Hallo Pablopic
Du hast das Recht in die gesamten Unterlagen der Eigentümergemeinschaft Einsicht zu nehmen.(Bürozeiten, in den Räumen des Verwalters, kein Recht auf Kopien, jedoch Abschriften, ggf. Fotoapperat mitnehmen).
So kommst du an die Anschriften des Maklers und der anderen Eigentümer.
Verwalter vergessen häufig von wem sie bezahlt werden und handeln arrogant.
…"Ausserdem hatte der Hausverwalter einmal geäussert, dass eine WEG nicht zahlungsunfähig werden würde, da ja immer einer dabei ist, der bezahlt…
Das ist bedingt richtig, so lange auch nur einer der Eigentümer Geld hat, hat er für die Gemeinschaft zu zahlen, z.B. Verbindlichkeiten an Handwerker.
Hat sich in jüngster Zeit jedoch geändert, was das für euch bedeutet kann ich nicht einschätzen.
Wenn der Verwalter nicht spurt, kann man ihn daran erinnern, dass er bei schuldhaftem Unterlassen seine Aufgaben, selbst haftet.
Die Mitgliedschaft in einem Verein wie „Haus und Grund“ kostet nicht viel, bei uns 40€/a. Da bekommt man dann kostenlose Rechtsauskunft.
MfG
uwe
Der Verwalter gibt die Adresse des
Maklers nicht heraus, es scheint ihm nicht recht, wenn die
betroffenen Eigentümer miteinander reden, um Problem zu
verstehen und gemeinsam zu lösen. Hatte in einer anderen
Angelegenheit, als eine Miteigentümerin zu einem unklaren
Kostensachverhalt im Protokoll eingetragen war von ihm einen
heftigen Rüffel erhalten, dass ich nicht sie zu fragen hätte,
sondern gefälligst ihn. (Es wurde über eine Sonderumlage
entschieden, ohne dass man genau wusste, wie hoch sie
tatsächlich war. Ausserdem hatte der Hausverwalter einmal
geäussert, dass eine WEG nicht zahlungsunfähig werden würde,
da ja immer einer dabei ist, der bezahlt. Von woher das Geld
für die ca. 5000,- EUR Rückstände genommen wird, weiss ich
nicht, wurde mir auch nicht mitgeteilt. Es scheint mir alles
etwas merkwürdig.
Beste Grüsse
Pablopic