Maklercourtage - auch nach Monaten ?

Hallo,

angenommen, jemand hat von einem Makler per Mail ein Expose bekommen und kurz mit ihm dazu telefoniert, sich dann aber nicht mehr gemeldet.

Bald darauf wird die Immobilie von einem anderen Makler angeboten.

Und erst drei Monate später tritt der Interesssent an diesen anderen Makler heran und erkundigt sich nach der betreffenden Immobilie.

Kann der 1. Makler im Falle eines Kaufs auf den Erwerber zukommen und (noch einmal) Provision verlangen?

Hallo jeannied’arc,

das wäre ja toll, wenn man einfach nur abzuwarten bräuchte und dann plötzlich keine Provision mehr fällig würde…

Wenn Du Geschäfte mit zwei Maklern gemacht hast, kann es durchaus sein, dass ein Makler seinen Lohn auch noch nach drei Monaten - sogar noch viel später - einfordern wird. Egal, ob Du auch an den anderen Makler bezahlt hast. Entscheidend ist hier nicht die Zeit, sondern die Tatsache, ob damals ein (evtl. auch mündlicher) Maklervertrag abgeschlossen wurde. Hierzu wäre es wichtig, jedes Telefonat, jedes Exposé, jeden Brief und jede E-Mail zu kennen. Fakt ist: Ohne Maklervertrag gibt kein Makler die Adresse eines Objektes heraus. Hat er dir also damals die Adresse genannt, kannst Du dir fast sicher sein, dass somit also auch ein Maklervertrag zustande kam und Du die Provision noch zahlen musst.

Hallo,

das ist ein typischer Fall, wie er immer mal wieder passiert. Am besten den ersten Makler kontaktieren und die Sache offen schildern. Dieser Makler kann sich dann mit dem anderen Makler in Verbindung setzten und ggfs. können diese beiden dann ein sogenanntes Gemeinschäftsgeschäft machen.

Es hat schon Leute gegeben, die mußten (mit Recht!) doppelt bezahlen.

Diese private Meinung ist keine Rechtsberatung und ohne Gewähr und Haftung!

Gruß

W.B.

Das ist ein wirklich kiffliger Fall.
Tatsache ist, dass für den Erwerb einer Immobilie
nur einmal Maklerprovision zu zahlen ist.
Wenn ein Objekt durch einen Maklerwechsel erneut auf den Markt kommt, muss der nachfolgende Makler angebahnte Kontakte des Vorgängers anerkennen und kann dann in der Regel für einen derartigen Vertrag keine oder nur geringe Provision verlangen. Das gilt natürlich nur, wenn der 1. Makler eine entsprechende Kontakteliste an den 2. Makler weitergeleitet hat.
Hat er das nicht getan, hat er keinen Anspruch auf Provision.
Der 1. Makler wird sicher mit sich reden lassen und die Prov. Ansprüche gerecht aufteilen d.h. jeder Makler bekommt dann jeweils die Hälfte der Provision.
Aber grundsätzlich gilt der Anspruch des 1. Maklers.
Noch ein wichtiger Hinweis:
Auch Sie als Interessent hätten dem 2. Makler einen Hinweis geben müssen, dass bereits mit einem Makler das Objekt besichtigt wurde.

Mit freundlichen Grüßen

Ja das kann passieren. Bitte mit einem Rechtanwalt oder Immobilienverband die Umstände klären. Wichtig ist das der 1. Makler Ihnen das Objekt per e-mail nachgewiesen hat. Hatte der einen Alleinauftrag vom Verkäufer ? Der 2. Makler, hoffentlich auch mit Auftrag

kann wenn dadurch ein Notarkaufvertrag zustande kommt die Provision verlangen und muss eventuell mit dem 1. makler teilen. Das alles ist nicht ganz einfach. Bitte klären.

MfG Willi Jänsch

Dieser Fall muss dringend juritisch geprüft werden.

Es könnte durchaus sein, dass der erste Makler noch einen Courtageanspruch hat, allerdings bedarf dies der Einzelprüfung.

Wir von Hausmann Immobilien empfehlen immer, dem zweiten Makler schriftlich mitzuteilen, dass das angebotene Immobilienobjekt schon bekannt ist und deshalb eine Courtagenzahlung an den zweiten Makler abgelehnt wird. (Kausalität)

Ihr Thorsten Hausmann

Grundsätzlich ja, aber man muss immer den Einzelfall betrachten. U.U. nämlich auch nein.

http://immo-wiki.com/index.php/wissen/maklerprovisio…

Hallo Jenni,

ja er kann, wenn er alles richtig gemacht hat. Das Kapital des Maklers ist sein Wissen. Wer verkauft, wo, was, und zu welchem Preis.

Du hast auf eine Anzeige oder auf ein Schild reagiert und den Makler angerufen? Daraufhin hat der Makler dir ein Exposé per E Mail zugesandt, in dem der Makler seine Provisionsforderung aufgeführt hat? Darin steht auch, wenn ein Kaufvertrag zustande kommt dann …?

Du hast in Kenntnis dieser Forderung den Makler wieder angerufen, um die Adresse von dem Objekt zu erfahren? Deshalb wird die Adresse nicht im Exposé genannt. Hirmit ist ein Maklervertrag zustande gekommen.

Irgendwo im Text steht auch, dass der Makler seine Dienste für den Nachweis und die Vermittlung anbietet.

Hier wird der Makler sich auf den Nachweis berufen, da er nur als Nachweismakler tätig war. Hätte er noch Vermittlungsleistungen erbracht, dann könnte er sich auch auf die Tätigkeit als Vermittlungsmakler berufen

Die jüngste Rechtsprechung besagt: Das der Nachweis bis zu einem Jahr noch gültig ist.

Die Rechtsprechung stellt inzwischen hohe Anforderungen an den Nachweismakler.

Ob die Courtage zu zahlen ist, kann nur im Einzelfall gerichtlich geklärt werden. Ich persönlich würde es darauf ankommen lassen und einen in Makler Angelegenheiten kundigen Anwalt einschalten.

Beste Grüße aus Hamburg
Peter Baumgarten

Hallo,

angenommen, jemand hat von einem Makler per Mail ein Exposé
bekommen und kurz mit ihm dazu telefoniert, sich dann aber
nicht mehr gemeldet.

Bald darauf wird die Immobilie von einem anderen Makler
angeboten.

Und erst drei Monate später tritt der Interessent an diesen
anderen Makler heran und erkundigt sich nach der betreffenden
Immobilie.

Kann der 1. Makler im Falle eines Kaufs auf den Erwerber
zukommen und (noch einmal) Provision verlangen?