Hallo
relativ schwierige Fragestellung:
Wir haben von unsern Nachbarn gehört das Freunde von Ihnen ein Haus verkaufen möchten. Wir haben es besichtigt. (ohne Makler ohne Unterlagen ohne Kontakt zum Makler). Angeboten wurdes es von der Besitzerin für 210.000.-. Am folgenden Tag hatte sie Termin mit Bauträger für ihren Neubau, der meinte er(oder Partner) vermakeln auch Häuser und er hätte Interessenten für 250.000.-. Bei der Besichtigung des Interessenten lässt sich der Makler einen Alleinauftrag (qualifizierter oder nicht weiß ich nicht ) unterschreiben. Meine Frau und ich haben inzwischen unsere Finanzen gechekt und würden 230.000.- Euro bezahlen. davon ca 70.000.- sofort und den Rest bei Auszug. Die Verkäufer würden sich darauf einlassen.
Bei einem einfachen Alleinauftrag müsste ich keine Provision bezahlen?
Bei einem Qulifiziertem??
In der Hoffnung um Hilfe!
Dabke
Gruß
Nurgut
Hallo!
Qualifizierter Makleralleinauftrag:
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes wird ein qualifizierter Makleralleinauftrag dahingehend verstanden, dass sich der Maklerkunde während des Bestehens des Maklerauftrages verpflichtet, auch für solche Geschäfte Maklerprovision zu zahlen, die ohne Zutun des Maklers zustande kommen. Dies sind insbesondere Geschäfte, bei denen der Käufer unter Umgehung des Maklers von Anfang an direkt mit dem Verkäufer verhandelt und sich einigt. Gegen die grundsätzliche Wirksamkeit derartiger Vereinbarungen, die letztlich den Makler zulässigerweise vor Umgehung schützen, bestehen keine Bedenken. Diese Vereinbarung muss allerdings individuell ausgehandelt werden, um wirksam zu sein (Quelle: www.finanztip.de)
D.h. also, wenn, dann hat nur die Verkäuferin (= Maklerkunde) an den Makler eine Provision zu bezahlen, aber nicht Ihr. Vorausgesetzt, Ihr habt kein Vertragsverhältnis mit entsprechenden Makler und keine Dienste von ihm in Anspruch genommen, dazu gehört auch das sich aushändigenlassen von Unterlagen und weiteren Informationen.
Viele Grüße
Armin
PS (dieser Satz muß leider sein): Diese Information ersetzt NICHT die Beratung durch einen Rechtsanwalt, daher auch ohne Gewähr und unter Ausschluß jeglicher Haftung.