ist man verpflichtet, als Immobilienmakler ein Maklerbuch zu führen? Wenn ja, was MUSS da rein und in welcher Form muss es dargestellt werden (gibt es ein Programm oder Vordrucke oder sonst was?) und wozu dient es überhaupt? Bestimmt für das Finanzamt, oder?
ist man verpflichtet, als Immobilienmakler ein Maklerbuch zu
führen? Wenn ja, was MUSS da rein und in welcher Form muss es
dargestellt werden (gibt es ein Programm oder Vordrucke oder
sonst was?) und wozu dient es überhaupt? Bestimmt für das Finanzamt, oder?
Als Immobilienmakler hat man eine Gewerbeerlaubnis nach § 34c GeO. Diese verpflichtet einen, einmal jährlich ein Testat eines WP der Aufsichtsbehörde, in der Regel der Landkreis, vorzulegen. Damit der WP testieren kann, muß man ihm seine Geschäftstätigkeit dokumentieren.
Am besten klärt man mit dem WP, welche Informazionen er braucht, um sein Testat zu erstellen.
Das stimmt nicht mehr, die Prüfungspflicht für Makler und Darlehensvermittler wurde zum 01.07.2005 abgeschafft. Für Bauträger besteht weiterhin Prüfungspflicht.
Eine „außerordentliche“ Prüfung gibt es noch, das heißt auf Anforderung der Aufsichtsbehörde ist die Prüfung auch bei Maklern- und Darlehensvermittlern durchzuführen.
Das stimmt nicht mehr, die Prüfungspflicht für Makler und
Das ist mir neu.
Das stimmt aber! § 16 MaBV verweist einfach nicht mehr auf § 34c I Nr. 1 GewO.
Wurde damals als Maßnahme des Bürokratieabbaus beschlossen.
Ist auch stimmig: Bauträger und Fondsvermittler bekommen regelmäßig von ihren Kunden erhebliche Gelder zur „treuhänderischen“ Verwaltung - Immobilienmakler nur ihre Courtage.