Makleralleinauftrag und Höhe des Maklerlohnes

Hallo an Alle,

ich habe heute von einem Makler einen Makleralleinauftrag zur Unterzeichnung bekommen. Mit diesem Vertrag kann ich mich nicht so recht anfreunden und frage mich nun, ob diese Vertragsgestaltung „üblich“ ist oder ob ich mich besser an einen anderen Makler wende.
Hier die wesentlichen Punkte des Vertrages:

  1. der Makler darf auch für den Kaäufer tätig sein (und damit nochmal Provision aus dem Vertrag mit dem KAäufer verlangen?)

  2. Vergütungsanspruch des Maklers:

  • 5% zzgl. USt vom Käufer
  • 5% zzgl. USt vom Verkäufer, zahlbar in jedem Fall (?)
  • Der Mehrerlös aus dem tatsächlichen Kaufpreis und dem in § 1 genanten (vom Makler mitgeteilten möglichen KP) Kaufpreis
  • die Kosten für Werbemaßnahmen und Inserate für das Objekt
  • Aufwandsentschädigung, Kilometergeld, Schreibauslagen für die Tätigkeit des Maklers
  1. Vollmacht zur Einholung aller Auskünfte über den Auftraggeber, insbes. FA, …, Kreditinstitute (quasi bis zur Schuhgröße)

Also: Ist das so üblich, vor allem die Vergütung mit 2-facher Courtage + alle Kosten + Aufwandsentschädigung für jedes Tätigwerden des Maklers?

fragende Grüße

Undine

P.S. eMail von Maklern an meine obige eMail-Addi sind durchaus gestattet :smile:)

Schick den Makler in die Wüste
Der Makler spinnt. Eine Vergütung von summa 10% + MWSt. ist um das 4-5fache überzogen. "Auslagen"ersatz läßt das BGB nur als (zwar individuell aushandelbare, aber dem gesetzlichen Leitbild widersprechende) Ausnahme zu, § 652 II BGB. Von einer Berechnung des Maklerlohns nach irgendwelchen fiktiven Preisen (statt dem Preis, zu dem der Vertrag zustande kommt), habe ich noch nie gehört.
Die Vergütung für Wohnungsmakler, falls es darum geht, ist durch zwingendes Recht (Wohnungsvermittlungsgesetz) geregelt.

Makler gibt es wie Sand am Meer. Unterschreibe nichts, schick den Frechling in die Pampa und such Dir jemand anders.

Django

Hi Django,

danke für Deine prompte AW.
Ich fühle mich nun etwas besser, da ich weiß daß ich kein böser Mensch bin, der dem Makler sein täglich Brot nicht gönnt.

Leitbild widersprechende) Ausnahme zu, § 652 II BGB. Von einer
Berechnung des Maklerlohns nach irgendwelchen fiktiven Preisen
(statt dem Preis, zu dem der Vertrag zustande kommt), habe ich
noch nie gehört.

Die 10% + USt sollen vom tatsächlichen KP berechnet werden. Dazu kommt dann die Differenz zwischen tatsächl. KP und „vereinbartem“ KP, der m.E. ein wenig niedrig angesiedelt ist.

Die Vergütung für Wohnungsmakler, falls es darum geht, ist
durch zwingendes Recht (Wohnungsvermittlungsgesetz) geregelt.

Glaube ich nicht daß das zutrifft:
Ich versuche meine, ehemals selbstgenutzte DHH wegen Umzugs zu veräußern.

Makler gibt es wie Sand am Meer. Unterschreibe nichts, schick
den Frechling in die Pampa und such Dir jemand anders.

Ich suche seit 6 Monaten einen, der für mich (Wohnsitz: Rheinland-Pfalz) eine DHH (Standort Sachsen-Anhalt) verkauft.
Das scheint irgendwie unmöglich, oder ich habe ein ünglückliches Händchen dabei.

MfG
Undine

Naja, ich bin seit gut 15 Jahren in der Branche tätig und lerne dazu! Von einem solchen Alleinauftrag kann ich nur träumen! Mein bescheidener Tip! Wende Dich an einen Fachmann. Diese sind in der Regel Mitglied des RDM (Rind Deutscher Makler) bzw. VDM (Verband Deutscher Makler). Da kannst Dich in der Regel darauf verlassen, daß Du nicht über den Tisch gezogen wirst.

Anmerkung für vielleicht beleidigte „Kollegen“. Ich bin nicht Mitglied beim RDM bzw. VDM, arbeite aber als Projektentwickler fast ausschließlich nur mit diesen Maklern zusammen.

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Hi!
Bin kein beleidigter Makler, aber Mitglieder in den beiden Organisationen bescheißen genauso wie die anderen, zumal die Verbände nichts gegen unseriöse Makler unternehmen!

Bernd

Hi!

Hallo an Alle,

ich habe heute von einem Makler einen Makleralleinauftrag zur
Unterzeichnung bekommen. Mit diesem Vertrag kann ich mich
nicht so recht anfreunden und frage mich nun, ob diese
Vertragsgestaltung „üblich“ ist oder ob ich mich besser an
einen anderen Makler wende.
Hier die wesentlichen Punkte des Vertrages:

  1. der Makler darf auch für den Kaäufer tätig sein (und damit
    nochmal Provision aus dem Vertrag mit dem KAäufer verlangen?)

  2. Vergütungsanspruch des Maklers:

  • 5% zzgl. USt vom Käufer
  • 5% zzgl. USt vom Verkäufer, zahlbar in jedem Fall (?)

Soweit ich weiß, darf er maximal 6,… % insgesamt verlangen! Wenn dies richtig ist würde ich dem Kerl gleich noch ne Strafanzeige mitschicken ;o)

  • Der Mehrerlös aus dem tatsächlichen Kaufpreis und dem in § 1
    genanten (vom Makler mitgeteilten möglichen KP) Kaufpreis

Klar… dann setzt er den möglichen KP sehr niedrig, verkauft die Wohnung für 50.000 mehr und die gehören dann ihm?!? - nochmal ne Strafanzeige ;o)

  • die Kosten für Werbemaßnahmen und Inserate für das Objekt
  • Aufwandsentschädigung, Kilometergeld, Schreibauslagen für
    die Tätigkeit des Maklers

Er bekommt Provision und will dann noch komplett alle Kosten bezahlt haben?!? kann igendwie net korrekt sein

  1. Vollmacht zur Einholung aller Auskünfte über den
    Auftraggeber, insbes. FA, …, Kreditinstitute (quasi bis zur
    Schuhgröße)

Was gehen ihn die Daten des Verkäufers an?!?

Also: Ist das so üblich, vor allem die Vergütung mit 2-facher
Courtage + alle Kosten + Aufwandsentschädigung für jedes
Tätigwerden des Maklers?

Wie miene Vorredner schon sagten… schick ihn in die Pampa… und ne Strafanzeige hinterher, denn ich glaube kaum, daß der Vertrag auch nur halbwegs legal ist…

Bernd

das ist richtig, doch die Chance von einem RDM- oder VDM-Makler berschissen zu werden ist etwas geringer. Das ist meine persönliche Erfahrungen. Auch eine Erfahrung ist, daß ich, gerade bei langjährig betehenden Firmen, eher die Ehrpusseligkeit eines ehrbaren Kaufmanns vergangener Zeiten erlebt habe. Ist mir immer noch lieber als die smarte Vorgehensweise sog. Dynamiker, die nur mit vielen Fremdworten herumschmeissen und unbezahlte Porsche fahren.

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Hallo Undine, hoffentlich ist es noch nicht zu spät und Du kannst ein paar Ratschläge noch gebrauchen (bin gerade in derselben Situation). Der Vertrag ist eine der komplettesten Ansammlungen von unseriösen Tricks, die Makler so drauf haben um die gesetzlichen Vorschriften zum Maklerlohn zu umgehen und 20-fach abzukassieren. Die meisten verstoßen gegen §§11 ff. AGB-Gesetz und wären nur wirksam, wenn Sie im VErtrag und nicht in den AGB stehen.

  1. der Makler darf auch für den Kaäufer tätig sein (und damit
    nochmal Provision aus dem Vertrag mit dem KAäufer verlangen?)

–ist üblich

  1. Vergütungsanspruch des Maklers:
  • 5% zzgl. USt vom Käufer
  • 5% zzgl. USt vom Verkäufer,

–der Makleranspruch ist gesetzlich limitiert aus das sog. ORTSÜBLICHE, was in den Ländern verschieden hoch ausfällt, in NRW z.B. insgesamt 6% + MWSt. Von wem er welchen Anteil der 6% nimmt, ist egal.

zahlbar in jedem Fall (?)
–absolut unseriös. Der Maklerlohn darf nur entstehen, wenn aufgrund seiner Vermittlung das Haus tatsächlich verkauft (§652 Abs.1 BGB)und tatsächlich BEZAHLT wird. Achtung: keinen vorherigen Zahlungstermin akzeptiern, denn da hast Du zum einen das Geld noch gar nicht und zum anderen kann selbst nach dem Notartermin noch verdammt viel schiefgehen. NICHT schon bei „Vorvertrag“ (die sind nämlich rechtlich absolut unverbindlich und der Makler kann Dir Seinen Cousin zum Vorverzrag schicken, der nach Zahlung der Maklerprovision dann dankend den Kauf ablehnt… Achtung: die Courtage nur von dem reinen tatsächlich erzielten Kaufpreis OHNE GESTELLUNGS- und NEBENKOSTEN. NICHT von Deiner ersten im MAklervertrag genannten Preisvorstellung, die Du über die Monat vielleicht reduziert hattest. NICHT vom „Wirtschaftswert“ o.ä.

  • Der Mehrerlös aus dem tatsächlichen Kaufpreis und dem in § 1
    genanten (vom Makler mitgeteilten möglichen KP) Kaufpreis

– die sog. Übererlösklausel ist absolut unseriös und führt dazu, daß der MAkler Dir einen geringen Startpreis aufschwatzt um den Übererlös abzukassieren. womöglich schuldest Du den Übererlös dann auch noch am Tage des Notartermins und wenn Du Pech hast platzt der VErtrag später und Du hast den Übererlös, die MWSt auf den Übererlös, die Courtage und die ganzen Kosten schon bezahlt…

Wieso läßt Du eigentlich den Makler den Kaufpreis bestimmen? DAs ist doch kein MEnschenfreund, sondern der will an DIr verdienen. ALso denkt er sich den Preis aus, der ihm das meiste Geld bringt!!! Das würde ich nie machen. DU bist der VErkäufer und DU mußt wissen, welchen Preis Du versuchst, welches Deine Schmerzgrenze ist. Laß Dir doch mal die BErechnung zeigen, nach der er auf diesen Preis kommt. Für Die Preisvorstellung gibt es unabhängige freie Gutachter und den Gutachterausschuß Deines Landes bei Deiner Stadtverwaltung, die Du für ein fundiertes Wertgutachten bezahlen kannst (Gutachterausschuß in NRW = 0,4% des Wertes + MWSt). Du kannst Dir auch selber ein grobes Bild machen, denn ein privates Wohnhaus wird immer nach dem sog. Sachwertverfahren bewertet. Es gibt herzu genügend Literatur / Ratgeber und außerdem sind die Vorschriften zur Wertermittlung nicht schwieriger als die Steuervorschriften, die Du so hervorragend beherrschst. Den Wert Deines Grundstücks erfährst Du bei Deiner Stadtverwaltung, denn in der Bodenrichtwertsammlung sind die qm-Preise der verschiedenen LAgen in Deiner Stadt aufgelistet. FÜr alles, was auf dem Grundstück steht, muß man berechnen, wieviel das heute Kostet, indem man die heutigen Baukosten für einen Kubikmeter HAus multipliziert mit den GEsamt-Kubikmetern Deines HAuses. DAnn wird für jedes JAhr Alter im Hinblick auf die Restnutzungsdauer ein %-Satz von diesem Wert abgezogen. Das ist jetzt nur mal ganz plakativ aufgeführt, wie so eine BErechnung geht. Siehe auch Wertermittlungsverordnung vom 6.12.88 BGBl. I S. 2209 und Wertermittlungsrichtlinien 1991/98 in der Fassung v. 11.6.91, zuletzt geändert durch Erlaß BMBau vom 1.8.97

  • die Kosten für Werbemaßnahmen und Inserate für das Objekt

– gibt es nicht, die sind mit der Courtage abgegolten. Selbst wenn die Maklertätigkeit erfolglos war, gibt es keine Kostenerstattung.

  • Aufwandsentschädigung, Kilometergeld, Schreibauslagen für
    die Tätigkeit des Maklers

– alles Quatsch. auch bei Mißerfolg nicht zu zahlen!!

  1. Vollmacht zur Einholung aller Auskünfte über den
    Auftraggeber, insbes. FA, …, Kreditinstitute (quasi bis zur
    Schuhgröße)
    Kann kein finanzieller Schaden entstehen, der kann Dich aber für eigene Zwecke gut ausspionieren

ACHTUNG, falls Du inzwischen schon einen Maler eingeschaltet hast und kurz vor dem Vekauf stehst, dann gibt es immer noch Tricks, wie der Makler all die bösen Fallen nachträglich noch zuschnappen läßt. Sichwort MAKLERKLAUSEL in Deinem Hausverkaufvertrag. Vorsicht, der Makler will etwas in Deinen Vertrag reinsetzen und plötzlich mußt Du wieder mehr zahlen.

Näheres an Details gerne telefonisch, denn das Tippen stiehlt mir doch zuviel Arbeitszeit. Außerdem: VErkaufe Dein Haus lieber selbst, versuche es zumindest erst einmal.

Kauf Dir das kleine, aber sehr wirksame Taschenbuch IMMOBILIEN CLEVER VERKAUFEN von KLAUS PREYER, WALLHALLA VERLAG für 20.-DM mit sehr viel Klartext über die Maklertricks, über Stolpersteine beim Notarvertrag und Tipps zum EIgenverkauf

In der Hoffnung, daß es noch nicht zu spät ist, Gruß Norbert