Maklercourtage ?

Ich habe folgende Frage: wir haben einen Makler mit dem Verkauf unserer Eigentumswohnung beauftragt (Alleinvertrag). Im Vertrag hat der Makler den Abschnitt Verkäufercourtage zu unseren Gunsten komplett gestrichen (übrigens ohne das wir danach gefragt haben). Jetzt hat der Verkauf ca. ein halbes Jahr gedauert und plötzlich bekommen wir einen Anruf vom Makler, dass er jetzt doch 1000 Euro +MWST. von uns haben will, da er ja soviel Aufwand mit dem Verkauf hatte. Außerem meinte er noch, wir sollten froh sein, dass er uns so entgegenkäme. Juristisch gesehen hätte er Recht auf eine viel höhere Summe. Stimmt das und müssen wir das wirklich bezahlen, wir haben immerhin einen schriftlichen Vertrag, in dem steht, das wir nichts bezahlen müssen ?

Hi Nikki2010, kenn ich mich leider nicht so aus,
allerdings findest Du vielleicht hier was:
http://www.juraforum.de/lexikon/Maklerprovision

Ich habe folgende Frage: wir haben einen Makler mit

dem

Verkauf unserer Eigentumswohnung beauftragt

(Alleinvertrag).

Im Vertrag hat der Makler den Abschnitt

Verkäufercourtage zu

unseren Gunsten komplett gestrichen (übrigens ohne das

wir

danach gefragt haben). Jetzt hat der Verkauf ca. ein

halbes

Jahr gedauert und plötzlich bekommen wir einen Anruf

vom

Makler, dass er jetzt doch 1000 Euro +MWST. von uns

haben

will, da er ja soviel Aufwand mit dem Verkauf hatte.

Außerem

meinte er noch, wir sollten froh sein, dass er uns so
entgegenkäme. Juristisch gesehen hätte er Recht auf

eine viel

höhere Summe. Stimmt das und müssen wir das wirklich

bezahlen,

wir haben immerhin einen schriftlichen Vertrag, in dem

steht,

das wir nichts bezahlen müssen ?

hallo nikki,
ich bin leider auch kein Experte auf diesem Gebiet sondern auch nur Betroffener.Aber wenn ich das richtig verstehe, wurde die Wohnung verkauft, und im Vertrag mit dem Makler steht, das die Maklercourtage vom Käufer getragen wird und nicht von Ihnen.Es kann ja wohl nicht sein, das dem Makler jetzt von beiden Seiten eine Maklercourtage zusteht.
mfG F.Hessenius

Ich kann ihnen nur nach französischen Recht Auskunft erteilen. Ich nehme aber an, dasa sie sich in Deutschland befinden.

Mit freundlichen Grüssen
Urs B.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke für den Hinweis, leider habe ich auch dort keine eindeutige Antwort gefunden.

Leider bin ich überhaupt kein Experte auf diesem Gebiet und kann Dir da gar nicht weiterhelfen!