jemand hat eine Wohnung zur Miete gefunden, die von einem Makler inseriert wurde. Der Mietvertrag wurde unterschrieben, der neue Mieter hat die Provision an den Makler auch schon überwiesen.
Nun benehmen sich die neuen Vermieter ziemlich blöd…aber das ist eine andere Geschichte. Es besteht allerdings die Gefahr, dass man „im gegenseitigen Einvernehmen“ den Mietvertrag wieder löst und der neue Mieter garnicht in die Wohnung einzieht.
Kann man die bereits bezahlte Provision vom Makler nun wieder zurückverlangen?
Die Tätigkeit des Maklers beschränkt sich auf den Nachweis der Wohnung und die Vermmittlung der Mietvertrags-Gelegenheit. Mit Unterzeichnung des Mietvertrages endet die Maklertätigkeit/der Maklervertrag. Für alles daß, was nach der Mietvertragsunterzeichnung passiert, kann der Makler nichts und ist dafür auch nicht haftbar oder erstattungspflichtig.
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Für alles daß, was nach der Mietvertragsunterzeichnung passiert, kann der Makler nichts und ist dafür auch nicht haftbar oder erstattungspflichtig.
…aber einleuchtend.
Wie sieht es denn mit dem Vermieter aus? Kann man die Provision und weitere entstehende Kosten wie z.B: Schadenersatz für bereits bestellte Umzugsfirma, Hotelkosten (weil die bisherige Wohnung geräumt werden muß) in Rechnung stellen?
Wie sieht es denn mit dem Vermieter aus? Kann man die
Provision und weitere entstehende Kosten wie z.B:
Schadenersatz für bereits bestellte Umzugsfirma, Hotelkosten
(weil die bisherige Wohnung geräumt werden muß) in Rechnung
stellen?
Du hast selber gesagt: ‚in gegenseitigem Einverständnis‘ Vertrag aufgelöst. Woraus willst Du denn dann jetzt auf einmal eine Schadensersatzpflicht herleiten? Das hättest Du in die Auflösungsverhandlungen einbringen müssen.
Gruß
Axel (ianal)
Du hast selber gesagt: ‚in gegenseitigem Einverständnis‘
Vertrag aufgelöst. Woraus willst Du denn dann jetzt auf einmal
eine Schadensersatzpflicht herleiten?
Ich schrieb aber auch, dass sich der Vermieter „ziemlich blöd“ benimmt, was letztendlich zur Auflösung des Vertrags führen kann. Evtl. kommt es auch nicht zur Auflösung, sondern zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Es sieht aktuell so aus, als möchte der Vermieter dem Mieter bereits vor dem Einzug das Leben schwer machen. In der Befürchtung, nach dem Einzug könnte das noch schlimmer werden, würde der Mieter gerne - vernünftigerweise - von der Erfüllung des Mietvertrags Abstand nehmen. Allerdings kann und will er es sich nicht leisten, auf den damit verbundenen Kosten und Unannehmlichkeiten sitzen zu bleiben.
Das hättest Du in die Auflösungsverhandlungen einbringen müssen.
Kann ich nicht, da es nicht um mich geht. Vielmehr bin ich gefragt, jemand genau für diese nun kommenden Auflösungsverhandlungen zu bewaffnen.
Und…glaube mir…meine Argumente in vergleichbaren Situationen würde ich in einem Rechtsforum nicht schreiben dürfen
m.E. wird eine Auflösung des Mietvertrages in gegenseitigem Einverständnis nicht zustande kommen, wenn man den Vermieter um Schadenersatz angeht. Dann wird er darauf bestehen, dass eingehalten wird und man kann nur noch ordentlich kündigen.
Dann hat derjenige nicht nur den Schaden sondern auch noch 3-Monatsmieten zu zahlen. Wenn also die Chance besteht, das der Vermieter so entgegenkommend ist, den Vertrag aufzulösen, sehe ich hierin schon eine ungewöhnliche Verhaltensweise für einen solch „biestigen“ Vermieter.
Hier muss man sich wohl entscheiden: Auflösung oder Streit. Bei Streit kann man dann sicherlich auch den entstandenen Schaden geltend machen. „Komisches“ Verhalten wird m.E. aber im Streitfall nicht ausreichen um einen Schadenersatz zu begründen.
Zwar kann ich sehr gut verstehen, dass man ein Mietverhältnis gar nicht erst eingeht, wenn man schon merkt wo das hinläuft, dann muss man aber evtl. in den saueren Apfel beissen und ein paar Unannehmlichkeiten auf sich nehmen.
Wahrscheinlich ist eh der Makler der lachende Dritte, der die Wohnung evtl. noch einmal provisionspflichtig vermitteln darf.
m.E. wird eine Auflösung des Mietvertrages in gegenseitigem
Einverständnis nicht zustande kommen, wenn man den Vermieter
um Schadenersatz angeht. Dann wird er darauf bestehen, dass
eingehalten wird und man kann nur noch ordentlich kündigen.
Ja, wird vermutlich so kommen.
Dann hat derjenige nicht nur den Schaden sondern auch noch
3-Monatsmieten zu zahlen. Wenn also die Chance besteht, das
der Vermieter so entgegenkommend ist, den Vertrag aufzulösen,
sehe ich hierin schon eine ungewöhnliche Verhaltensweise für
einen solch „biestigen“ Vermieter.
Yep…allerdings…beim Gedanken, ein derart bockiger Vermieter zeigt irgendein „Entgegenkommen“, stellt es mir die Nackenhaare auf.
Hier muss man sich wohl entscheiden: Auflösung oder Streit.
Bei Streit kann man dann sicherlich auch den entstandenen
Schaden geltend machen. „Komisches“ Verhalten wird m.E. aber
im Streitfall nicht ausreichen um einen Schadenersatz zu
begründen.
Ja, Streit wird wohl hier dann eher in Frage kommen…
Zwar kann ich sehr gut verstehen, dass man ein Mietverhältnis
gar nicht erst eingeht, wenn man schon merkt wo das hinläuft,
dann muss man aber evtl. in den saueren Apfel beissen und ein
paar Unannehmlichkeiten auf sich nehmen.
…paar Unannehmlichkeiten… ist gut… Mehrere tausend Euro im ungünstigsten Fall.
Wahrscheinlich ist eh der Makler der lachende Dritte, der die
Wohnung evtl. noch einmal provisionspflichtig vermitteln darf.
Ja, das sehe ich auch so. Ich kümmere mich gerade um Umschulungsmaßnahmen, der Beruf gefällt mir
Wahrscheinlich ist eh der Makler der lachende Dritte, der die
Wohnung evtl. noch einmal provisionspflichtig vermitteln darf.
Ja, das sehe ich auch so. Ich kümmere mich gerade um
Umschulungsmaßnahmen, der Beruf gefällt mir
Ich habe einen Fall erlebt, wo sich nach Anmietung der Wohnung herausstellte, dass die elektrischen Leitungen alle erneuert werden mussten. Da die Hausverwaltung es nach mehr als einer Woche nach Mietbeginn immer noch nicht geschafft hatte, den Elektriker zu beauftragen, da man sich nicht einig war ob Überputz- oder Unterputzleitungen verlegt werden sollten, hat der Mieter entsprechend Druck ausgeübt, bis die Hausverwaltung anbot den Mietvertrag aufzuheben. Der Mieter ist darauf eingegangen, da er mittlerweile froh war nicht in die Wohnung einziehen zu müssen.
In diesem Fall war auch der Makler genädig und hat die Courtage wieder zurückbezahlt.
Gruß Rotraut
PS: Ich wüßte bis heute gerne, wie lange es letztlich gedauert hat bis die Arbeiten durchgeführt waren.