Hallo Jenni,
ja er kann, wenn er alles richtig gemacht hat. Das Kapital des Maklers ist sein Wissen. Wer verkauft, wo, was, und zu welchem Preis.
Du hast auf eine Anzeige oder auf ein Schild reagiert und den Makler angerufen? Daraufhin hat der Makler dir ein Exposé per E Mail zugesandt, in dem der Makler seine Provisionsforderung aufgeführt hat? Darin steht auch, wenn ein Kaufvertrag zustande kommt dann …?
Du hast in Kenntnis dieser Forderung den Makler wieder angerufen, um die Adresse von dem Objekt zu erfahren? Deshalb wird die Adresse nicht im Exposé genannt. Hirmit ist ein Maklervertrag zustande gekommen.
Irgendwo im Text steht auch, dass der Makler seine Dienste für den Nachweis und die Vermittlung anbietet.
Hier wird der Makler sich auf den Nachweis berufen, da er nur als Nachweismakler tätig war. Hätte er noch Vermittlungsleistungen erbracht, dann könnte er sich auch auf die Tätigkeit als Vermittlungsmakler berufen
Die jüngste Rechtsprechung besagt: Das der Nachweis bis zu einem Jahr noch gültig ist.
Die Rechtsprechung stellt inzwischen hohe Anforderungen an den Nachweismakler.
Ob die Courtage zu zahlen ist, kann nur im Einzelfall gerichtlich geklärt werden. Ich persönlich würde es darauf ankommen lassen und einen in Makler Angelegenheiten kundigen Anwalt einschalten.
Beste Grüße aus Hamburg
Peter Baumgarten
Hallo,
angenommen, jemand hat von einem Makler per Mail ein Exposé
bekommen und kurz mit ihm dazu telefoniert, sich dann aber
nicht mehr gemeldet.
Bald darauf wird die Immobilie von einem anderen Makler
angeboten.
Und erst drei Monate später tritt der Interessent an diesen
anderen Makler heran und erkundigt sich nach der betreffenden
Immobilie.
Kann der 1. Makler im Falle eines Kaufs auf den Erwerber
zukommen und (noch einmal) Provision verlangen?