Maklercourtage auch bei Zwangsversteigerung?

Hallo liebe Experten,
hat ein Makler auch dann Anspruch auf seine Courtage, wenn seine Vermittlung an mich durch eine Zwangsversteigerung der Immobilie ‚unterbrochen‘ wird und ich die Immobilie ersteigere?

Danke für die entsprechende Info.

Gruß, Bert

hat ein Makler auch dann Anspruch auf seine Courtage, wenn
seine Vermittlung an mich durch eine Zwangsversteigerung der
Immobilie ‚unterbrochen‘ wird und ich die Immobilie
ersteigere?

Das kann ich mir nicht vorstellen. Ein Zwangsversteigerungsverfahren dauert viele Monate, d.h. der Makler muß beim Anbieten des Objektes gewußt haben, dass ein solches Verfahren läuft und den Interessenten darauf hinweisen. Häufig werden Makler eingeschaltet, um zahlreiche Interessenten zu Versteigerunsgtermin zu bekommen, dann bezahlt der Auftraggeber den Makler und nicht der Bieter, der den Zuschlag erhält.

Hallo Bert,

im Normalfall ist es so, dass bei einer Zwangsversteigerung die Bank den Makler beauftragt und die Maklerkosten übernimmt. Da der Makler schon mit der Vermittlung des Hauses beauftragt war, bevor die Zwangsversteigerung beantragt wurde, läßt darauf schließen, dass der Verkäufer den Maklerauftrag abgeschlossen hat. Dieser beinhaltet aber voraussichtlich nur den freihändigen Verkauf. Wenn Du das Objekt jetzt in der Zwangsversteigerung erwirbst, sehe ich eigentlich keinen Anspruch. Der Makler hat das Geschäft ja nicht vermittelt, wie bei einem Kaufvertrag. An der Versteigerung kann ja jeder teilnehmen und es ist auch nicht gesichert, dass Du das Haus zum geplanten Preis erhälst. Wenn Du das sicherstellen willst, solltest Du am Verkauf dranbleiben. Ein freihändiger Verkauf ist auch während der Versteigerung noch möglich.

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