Maklerangebot für schon bekanntes Objekt

Hallo,
heute hat uns ein Makler ein Haus angeboten per Fax. Dies hat er auf unseren vorherigen Anruf hin getan. Aus dem Fax-Angebot (Zitat: „…wird als noch nicht bekannt angeboten…“) ergibt sich nun, dass wir das Objekt sowie den Preis dafür vorher kennen bzw. gekannt haben (aus privater Quelle). Dies war aus den telefonischen Auskünften noch nicht ersichtlich (Adresse wollte der Makler vorab nicht nennen). Wären wir trotzdem verpflichtet, eine Maklercoutage zu zahlen, wenn es zum Kauf käme?

Zweite Frage:
Was würde eigentlich passieren, wenn uns das Haus schon über einen anderen Makler angeboten worden wäre?
Müssten wir dann bei einem Kauf beide Makler bezahlen?
Hier in der Gegend werden einige Häuser von zwei und mehr Maklern gleichzeitig angeboten…

MfG
Wärna

Hallo,
heute hat uns ein Makler ein Haus angeboten per Fax. Dies hat
er auf unseren vorherigen Anruf hin getan. Aus dem Fax-Angebot
(Zitat: „…wird als noch nicht bekannt angeboten…“) ergibt
sich nun, dass wir das Objekt sowie den Preis dafür vorher
kennen bzw. gekannt haben (aus privater Quelle). Dies war aus
den telefonischen Auskünften noch nicht ersichtlich (Adresse
wollte der Makler vorab nicht nennen). Wären wir trotzdem
verpflichtet, eine Maklercoutage zu zahlen, wenn es zum Kauf
käme?

Du mußt dem Makler sofort (!) mitteilen, daß Euch das Objekt bekannt ist, nur dann ist keine Provisionspflicht vorhanden. Ins Expose gehört eigentlich so eine Klausel hin, aber ich find die auf die Schnelle nicht.
Und dann hoff ich für Euch, daß der Eigentümer keinen Knebelvertrag mit dem Makler hat…

Zweite Frage:
Was würde eigentlich passieren, wenn uns das Haus schon über
einen anderen Makler angeboten worden wäre?

Auch hier dasselbe, dem zweiten Makler sofort Bescheid sagen, dann dürfte eigentlich nichts passieren. Provision geht dann nur an den Makler Nr 1.

Grüße

Helen

Hallo,
heute hat uns ein Makler ein Haus angeboten per Fax. Dies hat
er auf unseren vorherigen Anruf hin getan. Aus dem Fax-Angebot
(Zitat: „…wird als noch nicht bekannt angeboten…“) ergibt
sich nun, dass wir das Objekt sowie den Preis dafür vorher
kennen bzw. gekannt haben (aus privater Quelle). Dies war aus
den telefonischen Auskünften noch nicht ersichtlich (Adresse
wollte der Makler vorab nicht nennen). Wären wir trotzdem
verpflichtet, eine Maklercoutage zu zahlen, wenn es zum Kauf
käme?

Normal ja, denn wie wollt ihr beweisen, das euch das Haus schon bekannt was? Es kann ja auch sein, das ihr euch nur die Provision für den Makler sparen wollt? Wer soll da den Unterschied finden? Das ist ein immer wiederkehrendes Problem, da nämlich auch die Aussage des Verkäufers gegenteilig ausgelegt werden kann. Besser wäre es gewesen Ihr hättet sofort bei der privaten Empfehlung dem Verkäufer gesagt, er solle euren Namen beim Makler nennen, damit ihr keine Provision zahlen braucht. Wenn der Makler natürlich einen Knebelvertrag hat, dann müßt ihr sowieso zahlen.

Zweite Frage:
Was würde eigentlich passieren, wenn uns das Haus schon über
einen anderen Makler angeboten worden wäre?
Müssten wir dann bei einem Kauf beide Makler bezahlen?
Hier in der Gegend werden einige Häuser von zwei und mehr
Maklern gleichzeitig angeboten…

Nein, hier liegt die Sachlage klar. Da zwei Makler die gebäude anbieten, kann es keinen Ausschließichkeitsvertrag geben und daher bekommt Makler 1 die Provision.
Gruß
Martin

Hallo,
heute hat uns ein Makler ein Haus angeboten per Fax. Dies hat
er auf unseren vorherigen Anruf hin getan. Aus dem Fax-Angebot
(Zitat: „…wird als noch nicht bekannt angeboten…“) ergibt
sich nun, dass wir das Objekt sowie den Preis dafür vorher
kennen bzw. gekannt haben (aus privater Quelle). Dies war aus
den telefonischen Auskünften noch nicht ersichtlich (Adresse
wollte der Makler vorab nicht nennen). Wären wir trotzdem
verpflichtet, eine Maklercoutage zu zahlen, wenn es zum Kauf
käme?

Normal ja, denn wie wollt ihr beweisen, das euch das Haus
schon bekannt was? Es kann ja auch sein, das ihr euch nur die
Provision für den Makler sparen wollt? Wer soll da den
Unterschied finden? Das ist ein immer wiederkehrendes Problem,
da nämlich auch die Aussage des Verkäufers gegenteilig
ausgelegt werden kann.

Wenn du sofort dem Makler mitteilst, dass dir das Objekt bereits bekannt ist, und du es ggf. nachweisen kannst z.B. durch Aussage des Tippgebers, einen bereits stattgefundenen Besichtigungstermin, Zeugen o.ä. wirst du natürlich nicht provisionspflichtig.

Besser wäre es gewesen Ihr hättet
sofort bei der privaten Empfehlung dem Verkäufer gesagt, er
solle euren Namen beim Makler nennen, damit ihr keine
Provision zahlen braucht. Wenn der Makler natürlich einen
Knebelvertrag hat, dann müßt ihr sowieso zahlen.

Was für nen Knebelvertrag??? Da, niemand Verträge zu Lasten Dritter abschließen kann, ist es schlicht belanglos, welche Vereinbarungen der Verkäufer mit irgendwelchen Maklern abgeschlossen hat.

Zweite Frage:
Was würde eigentlich passieren, wenn uns das Haus schon über
einen anderen Makler angeboten worden wäre?
Müssten wir dann bei einem Kauf beide Makler bezahlen?
Hier in der Gegend werden einige Häuser von zwei und mehr
Maklern gleichzeitig angeboten…

Nein, hier liegt die Sachlage klar. Da zwei Makler die gebäude
anbieten, kann es keinen Ausschließichkeitsvertrag

Was ist das?

geben und
daher bekommt Makler 1 die Provision.
Gruß

Hier werden u.U zwei Provisionen fällig, wenn man dem zweiten nicht unmittelbar absagt, mit Hinweis auf Kenntnis durch Makler Nr.1
Ausnahme: Gehören beide(!) dem RDM an - einem Maklerverband, wird nur einmal die Provision fällig, haben die so irgendwie vereinbart.

Wenn du sofort dem Makler mitteilst, dass dir das Objekt
bereits bekannt ist, und du es ggf. nachweisen kannst z.B.
durch Aussage des Tippgebers, einen bereits stattgefundenen
Besichtigungstermin, Zeugen o.ä. wirst du natürlich nicht
provisionspflichtig.

Was in vielen Fällen leider erst per Gericht geklärt wird.

Was für nen Knebelvertrag??? Da, niemand Verträge zu Lasten
Dritter abschließen kann, ist es schlicht belanglos, welche
Vereinbarungen der Verkäufer mit irgendwelchen Maklern
abgeschlossen hat.

In einem mir bekannten Fall, hat der Makler mit dem Kunden eine Vereinbarung:„Alle Interessenten für das Haus, auch die Interessenten, die über andere Informationsquellen an Informationen über das zu veräußernde Objekt gelangt sind , sind an den Makler weiterzuleiten und die Provisionspflicht bleibt im vollem Umfang bestehen … Weiterhin obliegt die Entscheidung, welcher Interessent das Haus erhält, einzig und allein dem Makler…“ Das definiere ich persönlich unter einem Knebelvertrag, da alle Rechten (aber auch natürlich die Pflichten->Haus so schnell wie möglich zu verkaufen) beim Makler liegen.

Ausschließichkeitsvertrag

Was ist das?

Einzig der Makler, mit dem der Vertrag geschlossen worden ist, darf das Haus anbieten. Private Angebote sind an den Makler weiterzuleiten. Andere Makler dürfen nicht beauftragt werden.

Hier werden u.U zwei Provisionen fällig, wenn man dem zweiten
nicht unmittelbar absagt, mit Hinweis auf Kenntnis durch
Makler Nr.1

Absolut richtig, natürlich muß der Makler 2 über Makler 1 informiert werden und bitte rechtzeitig.

Hallo N. Schmidt,
es kann sein, das ich hier meine Erfahrungen eingebracht habe, die mit den Bestimmungen des RDM nicht zum tragen kämen. Leider haben sich nicht alle Makler solchen und ähnlichen Vereinigungen angeschlossen und akzeptieren deren Vorgaben nicht. Es gibt halt in allen Bereichen Personen, die durch besondere Geschäftsbedingungen und Praktiken für sich einen Vorteil erlangen können/wollen.

Das wollte ich nur mal ergänzen.

Viele Grüße

Martin