Maklercourtage auch nach Zwischenkäufer

Hallo,

mal eine hypothetische Frage zur Maklercourtage.

Vorgeschichte:
Interessent X schaut sich ein Haus mit einem Makler an und unterschreibt die Besichtigungsbestätigung mit Hinweis auf die Provision beim Kauf.
Ein anderer Interessent R kauft aber das Haus Privat vom Verkäufer.
Nach einer gewissen Zeit möchte der Interessent R das Haus wieder verkaufen. Interessent X möchte das Haus nun kaufen.

Frage:
Muss Interessent X davon ausgehen, dass dem Makler immer noch die Provision für den Kauf zusteht oder ist der Vertrag nach dem Kauf von Interessent R „gelöst“.

Danke euch schon mal für die Antworten.

Hallo,

Muss Interessent X davon ausgehen, dass dem Makler immer noch die Provision für den Kauf zusteht

Nein, es sei denn, R hätte dem Makler erneut Auftrag erteilt.

Gruß

Nordlicht