Makleranspruch Nichtzustandekommen von Kaufvertrag

Hallo liebe Wissenden,

hat ein Immobilienmakler anspruch auf seine Provision, wenn das Kaufgeschäft auf Grund von Mängeln am Objekt nicht zustande kommt, bzw. rückabgewickelt wird oder eine der Vertragsparteien aus einem anderen wichtigen Grund vom Kaufvertrag zurücktritt?

Kennt jemand vielleicht passende Paragraphen und/oder Vergleichsfälle?

Vielen Dank
Julian

Hallo,
das kommt ganz auf den Einzelfall und den entsprechenden Maklervertrag an.
Gruß
loderunner (ianal)

Hi und vielen Dank erstmal für die Auskunft.

Gibt es denn (k)eine generelle Reglung?

Danke
Julian

Hallo,

Gibt es denn (k)eine generelle Reglung?

doch: wenn der Makler seinen Teil des Vertrages erfüllt hat (nämlich die Vermittlung eines Miet-/Kaufvertrages zwischen Mieter und Vermieter bzw. Käufer und Verkäufer) hat er Anspruch auf die vereinbarte Bezahlung.

Gruß
Christian