Maklerbefugnisse zwecks Hausgeldzahlungen?

Hallo MagicMa,

vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen.
Eine schriftliche Bitte für eine ausserordentliche Versammlung zwecks der Hausgeldaussenstände, wurde von der Verwaltung mündlich abgelehnt, es würde alles seinen Gang gehen, man sollte Vertrauen haben.
Wie ich erfahren habe, sind nun einige Miteigentümer aufgewacht und stellen Fragen. Bin gespannt, wie es weitergeht.

Beste Grüsse
Pablopic

Hallo Puddelchen,

vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen.
Ich hoffe, das Problem lässt sich schnell lösen.

Beste Grüsse
Pablopic

Hallo Pablopic

Du hast das Recht in die gesamten Unterlagen der Eigentümergemeinschaft Einsicht zu nehmen.(Bürozeiten, in den Räumen des Verwalters, kein Recht auf Kopien, jedoch Abschriften, ggf. Fotoapperat mitnehmen).
So kommst du an die Anschriften des Maklers und der anderen Eigentümer.

Verwalter vergessen häufig von wem sie bezahlt werden und handeln arrogant.

…"Ausserdem hatte der Hausverwalter einmal geäussert, dass eine WEG nicht zahlungsunfähig werden würde, da ja immer einer dabei ist, der bezahlt…

Das ist bedingt richtig, so lange auch nur einer der Eigentümer Geld hat, hat er für die Gemeinschaft zu zahlen, z.B. Verbindlichkeiten an Handwerker.
Hat sich in jüngster Zeit jedoch geändert, was das für euch bedeutet kann ich nicht einschätzen.

Wenn der Verwalter nicht spurt, kann man ihn daran erinnern, dass er bei schuldhaftem Unterlassen seine Aufgaben, selbst haftet.

Die Mitgliedschaft in einem Verein wie „Haus und Grund“ kostet nicht viel, bei uns 40€/a. Da bekommt man dann kostenlose Rechtsauskunft.

MfG
uwe

Der Verwalter gibt die Adresse des

Maklers nicht heraus, es scheint ihm nicht recht, wenn die
betroffenen Eigentümer miteinander reden, um Problem zu
verstehen und gemeinsam zu lösen. Hatte in einer anderen
Angelegenheit, als eine Miteigentümerin zu einem unklaren
Kostensachverhalt im Protokoll eingetragen war von ihm einen
heftigen Rüffel erhalten, dass ich nicht sie zu fragen hätte,
sondern gefälligst ihn. (Es wurde über eine Sonderumlage
entschieden, ohne dass man genau wusste, wie hoch sie
tatsächlich war. Ausserdem hatte der Hausverwalter einmal
geäussert, dass eine WEG nicht zahlungsunfähig werden würde,
da ja immer einer dabei ist, der bezahlt. Von woher das Geld
für die ca. 5000,- EUR Rückstände genommen wird, weiss ich
nicht, wurde mir auch nicht mitgeteilt. Es scheint mir alles
etwas merkwürdig.

Beste Grüsse
Pablopic

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hallo ,

dann nimm dir alleine einen anwalt …und spätestens wenn er klage bei gericht einreicht dann sind die beschuldigten parteien verpflichtet alles offen zu legen .

du könntest auch anzeige wegen betrug und unterschlagung bei der polizei stellen ,dann geht die sache direkt zum staatsanwalt .

alles gute und viel glück ,gruss nancy

Hallo und guten Tag,
es tut mir leid, dass ich erst jetzt antworte.

Grundsätzlich gibt es bei einem Mehrfamilienhaus einen Hausverwalter, nur der Hausverwalter ist verantwortlich und berechtigt, diese Hausgeldzahlungen einzuziehen oder zu bekommen. Dieser Hausverwalter legt auch die Hausgeldhöhe mit mittels einem Wirtschaftplan fest. Er ist nicht berechtigt, dierekt an die Mieter heranzutreten, da er nicht Eigentümer, sondern Verwalter dieser Wohnung ist.

Ein Makler wird jeweils von dem Vermieter also hier auch Eigentümer eingeschaltet, wenn die Wohnung vermietet oder verkauft werden soll, dies sollte der Eigentümer bzw. Vermieter selbst übernehmen, oder den Hausverwalter damit beauftragen. Ansonsten trägt der Makler hier keine Haftung.

Gruß Eva Haubrock

Hallo Eva,

danke für Deine Antwort.
Doch meine Fragen gingen in eine andere Richtung.
Es besteht der Verdacht, dass ein Makler die Hausgelder von 5 Eigentümern nicht an den Hausverwalter, der dies auf das Hausgeldkonto überweisen soll, weiterleitet.

Beste Grüsse
Paplopic

Hallo Nancy,

das ist eine gute Idee und die Chance etwaige Verklüngelungen aufzulösen.

Grüsse
Paplopic

Hallo Uwe,

danke für Deine Informationen.
Es ist wahr, die meisten Hausverwalter vergessen, dass sie im Grunde Dienstleister einer WEG sind und geraten so immer mehr ins Fahrwasser der „Herrscherschaft“.
Doch Kopien kann man als Eigentümer beantragen (gibt zwei Gerichtsurteile) nur man muss sie bezahlen. Die Höhe der Kopiekosten steht im Verwaltervertrag, was auch logisch macht, dass man Kopien erhalten kann. Allerdings können Mieter keine Kopien fordern, bzw. verlangen.

Beste Grüsse
Paplopic

Hallo Pablopic,

ja, da kann man gespannt sein.

Übrigens, gemäß §24 Nr. 2 muss der Verwalter eine Versammlung einberufen, „…wenn dies schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe von mehr als einem Viertel der Wohnungseigentümer verlangt wird.“

In § 24 Nr. 3 steht: " Fehlt ein Verwalter oder weigert er sich pflichtwidrig, die Versammlung der Wohnungseigentümer einzuberufen, so kann die Versammlung auch, falls ein Beirat bestellt ist, von dessen Vorsitzendem oder seinem Vertreter einberufen werden."

Viel Spaß…
MagicMa

Hallo,
was kann man tun?
Ich finde dich Sache ziemlich undurchsichtig.
Das Verwalter sollte im Namen der WEG auf Zahlung der Hausgelder klagen.
Ansonsten kann ich nicht weiterhelfen.
Gruss
Verena Kunz