Maklercourtage

Hallo,

wir wollen eine Immobilie erwerben. Dieser Kauf läuft über einen Makler dessen Courtage eine Höhe von 5% beträgt. Wir haben jetzt gehört, dass es rechtliche Vorgaben gibt, die eine Courtage auf 3,5 % beschränken. Ist das richtig ??

Hi,

Maklerprovision ( §§ 652 ff. BGB). Wird ein Grundstück durch einen Makler vermittelt, so ist eine Provision an den Makler zu zahlen. Die Höhe der Provision wird frei vereinbart. Übliche Provisionssätze bei Vermittlung von Grundstücken sowie Ein- und Mehrfamilienhäusern: 3 bis 6 % des Kaufpreises. Achte darauf, dass die Ust. bereits drin ist.

Hoffe es hilft dir. Aber 5 % ist schon heftig… Wenn man bedenkt, was so ein Haus kostet.

Gruesse aus dem Universum

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Hi,

Maklerprovision ( §§ 652 ff. BGB). Wird ein Grundstück durch
einen Makler vermittelt, so ist eine Provision an den Makler
zu zahlen. Die Höhe der Provision wird frei vereinbart.
Übliche Provisionssätze bei Vermittlung von Grundstücken sowie
Ein- und Mehrfamilienhäusern: 3 bis 6 % des Kaufpreises. Achte
darauf, dass die Ust. bereits drin ist.

Hoffe es hilft dir. Aber 5 % ist schon heftig… Wenn man
bedenkt, was so ein Haus kostet.

  1. Es können insgesamt 6% Provision verlangt werden zzgl. Mwst. ob diese von einem oder beiden Vertragsparteien oder in einer beliebeigen äTeilung erfolgt ist freigestellt.

  2. 5% sind nicht heftig, die Banken in unserem Raum nehmen alle 6%, das volle Limit vom Käufer.

gruss

Hallo - es gibt sie halt doch noch…die schwarzen schafe…Du musst folgendes verstehen der Makler kann sowohl als auch bei Dir bzw. seinem Auftraggeber abkassieren - also dann rechne doch mal nach 5 oder 6 Prozent plus MWST von Dir und dann noch mal dasselbe vom Auftraggeber…naja im normalfalle werden von 1 Prozent bis 3 Prozent zzgl. MWST verlangt alles darüber ist wucher und gehört zu den mähhhhhhh !!! Wenn Du ein Haus suchst dann entweder selber suchen oder zu einem RDM Makler oder VDM oder FIABCI wobei der RDM seine Mitglieder wenigstens ein bisschen überprüft. Wenn der Makler auf dem Haus hockt - das euch gefällt - nichts unterschreiben und am besten warten bis der Alleinauftrag ausläuft oder einen anderen Makler mit dem Objekt beauftragen (meistens handelt man dann eine Lösung zwischen Kollegen aus - wobei die 3 % dann noch besser sind für diesen Makler als 5-6 Prozent für den einen Makler) Grüsse aus Ampfing

Nein, ist es nicht. Es gibt keine gesetzlichen Beschränkungen. Also sind auch Verhandlungen mit dem Makler über die Courtage möglich.

Gruß Norbert

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Bin Neuling hier, also bitte sorry, wenn es etwas holprig geht.

  1. Maklercourtage kann vom Makler mit dem Käufer, mit dem Verkäufer oder mit beiden Parteien vereinbart werden, jedoch in dere Regel als GESAMTCOURTAGE nur bis zur ORTSÜBLICHEN Höhe. (z.B. in Berlin derzeit 6% zzgl. Mwst, also 6,96%)

  2. Die Maklercourtage kann grundsätzlich mit dem Makler verhandelt werden, wobei der Makler eben nicht zwangsläufig verhandeln MUSS. Klingt vielleicht komisch: je schwerer das Objekt zu verkaufen ist, desto verhandlungsbereiter wird der Makler sein.

  3. Bei Provisionen über 10% INKL. Mwst liegt der Verdacht des Wuchers sehr nahe. Es kann aber durchaus gerechtfertigt sein, bei Verkauf eines Baugrundstückes für 26.000 eine Courtage von 2.600 EURO zu vereinbaren.

  4. ACHTUNG: der Tipp mit dem Abwarten des Auftrages und dann kaufen könnte zu bösen Überraschungen führen: kann der Makler u.U. bis zu einem Zeitraum von 2 Jahren (ist keine gesetzlich vorgeschrieben Frist, wie etwa eine Verjährung !!) seine Mitwirkung am Zustandekommen des Hauptvertrages (also des notariellen Kaufvertrages) nachweisen, entfällt die Provisionspflicht keinesfalls. Pfiffige Makler fahren schon immer mal an den Objekten vorbei und schauen, wer nach Abbruch der Vermittlungen dort eingezogen ist.

Wenn Du mit meinen Auskünften nicht zufrieden bist oder mehr wisssen willst, schreib mir einfach eine mail.

Hoffe geholfen zu haben
tom56

so ein Tipp von einem Immo-Fachwirt?

Sehr geehrter Herr Kollege,

ihre einlassungen sind sowas von neben der Rechtsprechung, daß es einem graust.

gruss

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Hallo - es gibt sie halt doch noch…die schwarzen
schafe…Du musst folgendes verstehen der Makler kann sowohl
als auch bei Dir bzw. seinem Auftraggeber abkassieren - also
dann rechne doch mal nach 5 oder 6 Prozent plus MWST von Dir
und dann noch mal dasselbe vom Auftraggeber…naja im
normalfalle werden von 1 Prozent bis 3 Prozent zzgl. MWST
verlangt alles darüber ist wucher und gehört zu den mähhhhhhh
!!!

I´m sorry, aber das stimmt so hinten und vorne nicht.
Es kommt immer auf die Gegend an. Bsp. Frankfurt: absolut alle Makler, egal ob jetzt ein freier oder Sparkasse oder sonst einer, verlangen 5,8 % incl MwSt und zwar vom Käufer. Für den Verkäufer ist das Ganze kostenfrei.
Natürlich sieht die Situation in Ampfing anders aus *g*, als wir im Lk RO gewohnt haben, wär ich niemals auf die Idee gekommen, eine Wohnung über den Makler zu kaufen oder zu mieten, aber in einer Großstadt geht das nun mal kaum oder dauert ewig lange. Wobei ich persönlich die Provisionsaufteilung zwischen Käufer und Verkäufer begrüßen würde…