Hallo,
wie läuft es im Allgemeinen, wenn man einem Makler den Vermietungsauftrag nach 3 Wochen wieder wegnehmen will, weil die Wohnung doch nicht vermietet werden soll? Muss man dann seine bis dahin geleistete Arbeit (Anzeigen schalten, Besichtigungen) bezahlen? Ein schriftlicher Maklervetrag existiert nicht.
Herzliche Grüße
Erich