gutachterausschuß in NRW = 0,4% des Wertes + MWSt). Du kannst Dir auch selber ein grobes Bild machen, denn ein privates Wohnhaus wird immer nach dem sog. Sachwertverfahren bewertet. Es gibt herzu genügend Literatur / Ratgeber und außerdem sind die Vorschriften zur Wertermittlung nicht schwieriger als die Steuervorschriften, die Du so hervorragend beherrschst. Den Wert Deines Grundstücks erfährst Du bei Deiner Stadtverwaltung, denn in der Bodenrichtwertsammlung sind die qm-Preise der verschiedenen LAgen in Deiner Stadt aufgelistet. FÜr alles, was auf dem Grundstück steht, muß man berechnen, wieviel das heute Kostet, indem man die heutigen Baukosten für einen Kubikmeter HAus multipliziert mit den GEsamt-Kubikmetern Deines HAuses. DAnn wird für jedes JAhr Alter im Hinblick auf die Restnutzungsdauer ein %-Satz von diesem Wert abgezogen. Das ist jetzt nur mal ganz plakativ aufgeführt, wie so eine BErechnung geht. Siehe auch Wertermittlungsverordnung vom 6.12.88 BGBl. I S. 2209 und Wertermittlungsrichtlinien 1991/98 in der Fassung v. 11.6.91, zuletzt geändert durch Erlaß BMBau vom 1.8.97
- die Kosten für Werbemaßnahmen und Inserate für das Objekt
– gibt es nicht, die sind mit der Courtage abgegolten. Selbst wenn die Maklertätigkeit erfolglos war, gibt es keine Kostenerstattung.
- Aufwandsentschädigung, Kilometergeld, Schreibauslagen für
die Tätigkeit des Maklers
– alles Quatsch. auch bei Mißerfolg nicht zu zahlen!!
- Vollmacht zur Einholung aller Auskünfte über den
Auftraggeber, insbes. FA, …, Kreditinstitute (quasi bis zur
Schuhgröße)
Kann kein finanzieller Schaden entstehen, der kann Dich aber für eigene Zwecke gut ausspionieren
ACHTUNG, falls Du inzwischen schon einen Maler eingeschaltet hast und kurz vor dem Vekauf stehst, dann gibt es immer noch Tricks, wie der Makler all die bösen Fallen nachträglich noch zuschnappen läßt. Sichwort MAKLERKLAUSEL in Deinem Hausverkaufvertrag. Vorsicht, der Makler will etwas in Deinen Vertrag reinsetzen und plötzlich mußt Du wieder mehr zahlen.
Näheres an Details gerne telefonisch, denn das Tippen stiehlt mir doch zuviel Arbeitszeit. Außerdem: VErkaufe Dein Haus lieber selbst, versuche es zumindest erst einmal.
Kauf Dir das kleine, aber sehr wirksame Taschenbuch IMMOBILIEN CLEVER VERKAUFEN von KLAUS PREYER, WALLHALLA VERLAG für 20.-DM mit sehr viel Klartext über die Maklertricks, über Stolpersteine beim Notarvertrag und Tipps zum EIgenverkauf
In der Hoffnung, daß es noch nicht zu spät ist, Gruß Norbert