Hallo Zusammen,
ein Objekt soll über Makler veräußert werden.
Zuständiger Bearbeiter ist in Urlaub.
Maklerbüro meldet sich, es wird ein Termin vereinbart zur Besichtigung. Es erscheint ein potentieller Käufer, eine 1/2 Stunde später eine unbekannte junge Frau die das Haus nicht kennt. Die Verkäuferin (nicht Maklerin) zeigt dem Käufer das Haus, Maklerin behauptet über manche Dinge Sachen die das Haus betreffen, Sachen die nicht stimmen. Käufer ein Kenner der Branche übersieht Maklerin und Aussagen. Käufer ist von Haus trotz der negativen Äußerungen der Maklerin überzeugt und meldet sich am nächsten Tag bei Verkäuferin, mit der Abssicht zu kaufen, jedoch soll der Makler sich Gedanken machen, wie er diesen groben Schnitzer wieder ausgebügelt bekommt, bzw. entgegen kommt.
Makler ist sich keiner Schuld bewußt, entschuldigt sich noch nicht einmal, dass es Pannen gab.
Haus Verkauf kommt vorerst nicht zustande, weil Käufer aus Prinzip nicht bereit 6000 Euro für solch eine Führung zu zahlen.
Angebot 4000 Euro zu bekommen, von Makler abgelehnt.
Frage: Kann Verkäufer den Makler haftbar machen? Kann Käufer was ausrichten?
Wie würdet ihr die Sache angehen?
Danke und Gruß
Clem