hat ein Immobilienmakler anspruch auf seine Provision, wenn das Kaufgeschäft auf Grund von Mängeln am Objekt nicht zustande kommt, bzw. rückabgewickelt wird oder eine der Vertragsparteien aus einem anderen wichtigen Grund vom Kaufvertrag zurücktritt?
doch: wenn der Makler seinen Teil des Vertrages erfüllt hat (nämlich die Vermittlung eines Miet-/Kaufvertrages zwischen Mieter und Vermieter bzw. Käufer und Verkäufer) hat er Anspruch auf die vereinbarte Bezahlung.