Maklercourtage bei Maklerkündigung?

Hallo Leute,
ich bin im Augenblick mit meiner Freundin auf Wohnungssuche und hatte eigentlich schon eine Wohnung von einem Makler versprochen bekommen. Nachdem um Weihnachten rum allerdings wegen des Schneechaos (dazu später mehr) der Vertragsunterzeichnungstermin mit dem Vermieter geplatzt ist haben wir nichts mehr von dem Makler gehört. Haben einen Haufen E-Mails geschrieben und tausende male angerufen und eben kam endlich eine Antwort, in der es heißt, dass der Makler krank sei und er hat die Telefonnummer des Vermieters mitgeschickt.

Diesen habe ich sofort angerufen und er hat mir die wahre Geschichte erzählt.
Um Weihnachten hat der Vermieter dem Makler wegen unstimmigkeiten gekündigt, also kein Schneechaos.
Da wir immer noch an der Wohnung interessiert sind werden wir uns morgen mit dem Vermieter treffen der allerdings morgen auch eine Anzeige in der Zeitung schaltet also sich auch noch ein paar andere Interessenten anschaut.
Nun meine Frage: Hat der Makler ein Anrecht auf die Courtage falls es zur Vertragsunterzeichnung kommt?
Bzw. müssen wir rechtliche Schritte fürchten falls der Makler dahinterkommt das wir die Mieter geworden sind?

Ich hoffe ich konnte die Situation verständlich schildern.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo!

Ich empfehle, zusammen mit dem Vermieter mal in den Maklervertrag zu schauen, was dort genau geregelt ist.
Wesentlich scheint mir zu sein, ob und wann der Maklervertrag wirksam gekündigt wurde und was für Objekte geregelt ist, die vor der Kündigung vermittelt und nach der Kündigung vermietet wurden.

Hallo,
vorab der Hinweis, das ich kein Anwalt bin und somit auch keine Rechtsverbindlichkeit besteht.

Für meine Begriffe steht dem Makler trotz alledem seine Provision zu.Das Mietverhältnis ist aus dem Interesse der damaligen Besichtigung , die der Makler mit euch gemacht hat, an der Wohnung entstanden. Selbst wenn der Vermieter mittlerweile den Vertrag mit dem Makler gekündigt hat, hat der Makler einen Anspruch lt. Maklergesetz auf seine Provision, da er ja einen Vertrag mit euch hat. Und diese Provison kann er auch unter diesen Umständen einklagen. Ein weiteres Indiz dafür ist, das er euch ja auch die Kontaktdaten von dem Vermieter weiter gegeben hat.
Hoffe das hilft euch
Gruß Daylighter

Hat der Makler ein Anrecht auf die Courtage

falls es zur Vertragsunterzeichnung kommt?
Bzw. müssen wir rechtliche Schritte fürchten falls der Makler
dahinterkommt das wir die Mieter geworden sind?

Hallo,

meines Wissens (bin aber kein Jurist) schuldest du dem Makler trotzdem die Courtage, wenn du die Wohnung mietest. Denn du bist ja durch ihn auf die Wohnung aufmerksam geworden.
Rechtliche Schritte: er kann die C. einklagen.

Alles Gute!

Hallo,
ich würde sagen, dass es keinen grund für eine courtage-forderung gibt. der vertrag zwischen makler und verkäufer wurde ja sicherlich gekündigt(lieber noch einmal nachfragen!) und damit ist der makler nicht mehr zuständig. desweiteren hat der makler ihnen ja die nr des inhabers gegeben, sie sollen also kontakt aufnehmen. ich denke, der makler wollte wohl nicht zugeben, dass er den auftrag verloren hat, deshalb die krankheitsgeschichte. Um auf nummer sicher zu gehen würde ich den inhaber noch einmal fragen, ob es eine schriftl. kündigung des maklervertrages gibt und versuchen sie es doch noch einmal beim makler. lieber einmal mehr nachfragen!
Alles gute

Hallo !
Schwierige Sache… Da kann ich leider nicht weiterhelfen Sorry
Grüße
Petra