Hallo…Hab hier mal eine Frage…
Also, der Sachverhalt könnte sich so darstellen…
Ein mietinteressent findet in einem Internetangebot ein Wohnung angeboten die ihn interessieren könnte. Er ruft vielleicht den Makler an und vereinbart einen Besichtigungstermin.
Da die Zeit vielleicht drängt fragt der Makler ob der Interessent die Wohnung haben möchte, der sagt ja, ich will… und unterschreibt dem Makler irgendein Papier ( was man ja nicht tun sollte )leider weiß der Interessent auch nicht mehr so recht was da drin gestanden hat ( Weia) vielleicht so einen Text das er seine Maklercourtage bekommt?
Nach einer Stunde ruft der Makler den Interessenten an und sagt ihm das er den Zuschlag der Wohnung bekommen hätte. Im Inserat steht das die Wohnung 60qm hat. Der Interessent mißt vielleicht nach und muß erkennen das es nur 52,2 qm sind ( zählt eigentlich der Kellerraum als Wohnfläche?)
Mal angenommen der Mietvertrag ist noch nicht aufgesetzt und somit auch nicht unterschrieben, und der Interessent will nun von seiner Zusage zurücktreten, hätte er in diesem Fall irgendwelche Kosten zu tragen?? Vielleicht die Maklercourtage? Oder doch noch andere Kosten?
Tumbleweed
Hallo…Hab hier mal eine Frage…
Also, der Sachverhalt könnte sich so darstellen…
Ein mietinteressent findet in einem Internetangebot ein
Wohnung angeboten die ihn interessieren könnte. Er ruft
vielleicht den Makler an und vereinbart einen
Besichtigungstermin.
Da die Zeit vielleicht drängt fragt der Makler ob der
Interessent die Wohnung haben möchte, der sagt ja, ich
will… und unterschreibt dem Makler irgendein Papier ( was
man ja nicht tun sollte )leider weiß der Interessent auch
nicht mehr so recht was da drin gestanden hat ( Weia)
vielleicht so einen Text das er seine Maklercourtage bekommt?
Nach einer Stunde ruft der Makler den Interessenten an und
sagt ihm das er den Zuschlag der Wohnung bekommen hätte. Im
Inserat steht das die Wohnung 60qm hat. Der Interessent mißt
vielleicht nach und muß erkennen das es nur 52,2 qm sind (
zählt eigentlich der Kellerraum als Wohnfläche?)
Kellerräume zählen nicht zu den Wohnräumen, wenn sie als Kellerräume genutzt werden.
Mal angenommen der Mietvertrag ist noch nicht aufgesetzt und
somit auch nicht unterschrieben, und der Interessent will nun
von seiner Zusage zurücktreten, hätte er in diesem Fall
irgendwelche Kosten zu tragen?? Vielleicht die Maklercourtage?
Oder doch noch andere Kosten?
Nein, denn der Mieetr hat einerseits nicht nur vertragsgemäss eine Wohnung vermittelt erhalten sondern er hat durch die mündliche Zusage auch einen mündlichen Mietvertrag abgeschlossen. Ein Rücktrittsrecht gibt es in diesem Fall nicht. Der Mieter muss sich rasch mit dem Makler einigen, dass dieser den Mietvertrag zurücknimmt. Es dürfte recht zweifelhaft sein, wenn sich der Mieter auf einen Streit einlässt, ob er beweisen kann, dass der Makler ihn vorsätzlich bezüglich der Wohnfläche falsch beraten hat. Der Mieter sollte umgehend einen Anwalt am Ort oder einen Mieterverein aufsuchen. Wenn möglich die Zeitungsanzeige mitnehmen. Der Mietvertrag muss hier - nach den bisherigen Infos - gekündigt werden, wenn der Makler nicht den Vertrag annuliert
Grüsse Günter