Maklercourtage?

Hallo Experten,
Verkäufer V bietet sein Haus über Makler M zum Verkauf an. Dieser führt nach eigenen Angaben Besichtigungen mit Interessenten durch, ohne V jedoch Namen zu nennen.
Nach einiger Zeit endet der Maklervertrag, in dem unter anderem auch eine hälftige Provisionspflicht des Verkäufers vereinbart wurde. M nennt V noch immer keine Namen von Interessenten, mit denen er besichtigt hat.
V beschließt, die Immobilie von privat anzubieten. Er geht dazu auch mit dem Preis herunter.
Es dauert nicht lange und es findet sich ein Käufer K. V und K werden handelseinig, das Haus wird verkauft.
Erst später stellt sich heraus, dass K zu den Interessenten gehörte, die mit M bereits besichtigt hatten.
Dass K dem Makler M Provision schuldet, scheint klar. Wie ist es aber mit V, der von dem Kontakt des K mit dem Makler gar nichts wusste? Muss V dem M auch Provision zahlen?

Danke für Eure Meinungen dazu.

florestino

es aber mit V, der von dem Kontakt des K mit dem Makler gar
nichts wusste? Muss V dem M auch Provision zahlen?

Ich würde sagen ja. Denn der Käufer kam auf seine Vermittlung mit dem Verkäufer zusammen.

Moin florestino,

wie sieht in dem Fall der Vertrag/Vereinbarung mit dem Makler aus? Aus den vorliegenden Informationen ist weder ableitbar, ob K oder V dem Makler etwas schulden.

Ufoo

Moin Ufoo,
der Vertrag zwischen Makler und Verkäufer sieht vor, dass der Verkäufer die Hälfte der Provision zu tragen hat (siehe Eingangspost).
Der Makler wird mit dem Käufer einen eigenen Maklervertrag abgeschlossen haben, bevor er diesem die Immobilie gezeigt hat - daher steht die Zahlungspflicht des Käufers gegenüber M außer Frage.
Die Frage ist nun, ob V zahlungspflichtig ist, da es während der Laufzeit des Maklervertrags zu keinerlei Kontakt zwischen V und K kam.
V wurden die Namen der Interessenten von M weder während der Vertragslaufzeit noch an deren Ende benannt.
Ein Kontakt zwischen V und K kam erst durch das erneute Inserieren der Immobilie (diesmal von V direkt) zustande.
Gruß florestino