Maklerbefugnisse zwecks Hausgeldzahlungen?

Was könnten die Hintergründe sein,
wenn eine Gruppe neuer Eigentümer
(wohnen jedoch nicht in ihren gekauften Immobilien,da diese vermietet sind)die scheinbar unabhängig voneinander ihre Wohnung (in einem Jahreszeitraum)von einem langjährigen Wohnungseigentümer gekauft haben,
ihr Hausgeld angeblich an einen Makler (in einer anderen Stadt) zahlen, der diese Gelder jedoch seit Monaten nicht auf das vom Hausverwalter (eine andere Person) angegebene Hausgeldkonto überweist und somit eine Hausgeldschuld
von mehreren tausend Euro zusammenkommt?
Dieser Makler forderte dann auch noch von einem Mieter mitten im Jahr
einen höheren Betrag auf die Nebenkosten (nicht die Kaltmiete),
ohne dass der Wirtschaftsplan der WEG geändert wurde.
Was kann man als Wohnungseigentümer tun?

Das ist ganz einfach. Wegen der fehlenden Hausgelder klagen oder mindestens Mahnbescheid erlassen.

Gruss blauonor

Hallo Hilfesuchender,

der oder die neuen Eigentümer können zur Verwaltung Ihrer Wohnungen nätürlich einen Makler mit der Verwaltung der Wohnungen beauftragen.
Dies hat mit der Verwaltung dieses Wohanlage nichts zu tun.
Der Verwalter der Wohnanlage soll seine Pflicht tun und die Hausgeldumlage der säumigen Eigentümern einfordern bzw. einklagen.

mit freundlichen Grüßen

Hans-Joachim Aubertin

Der Makler (als Vertreter des Vermieters) kann vom Mieter eine höhere Vorauszahlung verlangen, wenn die letzte Abrechnung eine Nachzahlung ergeben hat. Dies hat mit der WEG nichts zu tun.

Als Eigentümer können Sie relativ wenig machen. Ist auch nicht Ihre Aufgabe, sondern die dies Verwalters.

Reden Sie doch mal mit dem Verwalter, ob tatsächlich Rückstände bestehen. Wenn dem so ist, hat der Verwalter die offenen Hausgelder einzutreiben.

Weisen Sie den Verwalter schriftlich darauf hin. Arbeiten Sie mit dem Verwalter zusammen. Ggf. sind in die Tagesordnung zur Versammlung einige Beschlüsse aufzunehmen, zur Sicherung der Forderungen. Notfalls ist auch eine außerordentliche ETV einzuberufen.

Wenn es sich tatsächlich um mehrere tausend Euro handelt, machen Sie dem Verwalter Druck, damit dieser tätig wird und Ihren Miteigentümern auf die Füße steigt.

hallo ,

da kann nur ein anwalt helfen …den es könnte auch sein das der makler das geld unterschlägt -das wäre ein straftatbestand welcher vom staatsanwalt geprüft werden muss.

nebenkosten dürfen nicht einfach so erhöht werden -erst wenn ein minus der bereits gezahlten nebenkosten enstanden ist bei der jahresabrechnung des weiteren müssen nebenkostenerhöhungen immer mindestens 3 monate im vorraus schriftlich angeküdigt werden !

am besten tust du dich mit den anderen eigentümern zusammen und sucht euch einen anwalt — sammelklage einreichen und abwarten was passiert ! gruss nancy

Hallo Pablopic,
danke für Deine Anfrage - leider muss ich da auch passen. Habe davon keine Ahnung und möchte Dir nichts falsches sagen. Hoffentlich hattest Du an anderer Stelle bereits mehr Glück.
Wünsche Dir viel Erfolg.
Liebe Grüße
Puddelchen

Hallo Pablopic
So wie sie schreiben handelt es sich hier um einen Betrug in organisierter Qualität.Die hausverwaltung sollte schnellst möglich eine frist mit Termin setzen in denen die Hausgelder eingefordert werden.Danach ist eine Klage unabwendbar.Meine Meinung dazu , es sieht so aus dass die Hausgemeinschaft um ihre hausgelder geprellt werden soll ,mit kostenintensiven Klagen.
Gruß
Süden78

Hallo,

ich wiederhole.
Neue Eigentümer überweisen ihre Hausgeld an eine fremde Person ( Makler). Dieser reicht das Geld jedoch nicht an den Verwalter der Eigentümergemeinschaft weiter.

Die Eigentümer schulden ihr Hausgeld.(Ob sie nun an einen Makler oder den Papst überweisen spielt keine Rolle).
Ggf. ist in der Teilungserklärung der Umgang mit den säumigen Eigentümern geregelt.
Der Verwalter muss handeln, im Extremfall wird den Eigentümer ihr Eigentum entzogen.
Das kann relativ schnell gehen, wenn die Eigentümergemeinschaft dadurch „zahlungsunfähig“ wird (Rücklagen = Null).

Fordert irgend ein Makler von einem Mieter mehr Geld, geht das die Eigentumer erst mal nichts an. Ist eine Sache zwischen dem einen Eigentümer und dem Mieter.
Hintergrund könnte z.B. eine personenbezogene Umlage sein und in der Wohnung hat sich die Anzahl der Personen erhöht.
Ich unterstelle, dass der Makler von dem Eigentümer mit der „Verwaltung“ der Eigentumswohnung beauftragt ist. Also ein Verwalter für das Sondereigentum.

Erscheint mir alles etwas dubios.

Motive für das Handeln fallen mir auch keine ein.

Was kann man tun?
Miteinander sprechen. Den Verwalter ansprechen, die neuen Eigentümer, den Makler, den Mieter.

MfG
uwe

Rechtlich kann ich Dir keine Hinweise geben, aber mir stellt es so dar:
a) der Makler führt anscheinend die Sondereigentumsverwaltung für die Eigentümer durch
b) für den Verwalter der WEG ist entscheidend: Ist das Geld auf dem Konto der WEG eingegangen? Wenn nein, spielt für ihn der Rest keine Rolle. Die betreffenden Eigentümer sind rückständig mit den notwendigen Konsequenzen.
c) eine Erhöhung der Vorauszahlung auf die Betriebskosten kann man immer verlangen; ohne Rechtsgrund muss sie der Mieter nicht bezahlen.

Hallo Pablobic,

das sind jetzt mehrere Dinge, die muss man etwas trennen.
Wenn das Hausgeld an einen Makler, nicht an den Verwalter bezahlt wird, so kann das nur den Sinn machen, wenn dieser Makler die Betriebskostenabrechnungen an die Mieter für die Eigentümer vornimmt. bzw. er sogar Zwischenvermieter ist.
Im Prinzip hat aber das Hausgeld an den rechtmäßig gewählten Verwalter zu fließen, damit die hauseigenen Kosten auch übernommen werden können. Ist das nicht der Fall, sollte der Verwalter schleunigst mit allen Mittel sich an die Eigentümer, denn nur die sind seine Partner, wenden, damit die Zahlungen auch erfolgen. Wenn hier größere Fehlbeträge auflaufen, kann das für die restlichen Eigentümer sehr schnell schmerzhaft werden, denn die laufenden Kosten (für Gas, Strom, Wasser, städtische Gebühren usw.) müssen ja bezahlt werden. Im schlimmsten Falle von den restlichen, ehrlichen Eigentümern.
Also nochmals: hier schnellstens und konsequent handeln.
Wer eine höhere Vorauszahlung der Betriebskosten verlangt, muss dies entsprechend nachweisen. D. h. die bisherige Vorauszahlung war nicht ausreichend und es kam zu einer größeren Nachzahlung. Dies kann unabhängig vom Wirtschaftsplan sein, das kommt auf die bisher vereinbarte Höhe der Vorauszahlungen an. Wenn also bei der letzten Abrechnung eine Nachzahlung erforderlich war, kann der Eigentümer, im vorliegenden Fall wohl als Vertreter dieser Makler (aber nur im Auftrag des Vermieters) eine entsprechend angepasste neue Vorauszahlung verlangen.

Ich hoffe etwas Licht in das Dunkel dieser Fälle gebracht zu haben und wüsche Eurer WEG alles Gute.
Hubert

Hallo,

so wie ich es verstehe, handelt es sich um Eigentumswohnungen von denen nur ein Teil Hausgeldkosten (Instandhaltungskosten oder ?)an den per Beschluß beauftragten Hausverwalter zahlen.

Gründe hierfür könnten sein:
1.) neue Beschluß
2.) neue Hausverwaltung

Bitte informiere mich über den Sachstand un weiteren Verlauf!
Vielen Dank!
MfG. Ecky1

Über die Gründe lässt sich nur spekulieren, das macht keinen Sinn.

Was ist zu tun?

Als Eigentümer bei der nächsten Eigentümerversammlung die neuen Eigentümer ansprechen und zur besseren Zahlungsmoral auffordern. Klarstellen dass man nichts anderen Menschen vorfinanzieren möchte.

Die Hausverwaltung sollte wissen was zu tun ist. Mahnen (gegen die im Rückstand sich befindenen Eigentümer) und dann wenn fruchtlos unverzüglich Hausgeldklage einreichen.

Mit dem „Makler“ hat die Wohnungseigentümergemeinschaft erst einmal nicht zu tun. Ob die Mieter an ihn zahlen oder gar keine Miete zahlen ist nicht Sache der Eigentümergemeinschaft.

Hallo fseibert,

vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen.
Ich hoffe, das Problem lässt sich schnell lösen.

Beste Grüsse
Pablopic

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Hallo Ecky1,

vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen.
Soweit ich weiß hat die Hausverwaltung ein Mahnverfahren gemacht. Hoffe nur, dass sich diese Eigentümer nicht ins Ausland absetzen (ausländische Namen dabei), denn das hatten wir vor wenigen Jahren schon einmal erlebt und mussten etwa 4 Jahre Hausgeld und Sonderumlagen mitragen. Hängt in diesem Fall weder mit einem Beschluss noch mit der Hausverwaltung zusammen.
Ich hoffe, das Problem lässt sich schnell lösen.

Beste Grüsse
Pablopic

Hallo Herr Haßlacher,

vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen.
Mahnungen sind geschrieben. Jetzt hoffe ich, dass Licht ins Dunkle kommt. Die Hausverwaltung hat auf einige meiner Fragen geantwortet. Um das ganze komplett und richtig nachzuvollziehen, fehlen mir leider noch wesentliche Informationen, so kann ich anhand der Aussagen von Miteigentümern und Mietern nur gewisse Zusammenhänge vermuten.
Mir wurde von der Verwaltung geschrieben, dass zwar etwa 5.000,- EUR Hausgeldrückstände bestehen, aber der WEG kein Schaden dadurch entsteht und dass dies halt eben das Risiko ist, wenn man eine Eigentumswohnung kauft. Eine andere Eigentümerin, die auch Fragen zwecks der Rückstände an die HVW stellte, wurde unter anderem gefragt, ob sie den kein Vertrauen an die HVW hätte, oder gar deren Job machen wolle. Die HVW ist genervt von den Eigentümern, die diesbezüglich (Fehlbeträge Hausgeld) Fragen stellen. Was die Mieterin betrifft, so hat sich bei ihr in den Jahren nichts verändert, was eine Erhöhung der Nebenkosten rechtfertigen würde. Der Makler hatte ihr die Forderung lediglich mehrmals mündlich mitgeteilt, sie sogar an der Arbeit angerufen, aber trotz ihrer Bitte, bekam sie die Forderung von ihm nicht schriftlich. Er hat sich jetzt auch nicht mehr bei ihr gemeldet. Angeblich soll dies auch der Makler sein, der uns diese 5 neue Eigentümer beschert hat, dessen Rückstände sich nach meinem derzeitigen Kenntnisstand auf etwa 5000 EUR belaufen.
Irgendwie ist das alles etwas dubios.

Beste Grüsse
Pablopic

Hallo dimager,

vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen.
Ja, es sieht in etwa so aus.
Mehr werde ich hoffetlich bald oder irgendwann erfahren.

Beste Grüsse
Pablopic

Hallo Uwe,

vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen.
Sehe es genauso wie Du. Der Verwalter gibt die Adresse des Maklers nicht heraus, es scheint ihm nicht recht, wenn die betroffenen Eigentümer miteinander reden, um Problem zu verstehen und gemeinsam zu lösen. Hatte in einer anderen Angelegenheit, als eine Miteigentümerin zu einem unklaren Kostensachverhalt im Protokoll eingetragen war von ihm einen heftigen Rüffel erhalten, dass ich nicht sie zu fragen hätte, sondern gefälligst ihn. (Es wurde über eine Sonderumlage entschieden, ohne dass man genau wusste, wie hoch sie tatsächlich war. Ausserdem hatte der Hausverwalter einmal geäussert, dass eine WEG nicht zahlungsunfähig werden würde, da ja immer einer dabei ist, der bezahlt. Von woher das Geld für die ca. 5000,- EUR Rückstände genommen wird, weiss ich nicht, wurde mir auch nicht mitgeteilt. Es scheint mir alles etwas merkwürdig.

Beste Grüsse
Pablopic

Hallo Herr Mueller,

vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen.
Für Ihre Vermutung (Betrug in organisierter Qualität) sprechen anhand auch vergangener Ereignisse in den Jahren mit „zusammenhängenden“ Hausverwaltungen und anderen Teilnehmern, dafür zu.
Das Problem dabei ist, versuchte schon einiges aufzudecken und Licht in gewisse Ereignisse zu bringen,
wurde aber in übler Art und Weise von gewissen Personen die derartiges unterstützen, angegangen.

Beste Grüsse
Pablopic

Hallo nancy,

vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen.
Ja, ich gehe auch von einem Betrug aus. Doch leider weigert sich die Hausverwaltung mir den Namen des Maklers zu nennen.
Die Eigentümer sind sich nicht so grün. Sie wurden meiner Meinung nach gezielt gegeneinander ausgespielt in all den Jahren durch gewisse Personen, die Entscheidungen zu ihren Gunsten und Geldbeuteln steuerten, damit sich keine Einheit bilden lässt.
Es gibt noch mehr „Baustellen“ in dieser WEG.

Beste Grüsse
Pablopic

Hallo Herr Aubertin,

vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen.
Ich hoffe, das Problem lässt sich schnell lösen.

Beste Grüsse
Pablopic